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Pflegegrade und Pflegegeld

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Welche Pflegegrade gibt es ?

Aktuell trifft der Gesetzgeber eine Einstufung in fünf Pflegegrade. Private Krankenkassen berücksichtigen in den meisten Fällen ebenso die gesetzlich festgelegten Grade.

Ältere Menschen, die weniger körperliche Behinderungen haben, aber dafür an Demenz leiden, können besser eingestuft werden. Durchschnittlich erhalten sie auch ab 01.01.2017 höhere Geldleistungen.

Pflegekraft finden

Beim Pflegegrad 1 geht der Gesetzgeber von keiner Unterstützung, sondern von einer Betreuung und Umgestaltung der Wohnung aus. Bei diesem Pflegegrad kann nur eine Leistung stundenweise (durch in Deutschland zugelassene Pflegekräfte) in Anspruch genommen werden. Erst ab Pflegegrad 2 können Sie unsere Dienstleistung mit dem Ihnen zustehenden Pflegegeld refinanzieren. Die Pflegegrade 2 bis 4 bescheinigen die unterschiedlichen Schweregrade der Beeinträchtigung. Der Pflegegrad steht für schwerste Beeinträchtigungen. Möglich ist auch die vergäbe des Pflegegrades 5 bei speziellen Anforderungen an das Pflegepersonal. 

Festlegung 

Die Feststellung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse.

Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach § 14 SGB XI dürfen die Pflegekassen zahlen, wenn absehbar ist, dass der Pflegebedarf für länger als sechs Monate besteht. Es ist von Bedeutung, wie viel Minuten pflegerische Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Dabei handelt es sich um Zeiten, die für die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme, Toilettengänge, An- und Entkleiden benötigt werden. Zusätzlich wird auch die Zeit für die hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt.

Die Verwendung des Pflegegeldes kann individuell gestaltet werden

Vilena bietet 24 Stunden Betreuung in den eigenen vier Wänden zu günstigen Preisen an. Die Pflegebedürftigen können würdevoll und selbstbestimmt im eigenen Zuhause altern. Das von der Pflegekasse erhaltene Geld können Sie selbstverständlich anteilig für eine 24 Stunden Betreuungskraft von Vilena  verwenden. Mehr dazu in der Rubrik: Kosten.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Ab 01.01.2017 aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Von Nach
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit sog. "eingeschränkter Alltagskompetenz" Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit sog. "eingeschränkter Alltagskompetenz" Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit sog. "eingeschränkter Alltagskompetenz" Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 - Härtefall Pflegegrad 5

Übersicht über die Leistungen der Pflegekassen

Pflegegrad  Leistungen 
1 125 €*
2 316 €
3 545 €
4 782 €
5 901 €

* Kann derzeit nicht Anrechnung gebracht werden, da es sich um stundenweise Leistungen handelt

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

Kostenlose Beratung

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