Vilena - wir sind Familie

[X] Corona-Krise

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Stand: 24.07.2020

  • Sogenannte 24 Stunden Pflegekräfte trotz Corona-Krise verfügbar
  • Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist nach wie vor die sicherste Betreuungsform!
  • Geringes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2, da geringe Konnzentration von Menschen
  • Private Betreuungspersonen können bei uns unbürokratisch legalisiert werden

Seit Februar 2020 befinden sich alle Länder der Welt in einem Ausnahmezustand. Die durch die Regierungen der Länder eingeführten Maßnahmen zum Schutz der Bürger gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus (COVID-19), stellen jeden Menschen vor ungeahnten Herausforderungen.

Vilena - Pflege zuhause übernimmt von Anfang an die soziale Verantwortung. Die Sicherstellung der sogenannten 24 Stunden Pflege ist für uns daher in dieser schwierigen Zeit die höchste Priorität. Pflegebedürftige Personen zählen zu der größten Risikogruppe und aus diesem Grund sollte unsere Betreuungsform als sicherste betrachtet werden. Eine und die gleiche Betreuungsperson kümmert sich um eine zu betreuende Person. Derartiges Verhältnis kann Ihnen weder ein Pflegeheim noch die ambulante Pflege anbieten.

Wir und unsere starken Partner im EU -Ausland arbeiten Hand in Hand zusammen und haben uns den neuen schwierigen Bedingungen angepasst, dass die häusliche Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann.

Corona-Prämie und Reisekostenzuschlag

Viele unsere Kooperationspartner führten eine befristete "Corona-Prämie" ein, damit die Betreuungskräfte unter anderem für ihre Arbeitsbereitschaft entsprechend honoriert werden. Viele Betreuerinnen verlängern ihre Einsätze in Deutschland und sind dementsprechend einer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt.
Da die Busse nur eine reduzierte Anzahl an Fahrgästen befördern dürfen, sind in vielen Fällen auch die Fahrtkosten gestiegen. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es ebenfalls für den Transport zu Mehrkosten kommen kann.

Betreuungspersonen von Quarantänepflicht in Deutschland ausgenommen

Betreuungspersonen, die durch eine legale Vermittlungsagentur vermittelt wurden, gelten als Berufspendler und deshalb von der Quarantänepflicht nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgenommen sind. Das deckt sich mit den Leitlinien der EU-Kommission für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte. Zu denen die von uns vermittelten Betreuungspersonen ausdrücklich gehören.

Sie möchten Ihre private Betreuungskraft legalisieren?

Wir helfen Ihnen dabei. Wie Sie sicherlich wissen, das Schengen-Abkommen wurde vorläufig außer Kraft gesetzt und die Betreuungspersonen müssen während der Kontrolle an der Grenze oder im Landesinneren der Bundespolizei unter anderem einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen. Anderenfalls wird der Betreuungskraft die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Infolgedessen wird sie verhaftet und ausgewiesen.

Wenn Sie bereits eine private Betreuungskraft beschäftigen und zu Vilena - Pflege zuhause wechseln möchten, bitten wir Sie das Anfrageformular auszufüllen und abzusenden. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot und kümmern uns dann selbstverständlich um die Anstellung und soziale Sicherheit Ihrer Betreuungskraft.

 

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund