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Fördermöglichkeiten für die 24 Stunden Pflege

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Die sogenannte 24-Stunden-Pflege schafft Lebensqualität für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Eine sichere Versorgung rund um die Uhr in den eigenen vier Wänden durch eine vertraute Bezugsperson: Diese Vorteile sind durch kein anderes Pflegemodell aufzuwiegen. Die liebevolle Betreuung daheim hat auch finanzielle Vorteile. Viele Menschen, die nach einer Pflegemöglichkeit Ausschau halten, haben zwar bereits von der sogenannten  24-Stunden-Pflege gehört - aber die wenigsten wissen, dass es für diese Pflege- und Betreuungsform umfangreiche Fördermittel vom Staat und aus der Pflegeversicherung gibt. Wir geben einen Überblick.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar

Die Tätigkeit einer sogenannten 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden fällt unter den steuerlich relevanten Oberbegriff "haushaltsnahe Dienstleistungen". Das sind im steuerrechtlichen Sinne alle Arbeiten, die von einer Firma oder einem Angestellten im oder rund ums Haus ausgeführt und nicht von einem Angehörigen erledigt werden können. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen: Die beschäftigte Haushaltshilfe, in diesem Fall die Pflegekraft, muss entweder sozialversicherungspflichtig angestellt oder selbstständig sein. Die steuerliche Förderung beträgt 20 Prozent auf einen jährlichen Maximalbetrag von 20.000 Euro. Beispiel: Eine Pflegekraft kostet monatlich 1.900 Euro. Das sind 22.800 Euro im Jahr. In diesem Fall würde der Staat mit dem Maximalbetrag von 4.000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro) fördern. Die Aufwendungen müssen durch Beleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden.

Der Entlastungsbetrag minimiert die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Pflege

2017 ist das Pflegestärkungsgesetz novelliert worden. Die Formulierung "Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen" ist durch den Begriff "Entlastungsbetrag" ersetzt worden. Dieser Entlastungsbetrag ist immer an "Angebote zur Unterstützung im Alltag" gekoppelt. Bezugsvoraussetzung für den Entlastungsbetrag ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Höhe des Entlastungsbetrags: 125 Euro monatlich. Die Zahlung dieser Summe geschieht stets zweckgebunden. Dieser Zweck muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung des Pfleglings stehen - so wie es bei der Beschäftigung einer sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft der Fall ist.

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Zahlungen für die Verhinderungspflege finanzieren einen Kurzzeiteinsatz der sogenannten 24-Stunden-Pflege

Die Zahl der alten Menschen wächst. Die Zahl der pflegenden Angehörigen auch. Die Politik und mit ihr die Krankenkassen beginnen umzudenken und investieren Geld in neue Pflege- und Betreuungsformen. Dazu zählt auch die Kurzzeitpflege. Eine besondere Form dieser Pflege ist die Verhinderungspflege, auch Urlaubs- oder Entlastungspflege genannt. Wenn Sie sich selbst als Pflegeperson um Ihren Angehörigen oder Ihre Angehörige kümmern, ermöglicht Ihnen die Verhinderungspflege, eine Auszeit von dieser anstrengenden Tätigkeit zu nehmen. Zeit für einen Urlaub, die Regeneration oder zur Erledigung dringender anderer Aufgaben. Damit in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen entstehen, werden nach § 39 BGB im Rahmen der Verhinderungspflege Geldleistungen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür: Die pflegebedürftige Person bezieht Leistungen aus der Pflegeversicherung und wird bereits seit wenigstens sechs Monaten zu Hause versorgt. Die finanzielle Unterstützung der Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Jahr. Hinzu kommt die Hälfte des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind maximal 806 Euro jährlich). Gleichzeitig wird während der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Der Anspruch auf diese Leistungen kann noch vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn Sie sich beispielsweise in einem vierwöchigen Urlaub von der anstrengenden Pflege erholen wollen, stehen für diesen Zeitraum 2.418 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Sie bequem eine 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen und guten Gewissens Ihren wohlverdienten Urlaub genießen.

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Finanzielle Entlastung der sogenannten 24-Stunden-Pflege durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombileistungen

2017 sind die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt worden. Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegeversicherung. Je nach Umfang der benötigten Hilfe wird in Pflegegrade von eins bis fünf eingeteilt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Auch die Höhe der Pflegesachleistungen ist vom Pflegegrad abhängig. Pflegesachleistungen können bezogen werden, wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Handlungsfähige pflegebedürftige Personen können selbst entscheiden, ob ihre Betreuungsleistungen im Rahmen des Pflegegelds, einer Pflegesachleistung oder einer Kombileistung erbracht werden. Geschieht die häusliche Pflege rund um die Uhr durch einen Angehörigen oder eine sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft, wird das volle Pflegegeld dafür in Anspruch genommen (das sind bei Pflegegrad 3 545 Euro). Für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen beim Pflegegrad 3 1298 Euro zur Verfügung. Kombileistungen kommen in Frage, wenn eine 24-Stunden-Pflegekraft im Haus ist und nur Teilleistungen ambulant erbracht werden. In diesem Fall besteht ein prozentualer Anspruch auf das Pflegegeld zur Finanzierung der sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft.

Fazit

Der Anteil der Menschen über 60 wird in Deutschland 2020 die 30-Prozent-Marke erreichen. Gleichzeitig wird die Lebenserwartung weiter steigen. Experten zufolge nähern sich die Frauen im Jahr 2050 der 90-Jahre-Marke. Die Konsequenz: Das Thema Pflege steht auf der Liste gesellschaftlicher Diskussionspunkte ganz oben. Politik, Pflegeversicherung und Krankenkassen müssen konsequent auf alternative und kreative Lösungen setzen, um den Menschen einen humanen Lebensabend zu sichern. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist eine dieser wertvollen Alternativen. Zu ihrer Absicherung stehen deshalb mehrere attraktive Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

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