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Kosten 24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte

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Den Preis teilen wir Ihnen bei Vertragsabschluss verbindlich mit. Bitte beachten Sie, dass die Betreuung einer weiteren Person im Haushalt ohne Pflegebedarf zwischen 100€ und 200€ und mit Pflegebedarf zwichen 200€ und 400€ im Monat mehr kostet. Der vereinbarte Preis beinhaltet bereits alle Kosten für die Betreuung, die hauswirtschaftliche Unterstützung sowie für die Personalaquiose und Vermittlung. Und nicht nur das: Ebenfalls sind in dem vereinbarten Preis für z.B. polnische Pflegekraft sämtliche Gebühren für unseren rechtskonformen Dienstleistungsvertrag, Kranken-, Unfall- und Sozialversicherungen sowie Steuern inklusive. Sollte eine Pflegerin zum Beispiel wegen Krankheit oder persönlichem Schicksalsschlag ausfallen, kümmert sich Vilena unverzüglich kostenlos um einen Ersatz.

Zu den vereinbarten Kosten für sogenannte polnische Pflegekräfte kommen lediglich Kost und Logis hinzu.

Die Agentur Vilena verlangt keinerlei Zahlungen im Voraus.  Zudem haben Sie die Garantie, dass Sie bei Unzufriedenheit oder wenn keine Betreuung mehr notwendig ist, den Vertrag jederzeit kündigen können. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen läuft ab Kündigungsdatum.

Ein individuelles Angebot geben wir Ihnen gerne nach Eingang Ihrer Bedarfsanalyse

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Kostenbeispiel für den Einsatz einer polnischen Pflegekraft

Diese Kostenaufstellung dient als Beispiel der effektiven monatlichen Belastung für den Einsatz einer Betreuungskraft mit einfachen Deutschkenntnissen für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung und -Haushaltsführung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3:

Monatliche Gesamtkosten und mögliche Zuschüsse Betrag in Euro
Tagessatz (bei 30 Tagen) 75,00 € 2250 €
Pflegegeld für Pflegegrad 3 - 545 €
Verhinderungspflegegeld (2418 € pro Jahr)* - 201,50 €
Steuerliche Förderung (4000 pro Jahr)* - 333 €
Effektive monatliche Belastung 1170,50 €

Für dieses Beispiel wurde eine Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 3 angenommen. Zum Einsatz kommt eine Pflegerin aus Polen mit einfachen Deutschkenntnissen, welche sowohl für die Haushaltsführung als auch für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung zuständig ist.

* Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 €  pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 €  (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 €  zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.

* Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.

Ihre Pflegekasse übernimmt auf Antrag das Pflegegeld sowie die Verhinderungspflege. Die Höhe der Leistung ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Sie liegt zwischen 316 und 901 Euro pro Monat und beläuft sich jährlich auf bis zu 2418 Euro. Bis zu einem Betrag  von 4000 Euro können die Betreuungskosten mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.

Da die möglichen Zuschüsse ganz individuell geprüft werden, gibt es keine einheitlichen Angaben für jeden Pflegefall. Gerne beraten und informieren wir Sie persönlich. Bei Vilena steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle!

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

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