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Palliativpflege

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Wenn es dem Ende zugeht, wünschen sich viele Menschen, lieber in ihrer gewohnten Umgebung zu sterben. Die Tatsache, im Krankenhaus sterben zu müssen, ist ihnen ein eher unangenehmer Gedanke. Möchten Sie Ihrem Angehörigen diesen Wunsch erfüllen, benötigen Sie speziell ausgebildete Pflegekräfte, die sich um die Person bis zu Ihrem Ableben kümmert. Hierbei handelt es sich um die Palliativpflege. Sollte bereits ein Pflegedienst in die Pflege involviert sein, so kann der Pflegedienst in Absprache mit dem Hausarzt über nötige Schritte entscheiden und einen Palliativpfleger mit einbeziehen.

Was ist Palliativpflege?

In der Palliativpflege kümmern sich speziell ausgebildete Pflegekräfte um die schwer erkrankten Menschen, die im Sterben liegen oder schon bald sterben werden. Hierbei geht es nicht darum, den Patienten durch die Betreuung und Behandlung eine Genesung zukommen zu lassen, sondern Ihnen den letzten Weg zu erleichtern. Dazu gehört auch, dass mögliche Schmerzen bestmöglich gelindert werden.

Pflegekraft finden

Doch auch wenn die Patienten sterben werden, so soll ihnen das Leben bis dahin möglichst erleichtert werden, wenn nicht sogar verbessert. Dabei wird nicht nur die Versorgung der Patienten gewährleistet, sondern auch die psychologische Betreuung. Es wird eine Art Seelsorge vollzogen und natürlich versucht, den Menschen immer noch soziale Interaktionen anzubieten.

Sie haben die Möglichkeit, die Palliativpflege im gewohnten Umfeld des Patienten durchführen zu lassen, aber auch ambulant oder stationär. Es wird auf jeden Fall immer auch eine enge Betreuung durch den behandelnden Hausarzt angestrebt, damit der Patient gut versorgt werden kann.

Gerade wenn Patienten unter starken Schmerzen, wie zum Beispiel bei einer Krebserkrankung leiden, benötigen Sie starke Schmerzmittel. Der Hausarzt sorgt dafür, dass der Patienten mit Betäubungsmitteln oder starken Schmerzmitteln eine Schmerzlinderung erfährt oder sogar ganz schmerzfrei ist.

Was bringt Palliativpflege?

Die Palliativpflege ist nicht mit aktiver Sterbehilfe zu verwechseln. Es wird den Patienten nicht aktiv dabei geholfen zu sterben. Jedoch kann die seelsorgerische und psychologische Betreuung dabei helfen, vom Leben loszulassen und sich nicht gegen das Unabwendbare zu sträuben.

Es geht darum, Schmerzen zu lindern, die Angst vor der Situation und dem Tod zu nehmen, und das Leben so lange es geht, würdevoll zu gestalten. Die Patienten fühlen sich nicht alleine oder gar abgeschoben und können dort bleiben, wo sie sich wohlfühlen - in Ihrem sicheren Zuhause.

Gerade bei Patienten mit Demenz ist man sich nicht ganz sicher, wie sie sich fühlen, da sie am Ende nicht mehr in der Lage sind, das zu zeigen oder auszudrücken. Doch sicherlich merken auch sie, dass das Ende naht, und bestimmt haben auch sie Angst davor. Inwieweit der Palliativpfleger die Angst nehmen kann, ist nicht ganz klar, doch sicherlich ist es für sie in gewisser Weise beruhigend, wenn jemand da ist, der sich liebevoll um sie kümmert.

Patienten dagegen, die bei vollem Bewusstsein sind, brauchen diese Unterstützung, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt. Sie wollen sich mit der Situation nicht abfinden und leiden meist noch viel mehr, weil sie nicht loslassen können. Andere dagegen brauchen einfach jemanden an ihrer Seite, mit dem sie sprechen können, vielleicht sogar ihr Gewissen erleichtern.

Es gibt verschiedene Aspekte und doch braucht jeder Sterbende den Palliativpfleger auf seine Art. Er kann den Sterbenden anders begleiten als Angehörige, die ständig in Trauer sind und somit den Patienten selbst nur noch mehr belasten.
Manche Sterbenden äußern sogar den Wunsch, dass sie von der Familie Abschied nehmen möchten, während des Sterbens aber nur den Palliativpfleger an ihrer Seite haben möchten. Dies ist auch eine Erleichterung für Menschen, die keine Familie haben und nicht alleine sterben möchten.

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Welche Möglichkeiten der Palliativpflege gibt es?

Es gibt die Möglichkeit ambulant oder stationär versorgt zu werden. Bei der ambulanten Versorgung ist der Hausarzt eng mit eingebunden. Auch die Angehörigen werden so gut es geht, mit in die Pflege einbezogen, sofern sie dies wünschen.

Nicht nur Personen die im Sterben liegen, haben einen Anspruch auf Palliativversorgung, sondern auch Patienten mit Demenz. Gerade diese benötigen im Alltag sehr viel Hilfe, da sie das Vermögen verlieren, selbst zu essen oder trinken. Das Gedächtnis geht langsam verloren und somit auch die Sprachfähigkeit. Am Ende sind sie nicht mehr in der Lage sich auszudrücken oder Schmerzen zu äußern. Wann genau der Patient in die letzte Lebensphase übergeht, ist hier meist schwer zu bestimmen.

Meist sind sie aber kein Fall für die stationäre Palliativversorgung und werden bis kurz vor ihrem Ableben in ihrem eigenen Zuhause oder einem Altenheim versorgt.

Zusätzlich zur Palliativpflege haben Angehörige die Möglichkeit, sich für die Zeit von drei Monaten ganz oder in Teilzeit von der Arbeit freistellen zu lassen. Da diese Freistellung unbezahlt ist, hat diese Person nach Familiengesetz §3 den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, welches vom Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftlichen Aufgaben gestellt wird.

Jedoch muss die Person auch die Voraussetzung erfüllen, dass sie dem Patienten bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad nahesteht. Dies können somit Kinder, Geschwister oder Eltern sein.

Ambulante Palliativpflege

Möchte der Patient in seiner gewohnten Umgebung bleiben, so kann die ambulante Palliativpflege eine Lösung sein. Der Arzt muss hierfür eine Verordnung, die sich “SAPV - Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung” nennt, ausstellen. Der von Ihnen beauftragte Pflegedienst wird sich einen Überblick über die Situation verschaffen. Entweder wird ein Palliativmediziner mit einbezogen, welcher den Patienten mit Schmerzmitteln versorgt oder der Hausarzt ist involviert und versorgt die Patienten mit den nötigen Medikamenten.

Zwar ist der Pflegedienst jederzeit erreichbar, jedoch nicht immer vor Ort beim Patienten. Wenn Sie möchten, dass immer jemand zur Stelle ist, so sollten Sie über eine 24-Stunden-Palliativpflegekraft nachdenken. Diese wohnt dann beim Patienten und ist rund um die Uhr für ihn da. Das mag vor allen Dingen dann Sinn machen, wenn der Patient auch in der Nacht mit Schmerzmittel versorgt werden muss oder Hilfe beim Gang auf die Toilette benötigt.

Stationäre Palliativversorgung

Manche Patienten sind so schwer erkrankt, dass eine weitere Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Palliativstation zu wählen. Dies ist nicht direkt ein Krankenhaus, sondern eher eine Station, auf der Patienten leben, die früher oder später unweigerlich ihrer Krankheit erliegen werden. Jedoch arbeitet die Palliativstation eng mit einem Krankenhaus zusammen. Palliativstationen sind meist sehr liebevoll eingerichtet und erinnern nicht im Geringsten an ein kühles, steriles Krankenhaus. Auch besteht die Möglichkeit, dass Angehörige dort übernachten, um dem Sterbenden ganz nahe zu sein.

Die Einweisung auf eine Palliativstation muss das Krankenhaus oder der Hausarzt veranlassen. Jedoch muss hierfür auch die Voraussetzung erfüllt sein, da nur wenige Plätze zur Verfügung stehen.

Wer bietet Palliativpflege an?

Die Palliativpflege wird von speziellen Palliativpflegediensten angeboten. Doch auch Altenheime, Pflegeheime und Pflegedienste verfügen oftmals über ausgebildete Palliativpfleger, die sich gezielt um diese Patienten und deren Angehörige kümmern.

Eine weitere Möglichkeit sind Hospizdienste, welche meist von Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeitern, Physiotherapeuten, Pflegern und Ärzten geführt werden. Hier gibt es auch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich bis zu dessen Ableben um den Patienten kümmern.

Pflegekraft finden

Welche Kosten entstehen bei Palliativpflege und wer übernimmt sie?

Die Kosten sind durchaus kostspielig und werden bei der häuslichen Palliativpflege von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie sich für eine stationäre Palliativversorgung entscheiden, so werden die Kosten hier zum Teil von der Krankenkasse erstattet. Jedoch muss der Patient nach §37b des SGB V auch einen Anspruch auf die Palliativpflege haben.

Anders sieht es aus, wenn sich der Patient in einem Pflege- oder Altenheim befindet. Wird hier die Palliativpflege in Anspruch genommen, so müssen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft wie bisher auch, selbst getragen werden. Lediglich die Palliativversorgung wird von der Krankenkasse bezahlt, sofern Anspruch darauf besteht. Sofern der Patient über eine Pflegeversicherung verfügt, kann diese die Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim übernehmen oder bezuschussen.

Welche Kosten und in welcher Höhe diese übernommen werden, hängt ganz vom Pflegegrad des Patienten ab.

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