Vilena - wir sind Familie

Pflegeunterstützungsgeld

Bildquelle: iStockphoto.com, monkeybusinessimages

Ein Pflegefall tritt häufig plötzlich ein und nicht selten müssen Angehörige eine rasche Hilfe organisieren. Um nahen Angehörigen die Zeit zu geben, eine Betreuung für einen Pflegefall sicher zu stellen, wurde im Pflegezeitgesetz das Pflegeunterstützungsgeld verankert. Dies ermöglicht Ihnen kurzzeitig von der Arbeit fern zu bleiben und dennoch eine Lohnersatzleistung zu erhalten.

Pflegekraft finden

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für entgangenes Arbeitsentgelt von der Pflegekasse. Es soll helfen, Beruf und die Pflege eines nahen Angehörigen kurzfristig besser miteinander zu vereinbaren.

Laut Pflegezeitgesetz steht es jedem Arbeitnehmer zu, für kurze Zeit der Arbeit fern zu bleiben, um nahe Angehörige zu pflegen, wenn ein plötzlicher, akuter Pflegefall in der Familie eintritt. Der Arbeitgeber ist hierbei nicht verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen. Dafür kann bei der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.  Das Pflegeunterstützungsgeld wird allen Arbeitnehmern ausgezahlt, auch befristet oder geringfügig Beschäftigten.

Pro Jahr können maximal 10 Arbeitstage pro pflegebedürftige Person beantragt werden. Die Tage können auch auf mehrere Personen aufgeteilt oder bei verschiedenen akuten Situationen eingesetzt werden. Sie können also beispielsweise auch nur zwei Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen und bei einer weiteren Notsituation erneut das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Das Pflegegeld dient dazu, in plötzlichen Notsituationen Pflege oder Hilfe zu organisieren oder zum Beispiel einen Pflegeheimplatz zu suchen.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegeunterstützungsgeld?

Um das Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, muss ein Antrag bei Pflegekasse der zu pflegenden Person gestellt werden. Dabei müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegefall ist akut und unvorhergesehen eingetreten oder der Zustand einer pflegebedürftigen Person hat sich plötzlich verschlechtert. Bei einer Krankheit oder für einen Arztbesuch Ihres Angehörigen kann das Pflegeunterstützungsgeld nicht ausgezahlt werden. Ihre Angehörigen sollten pflegebedürftig sein oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft als pflegebedürftig eingestuft werden.
  • Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Pflegeversicherung versichert.
  • Der Antragsteller ist ein naher Angehöriger. Nahe Angehörige sind zum Beispiel die Eltern oder die Schwiegereltern, der Lebenspartner, die eigenen Kinder, Stief- oder Pflegekinder, Schwägerinnen und Schwager, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Geschwister oder Enkelkinder.
  • Während der Ausfallzeit erhält der Arbeitnehmer keine anderen Zahlungen, wie Lohn oder Kranken- oder Verletztengeld bei Pflege eines Kindes und er befindet sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
  • Der Antrag wird zeitnah gestellt und es wird eine ärztliche Bescheinigung beigelegt, die den Bedarf bestätigt.

Wie wird das Pflegeunterstützungsgeld berechnet?

Das Pflegeunterstützungsgeld berechnet sich nach den für das Kinderkrankengeld geltenden Vorschriften nach § 45 Abs. 2 Satz 3 bis 5 SGB V. Sie erhalten brutto 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsgelds, wenn Sie keine Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben. Sollten Sie Sonderzahlungen erhalten haben, erhalten Sie 100% des ausgefallenen Nettoarbeitsgeld. Es wird pro Tag abgerechnet.

Ein Beispiel: Wenn Sie fünf Tage lang beim Arbeitnehmer unentgeltlich ausfallen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen und dabei einen Nettoverlust von 250 Euro haben, so erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 50 Euro brutto pro Tag, sofern Sie im letzten Jahr Sonderzahlungen erhalten haben. Haben Sie keine Sonderzahlungen erhalten, erhalten Sie 45 Euro pro Tag. Zur genaueren Berechnung können Sie sich auch an die entsprechende Pflegeversicherung wenden.

Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld

Der Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen. Das Formular finden Sie auf der Website der Pflegekasse oder Sie können es dort telefonisch beantragen.

Pflegekraft finden

Dem Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ist ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen und die Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers beizufügen.

Zudem sollten Sie Ihren Arbeitgeber telefonisch informieren und auf Anfrage ebenso eine ärztliche Bescheinigung nachreichen. Eine Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber gibt es bei einem akuten Notfall selbstverständlich nicht.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund