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Kur und Reha

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Jeder von uns kennt das Gefühl, wenn der Körper signalisiert, dass eine Erholung dringend notwendig wäre. Das kann Erschöpfung aus dem (Arbeits-)Alltag sein oder durch eine Erkrankung bzw. nach einer Operation notwendig werden. Deshalb gibt es einerseits die Reha (kurz für Rehabilitation) und andererseits die Kur. Während man nach einem Unfall oder einer Operation eher in die Reha geht, ist eine Kur eine generelle Erholung für den Körper, oft aber auch ebenso für die Psyche.

Gerade wenn man älter wird, kann eine Kur ganz allgemein oder eine Reha sehr gezielt dabei helfen, den Körper gesund und erholt zu halten. Viele wissen aber kaum darüber Bescheid und wissen ebenso nicht, dass Kuraufenthalte und Rehamaßnahmen oftmals von der Krankenkasse übernommen werden können.

Was ist eine Kur bzw. eine Reha?

Bei der Kur geht es darum, weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gar eine Pflegebedürftigkeit durch einen entsprechenden Kuraufenthalt präventiv zu behandeln. Deshalb sollen bei der Kurbehandlung eventuelle gesundheitliche Einschränkungen gebessert oder sogar geheilt werden. Hierzu wird der Mensch als Ganzes betrachtet und die entsprechende Rehabilitationseinrichtung stimmt den Heilungsplan individuell auf die entsprechende Person ab.

Pflegekraft finden

Bei der Reha geht es stattdessen um die Mobilisierung und Erhaltung nach einer operativen Maßnahme, einem Unfall oder Ähnlichem. Statt präventiv zu wirken, soll bei der Reha also ein beeinträchtigter Gesundheitszustand wiederhergestellt werden. Das kann in jedem Alter von großer Bedeutung sein, ist aber gerade für ältere Menschen noch wichtiger, da sich der Körper nach Operationen u.Ä. nicht mehr so leicht erholt wie in jüngeren Jahren. Oftmals stehen hier auch typischere Operationen, die mit zunehmendem Alter notwendig werden, wie zum Beispiel eine Hüftoperation als Grund für die Reha fest. Bei berufstätigen Patienten ist das Ziel einer Reha natürlich auch die Arbeitskraft wiederherzustellen.

Offizielle Nutzung der Begriffe Kur und Reha laut Sozialgesetzbuch

Im normalen Sprachgebrauch gibt es die Begriffe Kur und Reha als zwei verschiedene Dinge, die wie oben beschrieben auch verschiedene Grundvoraussetzungen aufbieten. Allerdings ist die Reha der eigentliche und offizielle Begriff für alle Maßnahmen. So wird dieser Begriff im Gegensatz zur Kur auch im Sozialgesetzbuch definiert. Somit ist auch die präventive Kur heutzutage als Reha zu bezeichnen. Und grundsätzlich gilt, dass Rehamaßnahmen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen. Das schließ somit auch Kuraufenthalte mit ein.

Welche Arten von Reha-Therapien gibt es?

Typischerweise werden in Rehaeinrichtungen einige verschiedene Leistungen angeboten, um präventiv und auch mobilisierend auf die Patientinnen und Patienten eingehen zu können. In den meisten Rehaeinrichtungen gibt es deshalb medizinische und mobilisierende Anwendung wie zum Beispiel:

  • Physiotherapie
  • Psychotherapie
  • Ergotherapie
  • Krankengymnastik
  • Therapien mit Wärme und Kälte
  • Rückenschule
  • Wassergymnastik
  • Bewegungsbäder
  • Massagen
  • Lymphdrainagen
  • Kochkurse und Ernährungsberatung
  • Malkurse
  • Bewegungstherapie
  • Etc.

Warum werden nicht alle Leistungen in einer Rehaeinrichtung angeboten?

Jede Rehaeinrichtung ist im Vergleich zu einer anderen in ihren Angeboten und Voraussetzungen unterschiedlich. Gleichzeitig können sich von Patient zu Patient die Leistungen unterscheiden, obwohl vielleicht ähnliche Gesundheitszustände und -risiken für den Reha-Aufenthalt verantwortlich sind. Das liegt durchaus daran, dass die Rehapläne sehr individuell abgestimmt werden und somit die Heilmethode des einen vielleicht nicht die des anderen sein sollte. Ebenso hängt die Art der Rehamaßnahme sehr mit der Erkrankung oder vorhergehenden Operation zusammen. Ein übergewichtiger Patient muss selbstverständlich anders therapiert werden wie jemand, er sich von einem Autounfall erholen muss.

Wie kann man einen Antrag für einen Reha-Aufenthalt stellen?

Da eine Reha eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, muss diese natürlich von einem Arzt verordnet werden. Das kann einerseits durch den Hausarzt und andererseits durch einen Facharzt erfolgen. Bei der Verordnung muss ein medizinisches Erfordernis aber durch den Arzt begründet werden. Hat man diese Verordnung mit Begründung erhalten, so ist ein Antrag bei der zuständigen Kostenstelle notwendig. Dies kann zum Beispiel die Rentenversicherung sein, sofern diese der Kostenträger ist.

Ein Antrag auf die Reha wird dann über ein entsprechendes Antragsformular bei der Rentenversicherung gestellt (genauer gesagt über das Antragsformular G110). Hierbei muss man einige Eintragungen machen, weshalb man so genau wie möglich den Gesundheitszustand etc. beschreiben sollte, damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Ebenso müssen alle wichtigen Unterlagen rund um den Gesundheitszustand eingereicht werden. Dabei wird auch die Verordnung des Arztes, ein Arztbericht oder ein entsprechender Krankenhausbericht miteingereicht.

Nachdem der Antrag an den Kostenträger übermittelt wurde, wird die jeweilige Versicherung den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen, um über diesen zu entscheiden. Unter Umständen wird im Zweifelsfall der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hinzugezogen, um ein unabhängiges Gutachten über die Notwendigkeit der Reha zu erstellen. Hiermit wollen sich die Kostenträger vor Reha-Aufenthalten schützen, die zu leichtfertig oder ohne annehmbare medizinische Gründe erfolgen.

Da der Antrag eine entsprechende individuelle Prüfung benötigt, kann man mit einer Beantragungsdauer von mehreren Wochen rechnen. Ebenso kann es sein, dass noch Unterlagen übermittelt werden müssen oder es von Seiten des Kostenträgers Rückfragen gibt. All diese behindern natürlich das Prozedere und die Bearbeitungszeit verlängert sich.

Letztlich kommt die Prüfung des Antrags entweder zu dem Ergebnis auf Annahme oder auf Ablehnung. Egal wie dieses aussieht, wird die Genehmigung oder Ablehnung der gewünschten Rehamaßnahme schriftlich zugestellt.

Kostenträger müssen bei der Beantragung von Rehaleistungen Fristen einhalten

Das Gesetz schreibt dem Kostenträger vor, dass dieser Anträge auf Rehamaßnahmen nicht unbefristet aufschieben kann. Stattdessen ist klar geregelt, bis wann der Kostenträger nach der Beantragung der Reha darüber entschieden haben muss.

Ein Unterschied bei der Frist besteht aber dann, wenn man sich an den falschen Kostenträger wendet. Denn dieser kann, wie beispielhaft oben beschrieben, die Rentenversicherung sein, aber auch die Krankenkasse, die Unfallversicherung o.a. Als Antragssteller ist einem nicht immer klar, wer nun der richtige Ansprechpartner ist und man reicht den Antrag vielleicht bei der falschen Zuständigkeit ein.

Um die Antragsstellung für alle zu vereinfachen, kann man diesen Antrag deshalb bei allen Leistungsträgern einreichen. Dann erfolgt eine entsprechende Weiterleitung an die richtige Stelle. Allerdings verzögert sich durch den falsch zugewiesenen Antrag die gesetzliche Bearbeitung nach hinten.

Diese Kostenträger gibt es

  • Bei einer Reha nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit ist die Berufsgenossenschaft (also die gesetzliche Unfallversicherung) der Kostenträger
  • Geht es um den Erhalt der Arbeitskraft oder den Weg zurück ins Arbeitsleben ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig
  • Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden ist die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die private Krankenversicherung, je nach Vertrag, zuständig
  • Eine stationäre oder ambulante Vorsorgekur muss über die Krankenkasse beantragt werden
  • Offene Badekuren werden von der Krankenkasse bezuschusst
  • Für Arbeitslose kommt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt als Kostenträger in Frage
  • Für Kriegsopfer die Kriegsopferfürsorge
  • Bei Privatversicherten ist unter Umständen auch eine Beihilfestelle beteiligt, über die der Antrag gestellt werden kann

Fristen bei der Antragsstellung beim korrekten Kostenträger

Wird der Antrag direkt an den richtigen Kostenträger übermittelt, muss dieser den Antrag 3 Wochen nach Eingang des Antrags bearbeiten, sofern kein weiteres Gutachten erforderlich ist. Sollte ein Gutachten des MDK notwendig sein, hat der Kostenträger eine Frist von 7 Wochen einzuhalten.

Fristen bei der Antragsstellung beim falschen Kostenträger

Reicht man seinen Antrag auf einen Reha-Aufenthalt bei der Rentenversicherung ein, dieser sollte aber eigentlich zur Krankenversicherung, so gilt dies als ein falsch eingereichter Antrag. Dieser muss dann zwar innerhalb von 2 Wochen an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden, allerdings erhöht sich die Bearbeitungsfrist um diese 2 Wochen.

Sollte kein Gutachten notwendig sein, muss der Antrag innerhalb von 5 Wochen nach Eingang bearbeitet werden. Bedarf es eines Gutachtens des MDK, so bleiben dem Kostenträger 9 Wochen zur Bearbeitung Zeit.

Was passiert, wenn der Kostenträger die Fristen nicht einhält?

Sollte der Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden, muss der Kostenträger den Antragssteller schriftlich über die Verzögerung informieren und diese auch begründen. Gründe für die Verzögerung können so durchaus Personalmangel, zum Beispiel aufgrund von Corona u.Ä., oder zu viele gleichzeitig gestellte Anträge sein.

Warum kann ein Antrag auf eine Rehamaßnahme abgelehnt werden?

Der Antrag auf einen Reha-Aufenthalt kann nicht aus beliebigen Gründen abgelehnt werden. Ebenso kann es keine Kostenfrage für die Krankenversicherung sein, den Antrag abzulehnen. So darf sich keine Krankenkasse einfach über das Gutachten bzw. die Verordnung eines Arztes hinwegsetzen und die verordnete Reha aus finanziellen Gründen ablehnen. Stattdessen muss die Ablehnung aufgrund eines anderslautenden Gutachtens der MDK erfolgen.

Gründe für eine solche Ablehnung können in der Regel zudem ganz unterschiedlich ausfallen. Meistens handelt es sich auch um folgende Ablehnungsgründe:

  • Die gesundheitliche Einschränkung ist nicht weitreichend genug
  • Eine vorherige Reha ist noch keine 4 Jahre her und der Gesundheitszustand ist nicht so akut gefährdet, dass eine neuerliche Reha notwendig ist
  • Der Kostenträger sieht noch weitere Möglichkeiten in einer ambulanten Reha vor Ort → diese ambulanten Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein, vor eine stationäre Reha genehmigt wird
  • Der Patient ist aufgrund seiner körperlichen oder mentalen Lage nicht rehafähig
  • Der Reha-Antrag wurde falsch oder unvollständig ausgefüllt
  • Man kommt der Einreichung wichtiger Unterlagen nicht nach
  • Der Kostenträger sieht in der Reha keine erfolgsversprechende Maßnahme, zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung

Wie geht man vor, wenn ein Antrag auf Reha abgelehnt wird?

Grundsätzlich gilt, dass alle Kostenträger einer Rehamaßnahme nur dann zustimmen, wenn es vor Ort beispielsweise keine ambulanten Angebote gibt bzw. diese bereits ausprobiert und ausgeschöpft worden sind.

Ein typisches Beispiel für eine solche Rehabilitationsmaßnahme vor Ort wäre die Physiotherapie. In der Regel findet man im nahen und auch leicht größeren Umkreis Praxen für Physiotherapie. Deshalb kann der Kostenträger eine stationäre Reha mit der Begründung ablehnen, dass eine ambulante Physiotherapie vor Ort ausreichend sei. Lediglich im Bereich der Anschlussrehabilitation an einen Krankenhausaufenthalt oder einer geriatrischen Reha (Geriatrie ist die Altersheilkunde) muss dieser Antrag dennoch angenommen werden.

Ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid kann immer eingelegt werden. Im Ablehnungsbescheid selbst wird auch festgelegt, innerhalb welches Zeitraums man einen Widerspruch einlegen kann. Der Ablehnungsgrund, welchen man für eine spätere Annahme des Reha-Antrags widerlegen muss, wird dort ebenso benannt. Letztlich kann aber auch der Widerspruch erneut abgelehnt werden. Sollte dies der Fall sein, bleibt jedem noch der Weg vor das Sozialgericht offen.

Falls man einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid erheben will, sollte man diesen am besten auch mit professioneller Hilfe formulieren.

Wie kann man Hilfe bei der Beantragung einer Reha erhalten?

Der Antrag für den Reha-Aufenthalt stellt viele Anwenderinnen und Anwender vor Herausforderungen. Da dieser Antrag einerseits korrekt und andererseits auch ausführlich ausgefüllt sein sollte, muss man hier gewissenhaft vorgehen. Falls man selbst allerdings nur wenig Erfahrung oder Kenntnisse im Umgang mit solchen Formularen hat, kann man an verschiedenen Stellen Hilfe erhalten.

Ansprechpartner kann hier zum Beispiel die Krankenversicherung sein, die entweder direkt selbst helfen kann oder an ein zuständiges Organ verweisen kann. Das können zum Beispiel Pflegestützpunkte sein, die hier sowohl zu Pflegende als auch deren Angehörige unterstützen. Ebenso gibt es einzelne Vereine wie den VDK, der hier mit seinen vielen Ehrenamtlichen Unterstützung leisten kann.

Wie ist die Kostenübernahme der Reha bei Privatversicherten geregelt?

Bei Privatversicherten kann die Kostenübernahme der Reha nochmals anders geregelt sein. Hierzu ist es wichtig, die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu kennen bzw. zu überprüfen. Im Zweifel hilft die Rückfrage bei der privaten Krankenversicherung, die hier einerseits Auskunft geben oder andererseits auch entsprechende Tarifwechsel empfehlen kann.

Bei verschiedenen Berufsgruppen wie Beamten oder weiteren beihilfefähigen Personen besteht unter Umständen auch ein entsprechendes Recht auf Beihilfe. Das sollte immer vorab mit der zuständigen Beihilfestelle geklärt werden.

Geriatrische Rehamaßnahmen bedürfen keiner Genehmigung

Handelt es sich um eine geriatrische Rehamaßnahme, so kann der Kostenträger eine Rehamaßnahme gar nicht ablehnen. Diese neue Regelung trat erst am 01. Juli 2022 in Kraft (Reha-Neuverordnung). Diese neue Entbürokratisierung soll einen schnellen Heilungs- und Hilfsprozess unterstützen, indem ältere Menschen und Akutpatienten eben nicht noch wochenlang auf eine Genehmigung der Reha warten müssen. Denn statt einer schnellen Verbesserung könnten hier stetig verschlechternde Gesundheitszustände die Folge sein. Aus der bisherigen Ablehnungspraxis vor der Reha-Neuverordnung waren es mitunter geriatrische Rehamaßnahmen, die von Krankenkassen mehrfach abgelehnt worden sind.

Welche geriatrischen Diagnosen sind reha-fähig?

Nach § 15 der Reha-Richtlinie sind geriatrische Rehamaßnahmen genehmigungsfrei, wenn der entsprechende Patient über 70 Jahre alt ist und mindestens eine rehabilitationsbegründete Diagnose sowie zwei geriatrietypische Diagnosen aufweist. Ebenso ist diese möglich, wenn man ab 60 eine ausgeprägte geriatrische Multimorbidität vorweisen kann.

Ob es sich um eine geriatrische Diagnose handelt, wird wiederum vom Hausarzt oder Facharzt bestätigt und kann in diesem Fall nicht durch den Kostenträger abgelehnt werden.

Mögliche Diagnosen, die zu einer genehmigungsfreien Reha führen, sind:

  • Chronische Schmerzen
  • Immobilität
  • Depressionen und depressive Episoden
  • Angststörungen
  • Mangelernährung
  • Inkontinenz
  • Hörverlust
  • Bettlägerigkeit und Immobilität
  • Kognitive Störungen
  • Sehstörungen bis Blindheit
  • Senilität
  • Sturzneigung
  • Muskelschwund und Muskelatrophie
  • Ulcus cruris

Anschlussrehabilitationen nach einem Krankenhausaufenthalt können nicht abgelehnt werden

Wie auch die geriatrischen Rehaansprüche sind Anschlussrehabilitationen nach einem Krankenhausaufenthalt nach § 16 der Reha-Richtlinie ebenso genehmigungsfrei. Diese Reha kann sofort nach dem Krankenhausaufenthalt oder maximal bis zwei Wochen nach Entlassung beginnen.

Hierbei muss der behandelnde Krankenhausarzt den Antrag stellen. Die Anschlussreha kommt dabei aber auch nicht immer in Frage, es gibt aber verschiedene Krankheiten, bei denen die Anschlussrehabilitation wichtig und der Antrag hierauf genehmigungsfrei ist. Das können zum Beispiel folgende sein:

  • Verschiedene Erkrankungen des Herzens wie zum Beispiel Herzinfarkt, Herzinsuffizienzen, Bypass-Operation, Herzklappenoperationen
  • Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen des Kreislaufsystems
  • Hüft- oder Kniegelenkoperationen
  • Spinalkanalstenosen
  • Amputationen
  • Neurologische Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall
  • Krebserkrankungen
  • Organtransplantationen

Allerdings sind nicht alle Anschlussrehabilitationen genehmigungsfrei, weswegen es bei anderen Erkrankungen und nach anderen stationären Behandlungen auch zu einer Ablehnung des Reha-Antrags kommen kann.

Allerdings darf der Kostenträger eine stationäre Reha nicht mehr in eine ambulante Reha umwandeln. Lediglich wenn der MDK hier mit einem Gutachten zu einem solchen Ergebnis kommen würde, wäre dies möglich.

Wer hat generell Anspruch auf einen Reha-Aufenthalt?

Einerseits richtet sich der Anspruch auf einen Reha-Aufenthalt an den Kostenträger und dessen Voraussetzungen, andererseits können die oben beschriebenen geriatrischen Rehamaßnahmen oder Anschlussrehabilitationen durchgeführt werden. Einen generellen Anspruch ab einem gewissen Alter o.Ä. gibt es nicht. Deshalb sollte ein etwaiger Anspruch immer mit dem Kostenträger direkt geklärt werden.

Eine Voraussetzung für eine Rehabehandlung besteht aber auch in der Durchführbarkeit der Reha. Also muss ein Patient nicht nur die Reha vom Arzt verordnet bekommen, sondern muss auch körperlich und mental dazu in der Lage sein die Rehamaßnahme durchführen zu können.

Weitere typische Erkrankungen, wegen derer eine Reha möglich ist

Es gibt neben den bereits genannten geriatrischen Erkrankungen und den Anschlussbehandlungen noch verschiedene weitere Krankheiten, aufgrund derer man eine Reha in der Regel beantragen kann. Das können zum Beispiel folgende sein:

  • Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis, COPD etc.
  • Übergewicht bzw. Untergewicht
  • Generelle Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Bandscheibenvorfälle, Rheuma, Gicht, Arthrose etc.
  • Hautkrankheiten
  • Bluthochdruck
  • Herzerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout und Erschöpfung
  • Schlaganfall
  • Parkinson

Spezielle Reha-Aufenthalte für pflegende Angehörige, Reha vor Rente und Reha vor Pflege als Sondersituationen

Neben den klassischen Rehagründen gibt es für einzelne Gruppen noch weitere Gründe, die eine Reha notwendig machen können. Hierbei sind zum Beispiel pflegende Angehörige von einem großen Risiko gegenüber Überarbeitung oder einem Burnout bedroht. Da sich diese bei der Pflege von Angehörigen mitunter stark aufopfern, gefährdet dies den eigenen Gesundheitszustand. Damit das System der häuslichen Pflege nicht zusammenbricht, können pflegende Angehörige eine Reha beantragen, um sich auch um die eigenen Gesundheit zu kümmern.

Ebenso gibt es den Grundsatz der sogenannten Reha vor Rente. Diese trifft auf Menschen zu, die vor ihrem Renteneintritt lange Zeit arbeitsunfähig und krank waren. Dabei wollen die Krankenkassen vor einer frühen Verrentung mithilfe einer Rehamaßnahme die Erwerbsfähigkeit eines Patienten wieder herstellen. Somit könnte die Reha eine Wiedereingliederung in das Berufsleben ermöglichen, statt eine Frührente notwendig zu machen.

Die Reha vor Pflege ist unter ähnlichen Voraussetzungen wie die Reha vor Rente zu betrachten. Dabei wird versucht, eine Pflegebedürftigkeit eines Menschen mithilfe einer Rehabilitationsmaßnahme zu vermeiden. Hierbei ist es die Pflegekasse, die eine solche Reha beantragen kann, sofern diese zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha die Pflegebedürftigkeit des Versicherten verringern kann.

Kann man eine Reha wegen einer Demenzerkrankung beantragen?

Eine Demenzerkrankung ist natürlich eine sehr ernste Erkrankung, die das gesamte Umfeld betrifft und auch eine häusliche Pflege bzw. eine 24-Stunden-Betreuung notwendig macht. Nun stellt sich öfter die Frage, ob eine Reha für demente Menschen eine entsprechende Hilfe darstellen kann. In der Regel gehen die Krankenkassen davon aus, dass eine Reha bei Demenzerkrankungen eigentlich keine Besserungen erzielen kann.

Um hier eine Reha zu beantragen, muss ein Chance auf Verbesserung bestehen. Das kann aber durchaus auch durch Aktivierung und Mobilisierung erfolgen. Darüber hat aber entsprechend auch ein Arzt zu entscheiden. Eine potentielle Ablehnung muss von Seiten des Kostenträgers natürlich genau geprüft und belegt werden.

Können Rentner überhaupt eine Reha beantragen?

Da man viel von der Belastung und Überlastung von Menschen im Berufsleben hört, welche durch eine Reha wieder gestärkt werden sollen, stellt sich einigen Rentnerinnen und Rentnern die Frage, ob auch sie einen Reha-Aufenthalt beantragen können. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen laut dem Hausarzt oder einem Facharzt entsprechend vorhanden, so können auch Rentner eine Reha erfolgreich beantragen. Anders als früher ist hierfür aber nicht mehr die Rentenversicherung, sondern die Krankenversicherung zuständig. Deshalb sollte der entsprechende Antrag an diese geschickt werden.

Wie häufig kann man eine Reha absolvieren?

Eine Rehabilitation ist nicht jährlich einfach so möglich. Stattdessen geht man aktuell davon aus, dass man alle 4 Jahre eine Reha anstreben kann, sofern die medizinischen Gründe diese nicht viel früher notwendig machen. Sollte es im Zuge einer Operation beispielsweise zu einer Anschlussreha kommen, wird diese natürlich auch innerhalb der 4 Jahresfrist genehmigt.

Wie lange dauert eine Reha?

Eine Reha dauert für gewöhnlich 3 Wochen. Je nach Gesundheitszustand oder Grund für die Rehabilitation kann diese aber auch verlängert werden. Diese Verlängerung wird meistens vom Arzt vorgeschlagen und man sollte gemeinsam mit dem Arzt eine mögliche Verlängerung besprechen. Allerdings kann man als Patient einer Verlängerung sowohl selbstständig zustimmen als diese auch ablehnen.

Sollte es zu einer Verlängerung kommen, muss die Rehaklinik die Zustimmung beim Kostenträger einholen. Auch dieser kann die Verlängerung ablehnen.

Pflegekraft finden

Wie findet man eine geeignete Rehaklinik?

Viele Menschen fragen sich, wie man eine passende Rehaklinik finden kann. Hierbei kann es natürlich zu ganz verschiedenen sinnvollen Ergebnissen kommen. So sind einige Rehakliniken auf verschiedene Erkrankungen spezialisiert und beispielsweise gezielt auf die Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen, bei Krebstherapien u.Ä. ausgelegt. Deshalb sollte man durchaus nach speziellen Rehakliniken suchen, sofern man einen Spezialbedarf hat. Allerdings gibt es eben auch nicht nur hochspezialisierte Rehakliniken, die nur ein Krankheitsbild behandeln. Stattdessen können auch in diesen Spezialkliniken weitere Erkrankungen behandelt werden. Allerdings sind sie eben auf manche davon spezialisiert.

Bei der eigenen Suche nach der passenden Rehaklinik kann man sich als Anwender schnell verlieren. Deshalb gibt es zum Beispiel Kurklinikverzeichnisse und Anbieter, die hierbei unterstützend wirken können. Dadurch kann man leichter die passende Klinik suchen. Eine vorherige Informationssuche ist auch deshalb ratsam, weil man beim Antrag für die Reha auch eine Wunschklinik angeben kann.

Warum schickt mich der Kostenträger nicht in meine Wunsch-Rehaklinik?

Nicht immer wird dem Wunsch einer entsprechend selbstgewählten Rehaklinik entsprochen. So kann es sein, dass der Kostenträger zwar die Rehamaßnahme bewilligt, aber diese an einem ganz anderen Ort als gewünscht stattfindet. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel sieht der Kostenträger die Wunschklinik nicht als die passende Einrichtung zur Behandlung Ihres Krankheitsbildes an. Oder aber die Wunschklinik hat gar keinen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger. Hierdurch würden Ihnen Kosten entstehen können, die Sie selbst tragen müssen. Manchmal ist die Wunschklinik auch einfach zu weit weg vom Wohnort und wird deswegen nicht als akzeptabel angesehen.

Sollte man aber die zugewiesene Rehaklinik nicht in Betracht ziehen und möchte doch in eine andere Klinik gehen, so kann man sich mit dem Kostenträger in Verbindung setzen und hierüber sprechen. Denn man hat nach § 40 Sozialgesetzbuch V ein Wunsch- und Wahlrecht auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Allerdings kommt es hierbei nicht immer zu einem einvernehmlichen Ergebnis. Wird eine Wunschklinik zum Beispiel aufgrund der hohen Distanz zum Wohnort abgelehnt, liegt das auch daran, dass die Versicherung die Fahrtkosten zur Klinik übernehmen muss. Um diese Fahrtkosten entsprechend zu minimieren, wird eine Rehaklinik in der Nähe gesucht und genehmigt. Ist man aber bereit die höheren Fahrtkosten selbst zu tragen, kann es auch zur Zustimmung durch den Kostenträger kommen.

Ist ein Reha-Aufenthalt terminlich flexibel?

Ein Reha-Aufenthalt soll in der Regel zeitnah stattfinden, gerade dann, wenn eine Operation vorausgeht. Dann soll die Reha sofort oder innerhalb von 2 Wochen angetreten werden.

Hat man nun einen Reha-Termin durch die Klinik erhalten und muss diesen verschieben, so sollte man dringend Kontakt mit der entsprechenden Klinik aufnehmen und alles weitere besprechen. Denn wichtig ist auch, dass die Reha ja aufgrund medizinischer Notwendigkeiten genehmigt wurde und deshalb nicht verschoben werden sollte. Andernfalls ist es schwer, körperliche und mentale Krankheiten zu heilen oder wenigstens zu vermindern.

Welche Kosten entstehen bei der Reha?

Eine Reha ist immer mit Kosten verbunden. Diese werden zwar zu einem großen Teil vom Kostenträger übernommen, doch können hier nicht alle Kosten geltend gemacht werden. Und das trotz des genehmigten Antrags auf den Reha-Aufenthalt. Übernommen werden natürlich alle Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und auch bei allen medizinisch notwendigen Anwendungen. Allerdings gibt es auch Anwendungen und Kuraufenthalte wie eine offene Badekur, bei der man diese selbst zahlen muss, da es sich nicht um medizinische Anwendungen handelt.

Einen Eigenanteil muss man grundsätzlich bezahlen, wenn man über 18 Jahre alt ist und es keine Zuzahlungsbefreiung gibt. Zuzahlungsbefreit sind allerdings alle Personen unter 18 und diejenigen, die eine Reha aufgrund eines Arbeitsunfalls antreten müssen.

Je nach Rehamaßnahme und Leistungsträger sind auch die Fahrten zur Rehaklinik nicht immer komplett gedeckt. So kann es sein, dass man einen Teil der Fahrtkosten selbst tragen muss. Während Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln eher erstattet werden, kann es bei der Eigenanreise sein, dass man nur das erstattet bekommt, was eine Fahrt mit dem ÖPNV gekostet hätte.

Sollte es sich um eine ambulante Maßnahme handeln, bieten einige ambulante Rehakliniken auch einen eigenen Fahrservice an, der kostenfrei für Sie ist.

Damit man bei potentiellen Zuzahlungen keine bösen Überraschungen erlebt, empfiehlt es sich grundsätzlich aber auch hier vorab mit dem Kostenträger zu sprechen und sich alle möglichen Eigenanteile auflisten zu lassen. Somit kann man mit einem ruhigeren Gewissen die Reha antreten und muss keine Kostenfallen fürchten.

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Sind die Kosten für einen Reha-Aufenthalt steuerlich absetzbar?

Da entsprechende eigene Kosten während eines Reha-Aufenthalts zu bestreiten sind, kann man diese so wie alle weiteren Krankheits- und Pflegekosten in der Steuererklärung geltend machen. Dies geschieht als sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Darin können Sie alle Kosten wie Fahrtkosten, den Eigenanteil an der Reha, Kosten für ärztliche Bescheinigungen, eventuelle Medikamente etc. geltend machen. Allerdings entscheidet das Finanzamt über die Höhe der zumutbaren Kosten, weswegen die Geltendmachung in der Steuererklärung noch nicht über etwaige Entlastungen bestimmt.

Sollte der Reha-Aufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls oder wegen einer Berufskrankheit erfolgen, sind die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen, sondern als Werbungskosten geltend zu machen.

Gibt es während einer Reha eine Lohnfortzahlung?

Wie bei anderen Erkrankungen ohne Reha-Aufenthalt wird der Lohn aufgrund des gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruchs für 6 Wochen weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt. Sollte man innerhalb dieser Zeit die Reha nicht abschließen oder man hat bereits aufgrund etwaiger Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte diese 6 Wochen überschritten, kann man ein Übergangsgeld beantragen.

Hierbei ist aber entscheidend, welcher Kostenträger die Rehamaßnahme gestattet hat. Denn der gleiche entscheidet über die Höhe bzw. Art möglicher Leistungen.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich eine Reha beginne?

Als Arbeitnehmer bin ich zum Beispiel dazu verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen bzw. meine Arbeit zu erledigen, ansonsten sind die Vertragspflichten nicht erfüllt. Aus diesem Grund muss man dem Arbeitgeber mitteilen, sofern man eine Rehamaßnahme absolvieren wird. Dabei ist es wichtig zu vermitteln, wann eine Reha beginnt und wie lange diese voraussichtlich dauern wird. Falls man diese Mitteilung versäumt, ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Wiederum darf der Arbeitgeber für eine medizinisch genehmigte Rehamaßnahme keine Urlaubstage berechnen oder abziehen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Reha handelt.

Pflegekraft finden

Kann man eine Reha abbrechen?

Eine Reha sollte man nicht abbrechen, da diese ja zur Wiederherstellung oder Erhaltung Ihrer Gesundheit verordnet wurde. Deshalb ist man auch dazu verpflichtet am Heilungsprozess mitzuwirken, indem man an verordneten Maßnahmen teilnimmt etc. Das ist aber kein Zwang und sollte eine Behandlung nicht Ihrem Willen entsprechen, können Sie auch nicht hierzu gezwungen werden. Dabei sollte man aber über Alternativen mit dem Reha-Arzt sprechen.

Bricht man eine Rehamaßnahme ohne Rücksprache oder Einwilligung des Klinikpersonals ab, so muss man mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Einerseits wird der Versicherungsträger eventuell einen Kostenersatz fordern, andererseits können so – aufgrund einer Reha vor Rente – zum Beispiel Renten- bzw. Erwerbsminderungsrenten abgelehnt werden. Da ein Abbruch einer Reha immer aktenkundig behandelt wird, kann eine spätere Reha bei Antrag auch kritischer betrachtet werden.

Wie endet eine Reha und was passiert danach?

Zum Schluss der Rehamaßnahme wird mit dem Reha-Arzt entschieden, wie der Weg nach der Reha weitergehen soll. Dies kann je nach Lebenssituation unterschiedlich aussehen, je nach dem, ob man zum Beispiel berufstätig ist oder nicht. Hier kann auch eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Auch Umschulungsmaßnahmen für eine Reintegration in das Arbeitsleben allgemein können die Folge sein. Ansonsten kann eine stationäre Reha aber auch mit ambulanten Angeboten fortgeführt werden.

Bei einer nicht erfolgreichen Reha sind auch mögliche Frühverrentungen, die Erhebung eines Grad der Behinderung für einen Behindertenausweis oder eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. Hierbei wird man auch von der Rehaklinik beim Ausfüllen möglicher Anträge unterstützt.

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