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Hilfsmittelverzeichnis

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Pflegende Angehörige benötigen für die Pflege zum Teil bestimmte Hilfsmittel, die den Alltag mit dem Pflegebedürftigen erleichtern. Hierfür gibt es das Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Hilfsmittel niedergeschrieben sind, die es für die Pflege von Menschen gibt. Insgesamt umfasst das Verzeichnis über 32.500 Produkte. Manche von Ihnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, andere dagegen müssen die pflegebedürftigen Personen selbst bezahlen. Auch gibt es Hilfsmittel, die nur von den privaten Krankenkassen bezahlt werden, für die gesetzlich Krankenversicherten jedoch privat zu bezahlen sind. Lesen Sie nun, was das Hilfsmittelverzeichnis genau ist.

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Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis wurde auf Grundlage des § 139 SGBV erstellt. Dabei enthält es eine strukturierte Auflistung aller aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich geltenden Hilfsmittel. Dies sind Pflegehilfsmittel, aber auch Inkontinenzhilfsmittel und vieles mehr. Zu unterscheiden ist zwischen dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis, das alle Hilfsmittel enthält, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen sind, und dem Hilfsmittelkatalog für Privatversicherte. Ob Ansprüche auf Hilfsmittel bestehen und welchen Betrag davon die Krankenkassen übernehmen, hängt jedoch vom einzelnen Fall ab und bei den Privatversicherten vom Tarif, den sie gewählt haben.

Was beinhaltet das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis ist sehr umfangreich und verfügt über mehr als 2.600 Produktarten und über 32.500 Produkte. Um das Hilfsmittelverzeichnis übersichtlicher zu gestalten, werden die Produktgruppen einfach PG genannt.
Hier gibt es folgende PG:

  • Absauggeräte wie Milchpumpen oder Sekretabsauger...
  • Adaptionshilfen wie Anziehhilfen oder Greifhilfen...
  • Applikationshilfen wie Spritzen, Ernährungspumpen...
  • Bade- und Duschhilfen wie Badewannenlifter, Duschhilfen...
  • Bandagen
  • Bestrahlungsgeräte
  • Blindenhilfsmittel wie Blindenstöcke...
  • Einlagen wie Betteinlagen...
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Gehhilfen wie Gehwagen...
  • Hilfsmittel gegen Dekubitus wie Matratzen...
  • Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
  • Hörhilfen
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte wie Atemgasbefeuchter...
  • Inkontinenzhilfen wie Inkontinenzeinlagen...
  • Kommunikationshilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie wie Kompressionsstrümpfe...
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge wie Duschrollstühle...
  • Krankenpflegeartikel wie Betten...
  • Lagerungshilfen
  • Messgeräte für Körperzustände und/oder -funktionen wie Personenwaagen...
  • Mobilitätshilfen wie Aufstehhilfen...
  • Orthesen/Schienen
  • Beinprothesen
  • Sehhilfen wie Brillengläser...
  • Sitzhilfen wie Sitzschalen...
  • Sprechhilfen wie Sprachverstärker...
  • Stehhilfen wie Stehsänder...
  • Stomaartikel
  • Schuhe wie Therapieschuhe...
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen wie Toilettensitze...
  • Haarersatz
  • Epithesen
  • Augenprothesen
  • Brustprothesen
  • Armprothesen
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten...
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege
  • Desinfektionsmittel
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz

Diese Liste ist selbstverständlich noch wesentlich länger, soll Ihnen jetzt aber nur eine Übersicht darüber geben, was das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet.

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Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie sich ein wenig durch die Liste lesen, werden Sie Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel finden. Der Unterschied hierbei ist im Grunde relativ einfach. Hilfsmittel sind alles Dinge, die der Patient langfristig nutzen wird und kann und die ihm gewisser Maßen das Leben oder die Arbeit des Pflegers erleichtern. Pflegehilfsmittel dagegen sind Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe.

Die Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegeversicherung bezahlt, und zwar monatlich und bis zu einem Wert von 40 Euro. Jedoch werden diese nur übernommen, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat und er muss zu Hause gepflegt werden. Hat die Person noch keinen Pflegegrad, müssen die Verbrauchsartikel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel von der pflegenden Person selbst bezahlt werden. Es bleibt aber trotz der Kostenübernahme ein Eigenbehalt von 10 Prozent für den Versicherten pro Packung. Das bedeutet, er muss zwischen 5 und 10 Euro pro Hilfsmittel selbst bezahlen.

Hilfsmittel – Kosten/Kostenübernahme

Das Hilfsmittelverzeichnis mag für Sie eine gute Übersicht bieten, doch am Ende entscheiden nicht Sie, welche Hilfsmittel die zu pflegende Person benötigt, sondern der Hausarzt. Er wird ein Rezept über die benötigten Materialien ausstellen, welches mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Genehmigt die Krankenkasse das Hilfsmittel, kann das Produkt besorgt werden. Oftmals übernimmt auch das Sanitätshaus Ihres Vertrauens die Beantragung der Kostenübernahme.

Sollten Sie ohne ärztliches Rezept einfach ein Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus kaufen, so kann es passieren, dass Ihnen die Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Sie müssen wissen, dass der Hausarzt nicht verpflichtet ist, das Hilfsmittel Ihrer Wahl auszustellen. Er entscheidet, ob es für den Patienten passend ist oder ob er ein anderes Hilfsmittel nicht als geeigneter empfindet.

Für Sie wird es auch von Interesse sein, dass nicht nur die Beschaffung der Hilfsmittel geregelt ist, sondern auch die Reparatur oder Überprüfung. Manche Geräte wie Pumpen müssen regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Pflegebedürftige auch immer bestens mit seinem Hilfsmittel versorgt wird. Manchmal gehen Dinge aber eben auch kaputt und dann ist eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparatur notwendig.

All dies kann der Hausarzt auch auf einem Rezept verordnen und wird von den Krankenkassen übernommen. Bei Reparaturen ist jedoch manchmal auch ein Eigenanteil zu bezahlen. Hier entscheidet aber oftmals auch der Fachmann je nach Fall, ob eine Reparatur überhaupt noch möglich ist oder nicht. Meist klärt das Sanitätshaus dies dann aber auch direkt mit dem Hausarzt ab und besorgt sich gegebenenfalls ein Rezept für das neue Hilfsmittel.

Nun gibt es auch noch Hilfsmittel, deren Benutzung nicht selbsterklärend ist. In diesem Fall können Sie sich schulen lassen, was meist auch das Sanitätshaus übernimmt. Diese Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, da die Schulung notwendig ist, um den Pflegebedürftigen auch richtig versorgen zu können. Ausnahme wäre hier, dass der Pflegedienst dieses Hilfsmittel beim Pflegebedürftigen anwendet. In diesem Fall entfällt eine Schulung, da Sie mit der Anwendung dann nichts zu tun haben.

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Mehrkosten richtig handhaben

Es kann natürlich vorkommen, dass Ihnen ein Hilfsmittel wie ein Rollstuhl von einem hochwertigeren Modell lieber ist als das Standardmodell. In diesem Fall würde die Krankenkasse aber nur die Kosten des Standardmodells übernehmen und die Differenz müssten Sie selbst bezahlen.

Hier haben Sie aber die Möglichkeit, mit der Krankenkasse zu sprechen. Wenn die Gründe für das bessere Modell sprechen, so wird der Mehrpreis in der Regel auch übernommen. Jedoch muss es sich um einen triftigen Grund handeln. Nur weil Ihnen das andere Modell besser gefällt, ist dies keine Begründung für die Krankenkasse. Sollte das bessere Modell aber wesentlich leichter sein und Sie dieses benötigen, weil Sie nachweislich unter Rückenproblemen leiden, so mag das durchaus eine Begründung sein. Es geht somit auch darum, dass Sie als Pflegeperson mit den Hilfsmitteln gut zurechtkommen müssen.

Spielen die finanziellen Aspekte für Sie jedoch keine Rolle, so können Sie sich natürlich jedes Hilfsmittel auch ohne Rezept auf eigene Kosten anschaffen. Bedenken Sie aber, dass manche Hilfsmittel sehr hohe Preise haben. Im Nachhinein bezahlt die Krankenkasse die Hilfsmittel in der Regel nicht. Es wäre also eine schlechte Idee, das Produkt erst zu kaufen und dann ein Rezept vom Arzt zu holen.

Fazit:

Als Laie dürfte es für Sie schwierig sein, sich im Hilfsmittelkatalog zurechtzufinden. Er ist aber eine sehr gute Hilfe, um eine Übersicht zu bekommen, was es alles gibt. Die Sanitätshäuser beraten Sie hierzu in der Regel auch sehr gerne und können Ihnen auch adäquate Alternative vorstellen. Versuchen Sie aber, jedes Hilfsmittel auf Rezept vom Arzt verordnet zu bekommen, damit Sie möglichst nur geringe Kosten haben. Scheuen Sie sich auch nicht davor, ein Hilfsmittel zu beantragen. Wenn eine pflegebedürftige Person dieses braucht, so steht es ihr auch zu.

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