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Medizinische Fußpflege

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Die medizinische Fußpflege kann für Patientinnen und Patienten mit verschiedenen Erkrankungen auf Rezept erfolgen. Dabei unterscheidet sich die medizinische Fußpflege deutlich von der kosmetischen Fußpflege, die viele kennen. Hierbei sind sowohl die Leistungen als auch die notwendige Ausbildung der Pflegenden grundsätzlich unterschiedlich.

Während die medizinische Fußpflege bis zum 30.06.2020 nur für Menschen, die an Diabetes leiden, auf Rezept angeordnet werden konnte, hat sich seit dem 01.07.2020 eine Änderung ergeben. Nun können auch Patientinnen und Patienten, die an einer Neuropathie leiden oder ein Querschnittssyndrom aufweisen auf Rezept mit der medizinischen Fußpflege behandelt werden. Damit übernehmen die Krankenkassen nun umfangreicher die Kosten einer solchen wichtigen medizinischen Behandlung.

Mit der entsprechenden podologischen Behandlung sollen diese Patientinnen und Patienten vor weiteren Folgeschäden an ihren Füßen bewahrt werden. Denn egal ob bei der Diabetes, den Neuropathien oder einem Querschnittssyndrom, es können durch die Erkrankungen immer irreversible Folgeschäden auftreten. Beispielsweise wenn es zu Wundheilungsstörungen oder wiederkehrenden Entzündungen in den Füßen kommt.

Da gerade im Bereich der hier zu Pflegenden oftmals Bewegungseinschränkungen vorliegen, kann die medizinische Podologie häufig auch als mobile Variante im eigenen Zuhause gebucht werden.

In welchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Leistungen der medizinischen Fußpflege?

Seit dem ersten Juli 2020 gibt es, wie oben beschrieben, insgesamt drei Krankheitsbilder, aufgrund derer man eine medizinische Fußpflege verordnen kann. Damit liegt für die Behandlung dieser Krankheitsbilder dann ein Rezept vor, wodurch sie nach der aktuellen Heilmittelrichtlinie von den Krankenkassen bezahlt werden.

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Das diabetische Fußsyndrom

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) ist auch allgemeiner als der diabetische Fuß bekannt. Dabei handelt es sich um eine Komplikation, die nach langjähriger Diabeteserkrankung auftreten kann. Sogenannte Sensibilitätsstörungen führen auf Dauer zu unbemerkten Druckstellen, welche dann größere und offene Wunden verursachen können. Meistens ist dieses DFS durch eine unzureichende Durchblutung begleitet.

Im schlimmsten Fall drohen Amputationen von einzelnen Zehen, dem gesamten Vorfuß oder sogar des Beins. Um dies zu verhindern, kann eine medizinische Fußpflege die Wundheilung unterstützen und mögliche weitere entstehende Wunden durch die Leistungen und Pflege verhindern.

Das Fußsyndrom bei Neuropathien

Unter dem Betriff der Neuropathie verstehen Mediziner eine längere Reihe von Erkrankungen des peripheren Nervensystems. Verschiedene Nervenschädigungen können zu dauerhaften Problemen führen, die zum Beispiel auch Auswirkungen auf die Füße haben. Entwickelt sich ein Fußsyndrom in Folge einer Neuropathie kann dieses nun ebenso mit der medizinischen Fußpflege gepflegt und versorgt werden. Auch hier sollen weitere Schäden am Fuß vermieden werden.

Das Fußsyndrom nach Querschnittslähmungen

Eine Querschnittslähmung, die man medizinisch als Querschnittssyndrom bezeichnet, wird durch eine teilweise oder vollständige Schädigung des Rückenmarks ausgelöst. Dieses ist in der Regel dauerhaft. Gründe dafür können Unfälle mit geschädigtem Rückenmark, aber auch Erkrankungen sowie chronische Entzündungen des Rückenmarks sein.

Pflegekraft finden

In Folge der Lähmung sind die Füße entsprechenden Einschränkungen ausgesetzt und es kann auch hier wie bei den anderen beiden zu weiteren Schädigungen kommen. Die Leistungen der medizinischen Fußpflege können auch in diesem Fall unterstützend und pflegend wirken.

Welche Leistungen umfasst die medizinische Fußpflege?

Bei der medizinischen Fußpflege werden folgende Leistungen erbracht:

  • Eine Beseitigung von abnormen Nagelbildungen an den Zehen. Dies geschieht durch Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln.
  • Hornhautabtragung an den Zehen und Fersen. Dadurch sollten Risse und Entzündungen sowie weitere Hautschädigungen vermieden werden.
  • Eine umfassende Untersuchung des Fußes auf verschiedene Verletzungen und Entzündungen. Das umfasst die Untersuchung auf offene Wunden und Druckstellen sowie Blasen, Geschwüre, Warzen, Pilzerkrankungen und Hühneraugen sowie eingewachsene Fußnägel.
  • Ebenso zeigt die medizinische Fußpflegekraft den Patientinnen und Patienten, wie diese sich selbst bei der Nagelpflege, der Haut- und Fußpflege verhalten können. Denn schließlich kann eine Pflegekraft nicht immer jede einzelne Aufgabe täglich übernehmen.
  • Meist ist auch eine Überprüfung der Schuhe auf die richtige Passform hin Bestandteil der Leistungen der medizinischen Fußpflege. Gibt es hierbei Schwierigkeiten, sollte das Schuhwerk dringend mithilfe der Ratschläge der Pflegekraft geändert werden.

Achtung: Nicht jede Leistung kann von der medizinischen Fußpflege übernommen werden

Für einzelne notwendige Behandlung ist ein Arzt und nicht die medizinische Fußpflegekraft zuständig. Hierzu zählen:

  • Die Entfernung von eingewachsenen Zehennägeln. Die Fußpflege kann nur auf deren Vorhandensein untersuchen.
  • Offene Wunden am Fuß müssen vom Arzt versorgt werden.
  • Jegliche Entzündungen und Hautirritation und Hautdefekte müssen von einem Arzt diagnostiziert und behandelt werden.

Wann werden die Kosten für die medizinische Fußpflege übernommen?

Weiter oben haben wir beschrieben, dass es drei verschiedene Krankheitsmuster gibt, die eine medizinische Fußpflege auf Rezept überhaupt erst ermöglichen. Allerdings müssen in der Folge noch weitere Bedingungen erfüllt sein.

Fußsyndrom aufgrund von Diabetes

Es ist längst anerkannt, dass die beiden Diabetesarten Typ 1 und Typ 2 zu Folgeerkrankungen führen können, die die Füße schädigen und gegebenenfalls sogar eine Amputation notwendig machen. Um hierbei auch vorsorgend zu wirken, kann eine medizinische Fußpflege effektiv vorsorgen. Da hierdurch Einschränkungen bis hin zur Amputation des Beins verhindert werden sollen, sind die meisten Krankenkassen ohne Pflegegradeinstufung bereit, die Kosten zu übernehmen. Allerdings muss ein diabetisches Fußsyndrom ärztlich diagnostiziert worden sein. Ebenso muss der Arzt bescheinigen, dass mit entsprechenden Folgeschäden wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen zu rechnen ist.

Fußsyndrom aufgrund einer Neuropathie und Querschnittslähmung

Aufgrund der beeinträchtigen Durchblutung der Füße bei einer Neuropathie oder Querschnittslähmung sind die beiden Krankheitsbilder seit Juli 2020 ebenso zur Kostenübernahme der medizinischen Fußpflege hinzugekommen. Durch eine entsprechende podologische Therapie sollen Folgeschäden wie deformierte Zehennägel und Hautschädigungen und generelle Schädigungen an den Füßen vermieden werden.

Während es beim diabetischen Fuß aber kaum Einschränkungen zu Kostenübernahme durch die Krankenkassen gibt, muss in diesen beiden Fällen noch mehr Befund vorliegen.

Zunächst muss auch hier der Arzt mit einer entsprechenden Diagnose feststellen, dass eine medizinische Fußpflege Folgeschäden verringern oder gar verhindern könnte. Allerdings benötigt es auch einen Befund von autonomen Schädigungen. Das können Hautverfärbungen sein, ein verändertes Haarwachstum, eine Hauttrockenheit der Füße oder die Bildung von Geschwüren sein.

Pflegekraft finden

Die medizinische Fußpflege soll hier vor allem auch bei der stetigen Pflege und Vorbeugung solcher Schädigungen helfen. Sind diese schon in Wunden oder eingewachsene Nägel übergegangen, muss zwingend eine Behandlung beim Arzt erfolgen. Gleiches gilt natürlich auch bei stärkeren Schädigungen durch das diabetische Fußsyndrom.

Ist es egal, bei welchem Podologen die Behandlung durchgeführt wird?

Die Krankenkasse kommt nur für die podologische Therapie auf, wenn diese bei einem von ihr anerkannten Fußpfleger durchgeführt wird. Deshalb ist es wichtig vor der Behandlung zu klären, ob die jeweilige Krankenkasse die Leistungen des Podologen übernimmt. Hierzu können sowohl Ihr Podologe als auch Ihre Krankenkasse zuverlässig Auskunft geben.

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