Vilena - wir sind Familie

Aktuelle Informationen zum Thema 24 Stunden Betreuung von Vilena

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VILENA als Qualitätsanbieter wurde durch den "Deutschen Seniorenlotsen" zertifiziert
01.02.24

Das Unternehmen VILENA GmbH wurde am 01.02.24 durch "Deutschen Seniorenlotsen" zertifiziert. Bei dem Zertifizierungsprozeß wurden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Seniorenfreundlichkeit, Produktvielfalt und Preis-Leistungsverhältnis.

 


Erneuter Skandal in der sogenannten 24 Stunden Pflege
14.01.23

Vorsicht vor Billigangeboten und unseriösen Anbietern!


Nach monatelanger Recherche ist es RTL - Reportern gelungen eine betrügerische Mache in der Pflegebranche aufzudecken. 

Wir als Marktführer und Qualitätsanbieter in der Branche der "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" können Angehörige von Pflegebedürftigen nur warnen und bitten Abstand von Angeboten unter 2300€ im Monat zu nehmen. Derartige Preise deuten auf Illegalität und Unseriösität der angebotenen Dienstleistung. 


Mehr Informationen zu der RTL Reportage vom 10. Januar 2023 finden Sie unter: https://www.rtl.de/cms/rtl-deckt-pflege-skandal-auf-gebrochene-versprechen-wertlose-zertifikate-gefaelschte-arbeitsvertraege-5024044.html.


Ihr individueller Medikamentenbklister
08.12.22

Unser Partner die Adalbert Apotheke aus München verblistert die Medikamente in einen Schlauchblister (kleine Tütchen). Pro Woche kostet diese Dienstleistung 10 Euro. Die Adalbert Apotheke kümmert sich um die Folgerezepte und kommuniziert mit den Ärzten bei Planänderungen. Die Lieferung erfolgt einmal pro Woche.
 


Aktuelle Kundenzufriedenheitsbefragung - November und Dezember 2022
11.12.22

Auch im November und Dezember 2022 wie jedes Jahr führten wir erneut eine repräsentative Kundenzufriedenheitsbefragung durch.

Die befragten Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet vergaben unserem Service die Schulnote 1,3. Die Vilena - Pflegekräfte bekamen dagegen die Schulnote 1,2.

Zur Kundenzufriedenheitsbefragung


VILENA GmbH setzt weiterhin auf Regionalität und sucht daher bundesweit neue Vermittlungspartner!
01.12.22

Wir suchen zum Ausbau unser Regionalpräsenz in allen Bundesländern weitere Vermittlungspartner (auf selbständiger Basis). Weitere Informationen finden Sie hier: https://vilena.de/partner-werden.


Corona - Impfstrategie
19.01.21

Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten vergessen? Bitte lesen Sie dazu hier einen interessanten RP Online Beitrag.

Wie kann sich Ihre Betreuungskraft impfen lassen?

Betreuungspersonen aus dem EU - Ausland können gem. § 1 Abs. 1 S 2 Nr. 2 als eine von zwei engen Kontaktpersonen im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 3 oder § 4 Absatz 1 Nr.  3 benannt werden und Anspruch auf die Corona - Impfung in der Bundesrepublik Deutschland haben. 

Wenn sich Ihre Betreuerin selbst impfen lassen möchte, gibt es zwei Wege um einen Impftermin zu erhalten: entweder die zu impfende Mitarbeiterin einfach online unter www.impfterminservice.de für eine Impfung registriert wird (hier müssen sowohl eine E-Mail-Adresse als auch   persönliche Daten angegeben werden) oder alternativ kann die Anmeldung auch telefonisch über die deutschlandweite Hotline 116 117 erfolgen. Unter dieser Telefonnummer kann sich übrigens auch jeder Bürger über die Impfung und die Vorgehensweisen informieren.


Vorsicht vor "Billiganbietern" und illegalen Lösungen
26.11.20

Am 25.11.20 fand bei 71 Agenturen in ganz Deutschland (die ukrainische Betreuungskräfte ohne Arbeitserlaubnis und mit Touristenvisum vermitteln) eine Razzia statt. Die Bundespolizei und Zoll (1000 Einsatzkräfte) durchsuchten in Deutschland die Büroräume der sogenannten "Billiganbietern" sowie deren Privatwohnungen. Es wurde umfangreiches Datenmaterial sichergestellt wie Datenträger und Vertragsunterlagen. Außerdem fand die Polizei Schusswaffen, Munition, 60.000€ in Bar sowie ein Kilo Gold. Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete darüber in der Mittwochsausgabe vom 09.12.20. Hier ist höchste Vorsicht geboten, da es offensichtlich um mafiöse Strukturen handelt und dubiose Vermittlungsagenturen, die illegal Betreuungskräfte vermitteln, sie ausbeuten und den Kunden Dumping-Preise anbieten. Hier finden Sie die Stellungnahme des Branchenverbands VHBP e.V..


CORONA-VIRUS - AKTUELLE INFORMATIONEN
Stand: 22.03.20


Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

  • Wir müssen davon ausgehen, dass wir in dieser neuen Situation mit einer stark eingeschränkten Verfügbarkeit von Betreuungskräften konfrontiert werden. 
  • Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir das bisherige Niveau hinsichtlich Deutschkenntnissen, Qualifikationen oder persönlichen Eigenschaften des Betreuungspersonals wie Alter, Raucher / Nichtraucher, Geschlecht oder Führerschein in den nächsten Wochen leider nicht garantieren können.
  • Bitte rechnen Sie damit, dass Ihre derzeitige Betreuungskraft länger als geplant bei Ihnen bleibt. Dies ist zur Zeit die beste Option, da eine Rückreise in die Heimat  aktuell nicht sicher geplant werden kann und für das Pflegepersonal ein hohes Infektionsrisiko bei der langen Busreise besteht. Zusätzlich verhängen immer mehr Länder eine Quarantäne für Rückkehrer aus dem Ausland.
  • Wir klären daher alle in Deutschland befindlichen Betreuungskräfte diesbezüglich auf und bitten Sie, Ihrer bisherigen Betreuungskraft den weiteren Aufenthalt möglich zu machen. 

CORONA-VIRUS - AKTUELLE INFORMATIONEN
Stand: 13.03.20

Das Coronavirus hat sich inzwischen in 114 Ländern ausgebreitet und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft  diese Situation als Pandemie ein. VILENA GmbH fühlt sich daher verpflichtet in dieser Notsituation alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des  Coronavirus zu verhindern und Gesundheit von unseren Kunden und den Betreuungskräften zu schützen.

Wir möchten Sie um folgendes bitten, damit die Gesundheit und Leben der pflegebedürftigen Personen/ der  Kunden und unserer Betreuungskräften geschützt wird:

  • Als Familienangehörige(-er) sollten Sie genug Schutz- und Desinfektionsmittel für den Haushalt der zu betreuenden Person besorgen
  • Falls es möglich ist, Einkäufe durch Familienmitglieder oder „online“ zu realisieren, damit das Risiko der Ansteckung für die Betreuungskraft und nachfolgend für den Kunden die pflegebedürftige Person gering bleibt
  • Wir möchten Sie bitten für die Zeit der Pandemie Betreuungskräfte mit schwächeren Deutschkenntnissen zu akzeptieren (auch männliche Betreuungskräfte ! ), damit die Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann. Viele Betreuungskräfte, die über mittlere bzw. gute Deutschkenntnisse verfügen möchten, genauso wie im Sommer und in der Weihnachtszeit auf die Arbeit in Deutschland verzichten. Wir bitten Sie daher um Verständnis!

Derzeit gestaltet sich die Lage in Deutschland und im EU-Ausland sehr dynamisch und es ist aktuell nicht klar, welche Maßnahmen die einzelnen EU-Länder kurzfristig veranlassen werden können. Aus diesem Grund möchten wir Sie jetzt schon bitten, für den möglichen Fall einer Betreuungslücke einen eigenen Notfallplan zur Pflege Ihres Angehörigen anzudenken und diesen auf Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.

Gleichzeitig möchten wir Sie darum bitten, die Aufklärung Ihrer Pflegekraft uns bzw. dem Entsendeunternehmen der Mitarbeiterin zu belassen. Bitte verzichten Sie auf eigene Interpretationen in Bezug auf Verhaltens- und Hygienemaßnahmen der Pflegeperson gegenüber.  

Vertrauen Sie darauf, dass Sie sich mit Vilena - Pflege zu Hause für einen bewährten Qualitätsanbieter entschieden haben, der auch in dieser schwierigen Zeit Ihr Ansprechpartner bleibt und für Sie und Ihre Betreuungskraft in vollem Umfang wie gewohnt zur Verfügung steht. 


Rechtskonformität von Betreuung in häuslicher Gemeninschaft
28.02.20

Was bedeutet "rechtskonforme Anstellung nach BihG"? Wie sind die meisten Umgehungsversuche der geltenden Gesetzeslage in der Praxis? Welche Anstellungsformen in der sogenannten 24 H Betreuung zu Haus gibt es? Dies und mehr erfahren Sie in unserem Gastbeitrag auf: https://www.24h-pflege-check.de/blog/rechtskonformitaet-von-betreuung-in-haeuslicher-gemeinschaft-bihg/.


 
Bisherige Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltkanzlei Steffen Batscheider
19.02.20

Die Anwaltskanzlei Steffen Batscheider in Nürnberg ist ein sicherer und zuverlässiger Partner für IT- Recht. Mehr Informationen finden Sie unter: https://kanzlei-batscheider.de/. Vilena - Pflege zuhause bedankt sich daher für die gute Beratung und bisherige Unterstützung.

Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit!

 

Mitgliedschaft im Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP)
Pressemitteilung, 07.01.19

Seit dem 01.01.2019 ist Vilena GmbH Mitglied im Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP). Der VHBP e.V. als mitgliederstärkster Verband der Pflegebranche wurde 2014 gegründet und versammelt die stärksten Unternehmen, die Betreuungskräfte aus dem Ausland nach Deutschland vermitteln. Die Erarbeitung von Qualitätsstandards für die 24 Stunden Pflege versteht der Verband als seinen Hauptzweck. Zu den Zielen des VHBP gehören unter anderem:

  • mehr Sicherheit
  • Eindämmung der illegalen Beschäftigung 
  • und Etablierung der Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden als "dritte Säule" im Pflegeversicherungsgesetz.

 

Wie erkenne ich seriöse Vermittler für die 24 Stunden Pflege?
16.09.18

Da es eine Vielzahl an Vermittlungsagenturen gibt, sind Familien häufig verunsichert  und wissen nicht worauf sie in erster Linie achten müssen. 

Kriterien für seriöse Anbieter:

  • Eine solide und vertrauenswürdige Rechtsform wie z.B. die deutsche GmbH
  • Mitgliedschaft in einem Branchenverein wie dem Verband für Häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) oder dem Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. (BHSB)
  • Feste Kundenbetreuer in Deutschland, die auch nach dem Geschäftsschluss erreichbar sind (insbesondere an Wochenenden und Feiertagen)
  • Agenturmitarbeiter, die über sehr hohe interkulturelle Kompetenz verfügen und der osteuropäischen Sprachen mächtig sind, da es auf Grund der Mentalitätsunterschiede häufig zu Missverständnissen kommen kann
  • Werden Sie misstrauisch, wenn Anbieter Ihnen gleich, ohne die genaue Pflegesituation zu kennen, in der ersten E-Mail mehrere Personalvorschläge unterbreiten
  • Qualitätsanbieter lassen Ihnen im Voraus einen Mustervertrag zukommen. Der Gerichtsstand muss definitiv in Deutschland sein. Ausländische Gerichtsstände dürfen nicht akzeptiert werden
  • Premiumanbieter bieten einen Gesamtpreis, ohne versteckte Kosten an
  • Ein Telefonat mit jeder vorgeschlagenen Betreuungkraft muss immer vor der Anreise möglich sein
  • Professionelle Anbieter lassen sich gerne auf Bewertungsportalen bewerten wie www.trustpilot.com

Sommerzeit bei Vilena
01.07.18

In den Sommermonaten verfügen unsere Kooperationspartner über deutlich weniger Personal im Vergleich zu der übrigen Zeit. In Osteuropa genauso wie in Deutschland sind Sommermonate Urlaubszeit und die Betreuungskräfte möchten verständlicherweise auch sehr gerne diese Zeit mit ihren Familienangehörigen verbringen.

Nichts desto trotz können wir Ihnen auch in den Sommermonaten eine geeignete Betreuungskraft vermitteln. Ihre Ansprüche insbesondere in Bezug auf die Sprachkenntnisse und bisherige Erfahrungen müssten in dieser Zeit jedoch etwas herabgesetzt werden.

Betreuungskräfte mit schwächeren Deutschkenntnissen sind genauso motiviert und einfühlsam wie ihre Kolleginnen mit mittleren oder guten Deutschkenntnissen. Unsere Kunden berichten immer wieder, dass sie häufig sogar fleißiger sind als Betreuerinnen die der deutschen Sprache mächtiger sind. Aus Erfahrung können wir auch sagen, dass sich die Deutschkenntnisse des Betreuungspersonals während eines Einsatzes bei einem deutschen Kunden verbessern. Wir können auch bestätigen, dass der Spracherwerb nicht der entscheidende Erfolgsfaktor für eine angemessene und liebevolle Pflege ist. Viel wichtiger ist zweifellos die Chemie zwischen der pflegebedürftigen Person und der Pflegekraft.

Bei schwierigeren bzw. anspruchsvolleren Pflegesituationen bitten wir Sie uns rechtzeitig zu kontaktieren (i.d.R. 2-3 Wochen vor dem geplanten Beginn), damit wir die Betreuung auch während der Sommerzeit gewährleisten und Ihnen eine passende und qualifizierte Betreuungskraft präsentieren könnten.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere freundlichen Kundenbetreuer während unserer Geschäftszeiten sehr gerne zur Verfügung.


Das Bayerische Landespflegegeld
01.06.18

Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden. Seit dem 08. Mai 2018 können betroffene Personen in Bayern Anträge auf das Landespflegegeld stellen. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018. Das Antragsformular bekommen Sie hier hier:  www.landespflegegeld.bayern.de zum Download. Der Antrag können Sie nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken. Auch die Infothek des Landratsamtes hält Formulare bereit. Nicht zu verwechseln ist das Landespflegegeld mit dem herkömmlichen Pflegegeld, bei der es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, die Personen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen. Das Landespflegegeld  ist eine Leistung, die zusätzlich für Pflegebedürftige in Bayern geleistet wird. Voraussetzungen: Für einen Antrag muss mindestens ein Pflegegrad zwei durch den Medizinischen Dienst (MDK) diagnostiziert worden sein. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Freistaat Bayern haben. Für das Landespflegegeld gilt jedoch eine Einkommensgrenze von 250.000 Euro/ Jahr.


EU - Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
25.05.18

Am Freitag, den 25.05.2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) als einheitliche europäische Datenschutzregelung verbindlich eingeführt. Gleichzeitig wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und tritt gemeinsam mit der EU-DSGVO zum 25.05.2018 in Kraft. Entsprechend dieser neuen Vorgaben haben wir selbstverständlich unsere Datenschutzerklärung sowie die Nutzungsbedingungen überarbeitet. Mit der neuen Gesetzgebung ändert sich für Sie und unsere Agentur in Sachen Sicherheit und Datenschutz nichts – denn wir legten immer und legen jederzeit den größten Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Das oberste und hauptsächliche Ziel der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ist die Stärkung Ihrer Verbraucherrechte. Unsere Änderungen und Anpassungen erklären Ihnen verständlich und transparent, was mit Ihren Daten auf unserer Internetseite passiert, welche Kontrolle Sie über Ihre Daten haben und dass diese selbstverständlich nur für den angegebenen Zweck durch Vilena verwendet werden.


Vilena - Pflege zuhause setzt weiterhin auf Regionalität und sucht daher bundesweit neue Vermittlungspartner!
05.04.18

Wir suchen zum Ausbau unser Regionalpräsenz in allen Bundesländern weitere Vermittlungspartner (auf nebenberuflicher Basis). Weitere Informationen finden Sie hier: https://vilena.de/stellenangebote.


Aktuelle Kundenzufriedenheitsbefragung - November und Dezember 2017
Pressemitteilung, 22.12.17

Auch im November und Dezember 2017 wie jedes Jahr fürten wir erneut eine repräsentative Kundenzufriedenheitsbefragung durch.

Die befragten Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet vergaben unserem Service die Schulnote 1,3. Die Vilena - Pflegekräfte bekamen dagegen die Schulnote 1,2.

Zur Kundenzufriedenheitsbefragung


Die Vereinbarung des Gerichtsstandes ist nicht zu unterschätzen - die umstrittene Justizreform in Polen
Pressemitteilung, 11.08.17

In der Regel können die Vertragsparteien den Gerichtsstand frei wählen. Bei allen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverträgen muss aber vereinbart werden, welches Recht gilt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Kunde lebt, wenn eine bestimmte Dienstleistung in seinem Land ausgeübt wird. Häufig aber bestehen viele Entsendeunternehmen auf den Gerichtsstand im Ausland. Derartige Vereinbarungen dürfen deutsche Kunden auf keinen Fall akzeptieren. Im Falle von Streitigkeiten müsste dann dementsprechend z.B. in Polen geklagt werden, was für Verbraucher aus Deutschland äußerst kostspielig und zeitraubend sein könnte. Die Gerichtsverfahren dauern in unserem Nachbarstaat relativ lange. Hinzu kommt noch aktuell die Verabschiedung der neusten Justizreform in Polen. Kritiker werfen der Gesetzesänderung unter anderem die Abschaffung der Gewaltenteilung vor. Mehr noch, man spricht sogar von der Autokratisierung. Die Folgen können gravierend sein: der Justizminister wird künftig regierungsnahe Richter berufen. Gleichzeitig erhält er auf allen Ebenen ein großes Einflussrecht. Im Klartext: unabhängige Gerichte und deren Kontrollfunktion wären dann abgeschafft. Es besteht somit die Gefahr, dass Gerichtsurteile davon abhängig sein könnten, in welchem Verhältnis man (auch deutsche Verbraucher) zur (aktuellen polnischen) Regierung steht.

Fazit: Der Gerichtsstand muss unbedingt in Deutschland sein!

Vilena - Pflege zuhause bietet Ihnen daher einen rechtssicheren Dienstleistungsvertrag an. Der Gerichtsstand ist immer der Wohnort des Kunden (in Deutschland). 

 


Vilena ist Mitglied im Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V. (BHSB).
Pressemitteilung, 30.06.16

Die Vilena-Pflege zuhause ist Mitglied im Verband BHSB e.V. und setzt sich somit mit allen anderen Mitgliedern für die Implementierung von einheitlichen und verbindlichen Standards in der häuslichen Pflege ein. Der Verband vertritt die Pflegebranche und alle Mitglieder sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Der Informationsaustausch findet mit allen relevanten Verbänden in der Branche, Bundesbehörden und Bundesministerien, politischen Parteien, öffentlichen Institutionen sowie Medien statt. 


Vilena kooperiert ab sofort mit dem Vergleichsportal "24-Stunden-Pflege-Vergleich"
Pressemitteilung, 28.06.16

Die Vilena - Pflege zuhause kooperiert mit einer der führenden Vergleichsportale rund um das Thema 24 Stunden Pflege um unseren Kunden die bestmögliche Dienstleistung anzubieten. Der "24-Stunden-Pflege-Vergleich" informiert Angehörige von Pflegebedürftigen Menschen über unser Angebot der 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte. Sowohl Vilena - Pflege zuhause als auch der "24-Stunden-Pflege-Vergleich" zeichnen sich durch besten Service, Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit aus. 


Die Pflege-Charta - die Einhaltung und Umsetzung ist für Vilena-Pflege zuhause eine Selbstverständlichkeit!
Pressemitteilung, 21.06.16

Vilena - Pflege zuhause unterstützt die 8 Regeln der Pflege-Charta des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wir sind der Meinung, dass gute Pflege eine Dienstleistung von Mensch zu Mensch ist. Daher sind die Regeln der Pflege-Charta für unser Unternehmen bindend. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.pflege-charta.de/de/startseite.html


Stellenausschreibung, Mai 2016

Wir suchen engagierte und motivierte Mitarbeiter/-innen. 

Aktuelle Stellenangebote:

  • Kundenbetreuer/-in
  • Praktikumsplätze

Zum Stellenangebot


Forschungsprojekt "Osteuropäische Pflegehilfen" - Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg (BTU)
Pressemitteilung, 11.03.16

Die deutsch-polnische Forschungsinstitution "German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network (GP PLEN) erstellte ein Forschungsprojekt um die Rolle und Funktion der deutschen Vermittlungsagenturen zu beleuchten. Darüber hinaus beschäftigt sich die Studie mit dem Einsatz osteuropäischer Betreuerinnen bei deutschen Kunden im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Pflege.

Das Kompetenzzentrum Vilena - Pflege zuhause als seriöser und professioneller Anbieter nimmt selbstverständlich an dieser wichtigen wissenschaftlichen Studie teil. An dem Projekt nehmen aktuell 106 Agenturen aus dem gesamten Bundesgebiet teil. 

Auf Grund des gesundheitspolitischen Desasters in Deutschland entstanden verschiedene Modelle zum Einsatz polnischer Pflegekräfte in deutschen Haushalten. Dies soll unter anderem in dieser Studie untersucht werden. An dieser Stelle möchten wir erneut erwähnen, dass das Modell "Selbständigkeit" oder "Auf Gewerbe" in Deutschland illegal ist. Selbst wenn eine Betreuungskraft mehrere Auftraggeber hätte - wäre sie nicht imstande alleine eine Steuererklärung (in deutscher Sprache)  beim deutschen Finanzamt abzugeben. Alleine schon aus diesem Grund sollten Sie auf derartige Angebote sofort verzichten. Die Brandenburgische Technische Universität hat glücklicherweise diese Problematik identifiziert und versucht daher auch andere unseriöse Machenschaften, die immer zum Nachteil des Kunden zu beobachten sind, ans Licht zu bringen. 

Die Brandenburgische Technische Universität beobachtet den Markt seit längerer Zeit. Den Wissenschaftlern ist selbstverständlich aufgefallen, dass unrechtmäßige Vertragsgestaltungen auf den deutschen Markt gelangen. Häufig werden nicht rechtmäßige Gerichtsstände vereinbart. Im Übrigen: Auf den Gerichtsstand in Deutschland legen wir, als eine seriöse Vermittlungsagentur, von Anfang an einen großen Wert. Dieses Thema haben wir häufig auf unserer Internetseite angesprochen. Die Studie bemängelt auch andere Punkte der angebotenen Dienstleistungsverträge durch deutsche Agenturen. Häufig seien sie intransparent und unübersichtlich. Letztlich sprechen die Wissenschaftler das Thema: "Legalität" an. In der Praxis sieht es so aus, dass es viele Unternehmen gibt, die ihre Mitarbeiterinnen immer noch ohne der sogenannten „A 1“ Bescheinigung „entsenden“.

Die Wissenschaftler unter der Leitung von Prof. Knopp, Prof. Nowacki und Prof. Gorski haben uns eine schriftliche Befragung mit offenen Antworten vorgelegt. Im Detail wurden folgende Themen abgefragt: 1) nach welchen Kriterien wählen wir unsere Mitarbeiterinnen aus?, 2) wie werden die Deutschkenntnisse der Betreuungskräfte überprüft?, 3) wie überprüfen wir die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland durch unsere Kooperationspartner?, 4) wovon hängt der Preis für unsere Dienstleistung ab?, 5) wie findet die Beratung seitens unseres Kompetenzzentrums statt?, 6) ist unser Dienstleistungsvertrag kundenfreundlich gestaltet? Diese und andere Fragen haben wir gewissenhaft beantwortet und zurück an das Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg gesendet. 

Die Ergebnisse der Studie werden wir Ihnen selbstverständlich auf unserer Internetseite präsentieren, sobald diese ausgewertet sind. 


Konferenz in Warschau am 28. Oktober 2014
Pressemitteilung, November 2014

Die Konferenz zum Thema Entsendung der Arbeitnehmer nach Deutschland im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen im deutschen und EU Recht fand am 20.10.14 im Sitz des Business Centre Club in Warschau statt. Die Veranstalter der Konferenz waren der Verband der Betreuungsagenturen SAO und die Polnische Wirtschaftskammer in Deutschland. 

An der Konferenz nahmen namhafte Wissenschaftler, Vertreter der polnischen und deutschen Behörden sowie erfahrene Rechtsanwälte teil. Selbstverständlich war auch die Geschäftsführung des Kompetenzzentrums Vilena vertreten. 

Die Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes in Deutschland ab dem 01.01.15 betrifft auch alle entsandten Arbeitnehmer. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der im Artikel 3 der Verordnung 96/71 enthaltene Grundsatz. Die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer können nicht schlimmer sein, als für einheimische Arbeitnehmer. 


Der Mindestlohn kommt!
Pressemitteilung, Oktober 2014

Eine begrüßenswerte Maßnahme gegen Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer

Am 1 Januar 2015 tritt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für aus dem Ausland Entsandte. Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Mindestlohn. Sie werden an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Unter "Ihre Fragen" finden Sie ein aktuelles Fragen und Antworten- Papier. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 - 40 Stunden verdient eine 24 Stunden Pflegekraft erstmals mindestens ca. 1300 - 1470 € brutto im Monat.

Die Preise werden ab Januar 2015 folgerichtig steigen und es wird keine legalen Angebote mehr unter 2000 € im Monat geben. Die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll wird die Einhaltung des neuen Gesetzes überwachen. Es werden verstärkt deutsche Vermittlungsagenturen und abgeschlossene Dienstleistungsverträge bei deutschen Kunden kontrolliert. Als Kunde haften Sie auch, wenn das Entsendeunternehmen den Mindestlohn nicht zahlt. Alle Versuche den Mindestlohn zu umgehen werden mit Strafen bis 500.000 € geahndet. 

Besonders hervorzuheben ist, dass Unterkunft und Verpflegung nicht als Bestandteil des Mindestlohns gewertet werden.

 

Das Kompetenzzentrum Vilena wird selbstverstendlich der neuen Regelung Folge leisten und die Preise anpassen um Ihnen weiterhin faire Tagessätze  anbieten zu können. 

Als kostengünstige und legale Alternative bieten wir Ihnen eine Unterbringung in einem unserer Pflegeheime in Polen an. Die Pflegeheimkosten belaufen sich auf monatlich ab ca. 400 € bis maximal 865 €/ Eigenanteil. 


Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Pressemitteilung, Mai 2014

In letzter Zeit verzeichnen wir einen rasanten Anstieg von Kundenanfragen nach einer rechtssicheren und qualitativ hochwertigen Betreuung 24 zu Hause. Enttäuschte Kunden berichten uns andauernd über die schlechte Qualität der Billigkonkurrenz im Bereich der 24 Stunden Seniorenpflege und wechseln dann zu Vilena.

Immer mehr Agenturen für die 24h Altenpflege werben mit Preisen "ab 40 € pro Tag", bzw. "ab 1190 € im Monat". Dass solche Angebote nicht seriös und legal sein können, erkennen die Angehörigen von Pflegebedürftigen Menschen erst dann, wenn die Mitarbeiterin ihren "Dienst" angetreten hat oder die Zollbehörde an der Tür klopft. Wenn Sie sich auf derartige Angebote der 24h Betreuung einlassen, ist der Ärger vorprogrammiert. Die Mitarbeiterinnen aus Osteuropa verstehen entweder kein Deutsch oder haben in der Seniorenbetreuung noch nie gearbeitet. Mehr noch: Viele von ihnen werden zur Arbeitsaufnahme in der Seniorenpflege in Deutschland vom Arbeitsamt gezwungen. Man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn die Betreuerinnen unmotiviert und häufig mit Suchtproblemen bei deutschen Kunden eingesetzt werden.

Darüber hinaus treten die Pflegekräfte aus Osteuropa ihren Dienst ohne A-1 Nachweis (bestätigt die Legalität der Beschäftigung im Gastland) und ohne einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, E-128) an. Viele Biliganbieter "entsenden" ihre Mitarbeiter mit einer Reisekrankenversicherung (die ausschliesslich für Urlaubsreisen vorgesehen ist) um Kosten zu drücken. Das  A-1 Dokument und die Krankenversicherung werden erst dann beantragt wenn der Zoll vor der Tür steht oder die Pflegekraft krank wird.

Wenn der A-1 Schein bei dem polnischen Sozialversicherungsträger ZUS nicht beantragt wird, findet deutsches Arbeitsrecht Anwendung. Im Klartext heisst das: die deutsche Familie wird Arbeitgeber, hat die deutschen Schutzvorschriften zu achten und haftet für die entgangenen Sozialabgaben in Deutschland. 

Fazit: Diskont-Betreuung ist legal nicht machbar. Im Zweifelsfall sollten Sie immer den Zoll kontaktieren.

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund