Vilena - wir sind Familie

24 Stunden Pflege: Häufig gestellte Fragen

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Die von Vilena vermittelte Betreuungskräfte wohnen mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt und übernehmen die komplexe sogenannte 24h Betreuung. Unsere Pflegekräfte aus Osteuropa sind in erster Linie für die hauswirtschaftliche Versorgung zuständig und unterstützen Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen bei der Ausübung der gewünschten Aktivitäten. Sie sind selbstverständlich auch für die Grundpflege Ihrer Angehörigen zuständig. Unser Betreuungspersonal ist somit rund um die Uhr im Haushalt vertreten und rufbereit.

Der Pflegekraft muss ein eigenes Zimmer im Haushalt der zu betreuenden Person zur Verfügung gestellt werden (Einhaltung der Privatsphäre) und die Mitbenutzung eines Badezimmers. Gewährung von 2 bis 3 Stunden Freizeit täglich und einen freien Tag in der Woche oder zwei halbe Nachmittage, Kost und Logis frei. Die Betreuungskraft muss mit handelsüblichen Getränken und Speisen versorgt werden. Der Konsum alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Die sogenannte 24 Stunden Pflege kommt für Senioren in Frage, die in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, mit dem Alltag jedoch überfordert sind und Unterstützung im Rahmen der Grundpflege benötigen. Auch bei der Haushaltsführung unterstützt die Pflegekraft.

Vilena ist geprüftes Mitglied im VHBP (Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.), der Bundesinitiative "Daheim statt Heim" und beim Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie.

Vilena arbeitet mit verschiedenen Entsendeunternehmen im EU-Ausland zusammen. Unsere Kooperationspartner beschäftigen in vielen Fällen Stammpersonal oder Betreuungspersonen mit Erfahrung in der sog. 24 H Pflege.

Da fast alle unsere Mitarbeiterinnen in Osteuropa leben, ist leider eine persönliche Vorstellung aus logistischen und finanziellen Gründen nicht möglich. Sie haben jedoch in den meisten Fällen die Möglichkeit, eine von uns vorgeschlagene Betreuerin anzurufen, um sich den ersten Eindruck zu verschaffen und ihre Deutschkenntnisse zu testen.

Vilena Betreuerinnen können selbstverständlich nicht rund um die Uhr arbeiten. Die gesetzlichen Arbeitszeiten (40 Stunden in der Woche) sowie die vorgeschriebenen Ruhezeiten sind einzuhalten. Unsere Pflegekräfte aus Osteuropa  sind bei Bedarf und  im Notfall auch nachts rufbereit.

Nachdem wir von Ihnen den Bedarfsanalysebogen erhalten haben, setzen wir uns mit unseren Kooperationspartnern in Verbindung. In der Regel schlagen wir Ihnen noch am selben Tag ein Personalprofil vor. Selbstverständlich lassen wir Ihnen so lange neue Personalprofile zukommen, bis Sie sich für eine passende Pflegekraft aus Polen oder einem anderen EU-Land endgültig entschieden haben.

Es dauert in der Regel drei bis sechs Tage, bis die Betreuerin in Ihrem Haushalt eingetroffen ist.

Glücklicherweise kommt es nur sehr selten vor, dass die Kunden mit unseren Pflegerinnen unzufrieden sind oder einfach die „Chemie“ nicht stimmt. Aber selbstverständlich lassen wir Sie auch in derartigen Fällen nicht alleine. Wir leiten für Sie nahtlos einen Personalwechsel ein.

In der Regel teilen sich zwei unserer Pflegerinnen eine Stelle bei einer pflegebedürftigen Person. Der Personalwechsel findet in den meisten Fällen alle fünf bis sechs Wochen statt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: Ihre Angehörigen müssen sich nicht ständig an neue Pflegekräfte gewöhnen, und unsere Mitarbeiter-innen können sich nach einem Einsatz bei Ihnen erholen und die Zeit mit ihren Familien verbringen.

Alle Betreuungskräfte sprechen selbstverständlich Deutsch. Es gibt allerdings Unterschiede in dem Sprachniveau. Von den Sprachkenntnissen hängen (neben der Qualifikation und praktischer Erfahrung) die Kosten der Dienstleistung ab. Erfahrungsgemäß können wir aber sagen, dass sich in vielen Fällen keine besonders guten Deutschkenntnisse der Betreuungskräfte als eine Herausforderung für die Pflegebedürftigen im positiven Sinne erweisen.

Nein, darf sie nicht. Alle Aufgaben sowie der Einsatzort sind in einem Dienstleistungsvertrag definiert. Sollte sich der Betreuungsaufwand verändern, so informieren Sie uns unverzüglich. Wir werden dann gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern entsprechende Anpassungen vornehmen.

Da die Betreuerin in Ihrem Haushalt wohnt, ist es leider weder logistisch noch rechtlich möglich, sie stundenweise zu beschäftigen.

Es passiert zum Glück selten, dass eine Betreuungskraft erkrankt (jede Betreuungskraft wird vor dem Einsatz durch einen Betriebsarzt untersucht), ist aber nicht auszuschließen. Es wird schnellstmöglich ein neuer Personalvorschlag unterbreitet, damit eine Ersatzkraft geschickt werden kann. Sobald die Betreuungskraft akzeptiert wurde, wird die Anreise organisiert.

In derartigen Fällen werden häufig Betreuungskräfte vorgeschlagen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, damit der Wechsel schnellstmöglich organisiert werden kann.

Hält sich keine verfügbare Betreuungskraft in Deutschland auf, reisen die Betreuungskräfte aus dem Ausland an. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der Kunde eine Woche ohne Betreuung bleibt. Dies geschieht jedoch äußerst selten. Wie schnell wir jemanden finden, hängt davon ab wie schwer der Einsatz ist.

Nein, müssen Sie nicht. Für Sie besteht keine Meldepflicht, da Sie  mit einem ausländischen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag schließen. Das ausländische Unternehmen entsendet eine Pflege- und Betreuungskraft zu Ihnen, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet. Dies ist in den Gesetzen zur EU-Dienstleistungsfreiheit geregelt.

Entsendete Mitarbeiter benötigen als EU-Bürger weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis.

In einem Dienstleistungsvertrag werden der Umfang der Leistungen und alle Details festgehalten. Im Falle einer Veränderung werden wir uns dann mit dem entsprechenden ausländischen Pflegedienst in Verbindung setzen und entsprechende Änderungen vornehmen.

Die Betreuungskräfte verfügen über eine A1-Bescheinigung und sind in ihrem Heimatland sozial- und krankenversichert.

Die Rechnung über die erbrachte Leistung erhalten Sie monatlich vom jeweiligen Kooperationspartner. Diese ist innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen. Sehr gerne kontrollieren wir auf Wunsch Ihre Abrechnungen.

Der Dienstleistungsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und endet spätestens mit dem Ableben der zu betreuenden Person.

Die Kündigungsfristen betragen wechselseitig 14 Tage, ohne dass Sie dafür Gründe angeben müssen. Bei Ableben der zu betreuenden Person verkürzen sich die Kündigungsfristen bis max. 7 Tagen.

Sie können von Ihrem 14-tägigen Kündigungsrecht Gebrauch machen oder den Vertrag ruhen lassen. Leider können wir Ihnen nicht garantieren, dass nach der Entlassung aus dem Krankenhaus dieselbe Pflegekraft wieder zur Verfügung steht.

Unsere Leistungen stellen in vielen Fällen eine Ergänzung zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes dar. Da Verbändewechseln oder Injektionen unter die sog. Behandlungspflege fallen, bleiben sie ausschließlich einem deutschen Pflegedienst vorbehalten.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Pflegekasse die sog. „selbst beschaffene Pflegehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Leistung sind wie folgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332€ monatlich
  • Pflegegrad 3: 573€ monatlich
  • Pflegegrad 4: 765 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 947 € monatlich

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

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wie von einem guten Freund