71277 Rutesheim, Sonntag, 10.03.24
Fam Fair - Die Familien Messe
Uns von Vilena liegt am Herzen, den Alltag bei steigender Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten, um Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen im Alter deutlich zu erleichtern.
Dafür haben wir vor über 13 Jahren begonnen ein europaweites Netzwerk aus qualifizierten Pflegekräften mit viel Familiensinn aufzubauen und können Ihnen eine individuelle sogenannte 24 Stunden Betreuung in vertrauter Umgebung ganz nach Ihren Bedürfnissen garantieren.
Damit bieten wir Ihnen eine fürsorgliche und kompetente Altenpflege zu einem fairen und bezahlbaren Preis. Als Qualitätsanbieter für die sogenannte 24 Stunden Pflege zuhause arbeiten wir eng mit den besten Experten aus den Bereichen Medizin und Recht zusammen.
Wir arbeiten eng mit ausgewählten Ärzten, Pflegeberatern, Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Krankenhäusern in ganz Deutschland zusammen.
VILENA verfügt über eigenes Qualitätsmanagement um unseren Kunden stets einen Top-Service und die beste Qualität anbieten zu können.
Unsere drei Betreuungspakete enthalten folgende Leistungen:
Wir garantieren Ihnen, dass VILENA ausschließlich legale Arbeitskräfte vermittelt.
Alle durch uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei unseren sorgfältig ausgewählten Partnern im EU-Ausland sozialversicherungspflichtig fest angestellt und verfügen über alle notwendigen Legalitätsnachweise.
Die von Vilena vermittelte Betreuungskräfte wohnen mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt und übernehmen die komplexe sogenannte 24h Betreuung. Unsere Pflegekräfte aus Osteuropa sind in erster Linie für die hauswirtschaftliche Versorgung zuständig und unterstützen Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen bei der Ausübung der gewünschten Aktivitäten.
Sie sind selbstverständlich auch für die Grundpflege Ihrer Angehörigen zuständig. Unser Betreuungspersonal ist somit rund um die Uhr im Haushalt vertreten und rufbereit.
Der Pflegekraft muss ein eigenes Zimmer im Haushalt der zu betreuenden Person zur Verfügung gestellt werden (Einhaltung der Privatsphäre) und die Mitbenutzung eines Badezimmers. Gewährung von 2 bis 3 Stunden Freizeit täglich und einen freien Tag in der Woche oder zwei halbe Nachmittage, Kost und Logis frei. Die Betreuungskraft muss mit handelsüblichen Getränken und Speisen versorgt werden. Der Konsum alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
Nachdem wir von Ihnen den Bedarfsanalysebogen erhalten haben, setzen wir uns mit unseren Kooperationspartnern in Verbindung. In der Regel schlagen wir Ihnen noch am selben Tag ein Personalprofil vor. Selbstverständlich lassen wir Ihnen so lange neue Personalprofile zukommen, bis Sie sich für eine passende Pflegekraft aus Polen oder einem anderen EU-Land endgültig entschieden haben.
In der Regel teilen sich zwei unserer Pflegerinnen eine Stelle bei einer pflegebedürftigen Person. Der Personalwechsel findet in den meisten Fällen alle fünf bis sechs Wochen statt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: Ihre Angehörigen müssen sich nicht ständig an neue Pflegekräfte gewöhnen, und unsere Mitarbeiter-innen können sich nach einem Einsatz bei Ihnen erholen und die Zeit mit ihren Familien verbringen.
Nein, müssen Sie nicht. Für Sie besteht keine Meldepflicht, da Sie mit einem ausländischen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag schließen. Das ausländische Unternehmen entsendet eine Pflege- und Betreuungskraft zu Ihnen, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet. Dies ist in den Gesetzen zur EU-Dienstleistungsfreiheit geregelt.
Entsendete Mitarbeiter benötigen als EU-Bürger weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis.
Der Dienstleistungsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und endet spätestens mit dem Ableben der zu betreuenden Person.
Die Kündigungsfristen betragen wechselseitig 14 Tage, ohne dass Sie dafür Gründe angeben müssen. Bei Ableben der zu betreuenden Person verkürzen sich die Kündigungsfristen bis max. 7 Tagen.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Pflegekasse die sog. „selbst beschaffene Pflegehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Leistung sind wie folgt gestaffelt:
Die Rechnung über die erbrachte Leistung erhalten Sie monatlich vom jeweiligen Kooperationspartner. Diese ist innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen. Sehr gerne kontrollieren wir auf Wunsch Ihre Abrechnungen.