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Schwerbehindertenausweis

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Eine Schwerbehinderung wirkt für viele von uns recht fern und scheint etwas zu sein, was wenige Menschen betrifft, doch das Zahlenwerk in Deutschland spricht eine andere Sprache. Knapp 10 Prozent der deutschen Bevölkerung gelten als schwerbehindert. Das bedeutet auch, dass man sowohl selbst als auch Angehörige von einer schweren Behinderung betroffen sein können. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betroffenen um Personen, die im Laufe ihres Lebens mit der Behinderung konfrontiert werden und diese nicht von Geburt an haben. Am häufigsten Betroffen sind Menschen zwischen 55 und 75 Jahren. Die Gründe dafür können schwere Erkrankungen, aber auch Unfälle sein.

Der Grad der Behinderung bemisst verschiedene Dinge, wie zum Beispiel Leistungen durch die Sozialversicherungen. Deshalb ist es auch wichtig zu wissen, dass der Grad der Behinderung im Verlauf einer Krankheit stetig veränderlich ist und dieser deshalb auch immer wieder neu angepasst werden muss.

Ein wichtiger Bestandteil im Zuge dieser Lage ist der Schwerbehindertenausweis. Denn mithilfe von diesem können Nachteilsausgleiche geschehen und weitere Vorteile in Anspruch genommen werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein schriftlicher und offizieller Nachweis über den Behinderungsgrad einer Person. Durch einen Schwerbehindertenausweis kann man einen Nachteilsausgleich und auch weitere Rechte für Personen mit Behinderung in Anspruch nehmen. Der Grad der Behinderung entscheidet über die Vorteile und auch Rechte, die der Schwerbehindertenausweis ermöglicht. Deshalb sind auf diesem verschiedene Merkzeichen festgehalten, die dann gegenüber dem Arbeitgeber, den Sozialversicherungen oder Behörden als Nachweis für den Grad der Behinderung und dessen Folgen dienen.

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Ab wann gilt man als schwerbehindert?

In Deutschland wird nach dem Sozialgesetzbuch geregelt, wann eine Schwerbehinderung vorliegt. In Paragraph 2 des neunten SGB heißt es hierzu:

„(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“ (Zitiert nach §2 SGB IX)

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Es gibt also verschiedene Arten die Schwerbehinderung festzustellen, wie man in Absatz 1 und 2 sieht. Absatz 3 bezieht sich auf die Gleichstellung behinderter Menschen, die in einer inklusiven Gesellschaft ein absolute Muss darstellt.

Wie wird die Schwerbehinderung festgestellt?

Um eine Schwerbehinderung festzustellen bzw. festzusetzen, muss ein Amtsarzt beim Versorgungsamt tätig werden. Dieser wird aufgrund der vorliegenden Diagnose bei Krankheit oder nach einem Unfall den Behinderungsgrad feststellen. Als Grundlage wird der Grad der Schädigung (GdS) genutzt, der in der GdS Tabelle fixiert ist.

Diese Tabelle gibt vor, wie hoch der Grad an körperlicher oder psychischer Schädigung sein muss, um die entsprechende Beeinträchtigung festzulegen. Dabei handelt es sich aber immer nur um Richtwerte, die in individuellen Einzelfallentscheidungen abgewogen werden müssen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schwerbehindertenausweis vorliegen?

Die physische oder psychische Beeinträchtigung muss noch nicht gleichbedeutend mit einer Schwerbehinderung sein. Deshalb gelten für den Antrag eines Schwerbehindertenausweises zwei wesentliche Richtlinien.

Einerseits muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betragen, andererseits ist ein fester Wohnsitz oder ein Arbeitsort in Deutschland Voraussetzung.

Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 sind aber auch Personen mit einem Behinderungsgrad unter 50 gesetzlich abgesichert. Diesen dürfen keine Benachteiligungen im Beruf und im alltäglichen Leben entstehen. Dafür haben der Arbeitgeber und der Staat Sorge zu tragen.

Die Arten des Schwerbehindertenausweises

Es gibt verschiedene Arten von Schwerbehindertenausweisen, die durch ihre Farbe und Merkzeichen nähere Angaben zur Behinderung machen. Das kann in verschiedenen Fällen, egal ob bei Rechten oder im Falle von Notfällen von Bedeutung sein.

Der grüne Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist im Grunde genommen grün. Diesen erhalten alle mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50. Ein Merkzeichen muss nicht zwingend auf dem Behindertenausweis aufgedruckt sein.

Kommt allerdings ein Merkzeichen hinzu, kann das zu einem Schwerbehindertenausweis mit orangener Fläche berechtigen.

Der grün/orangene Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehindertenausweis, der zur Hälfte grün und zur anderen Hälfte Orange ist, erhalten alle Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt. Dieser Ausweis berechtigt die Träger deshalb in Kombination mit verschiedenen Merkzeichen zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV.

Auf dem grün/orangenen Schwerbehindertenausweis können zum Beispiel die folgenden Merkzeichen vorhanden sein:

  • G = gehbehindert
  • Bl = blind
  • aG = außergewöhnlich gehbehindert
  • H = hilflos
  • Gl = gehörlos
  • VB/EB = Versorgungsberechtige unter bestimmten Umständen
  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • TBl = Taubblind
  • RF = Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • 1. Kl = Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse

Wie kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Häufig beantragen viele Schwerbehinderte nicht direkt ihren Schwerbehindertenausweis. Allerdings sollte man auf jeden Fall einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, wenn man einen Anspruch hierauf hat. Denn die damit verbundenen Vorteile sollte man nicht verwirken.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen muss man diesen beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Dieser wird für gewöhnlich für maximal fünf Jahre ausgestellt und muss dann jeweils verlängert werden.

Woher weiß man, wo der Ausweis beantragt werden muss?

Es ist nicht immer ganz klar, welches Versorgungsamt für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig ist. Denn das ist nicht bundesweit bei einer Behörde geregelt. Für gewöhnlich kommt dem Landratsamt diese Aufgabe zu. Mithilfe der Integrationsämter kann man aber auch eine Liste über die Adressen aller Versorgungsämter in Deutschland finden.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis?

Weiß man, wo man den Antrag stellen muss, gilt es das Wie zu beantworten. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag anfordern oder den Antrag bei vielen Behörden mittlerweile auch online ausfüllen und abschicken. Ebenso ist es möglich ein formloses Anschreiben an das Versorgungsamt zu formulieren, woraufhin man in der Regel einen Antrag zugesandt bekommt.

Generell handelt es sich bei diesem Antrag um eine recht unkomplizierte Angelegenheit. Allerdings hilft die zuständige Behörde natürlich auch bei der Antragstellung mit. Wichtig ist aber immer die notwendigen Arztberichte und Diagnosen griffbereit zu haben, da der zuständige Amtsarzt über den Behinderungsgrad entscheidet.

Welche Unterlagen sind für den Antrag wichtig?

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sind folgende:

  • Lichtbild für den Ausweis
  • Alle mit der Behinderung in Bezug stehende Befunde und Gutachten von Fachärzten und des Hausarztes
  • Mögliche Entlassungsberichte eines Krankenhauses oder Reha-Klinikums
  • Laborbefunde
  • Weitere amtliche Gutachten, sofern vorhanden, wie zum Beispiel von der Pflegekasse oder des Rententrägers

Was ist ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis?

Neben dem befristeten Schwerbehindertenausweis, der alle fünf Jahre verlängert werden muss, gibt es auch den unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Dieser kann ausgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass keine gesundheitliche Verbesserung eintreten wird.

Das Gesundheitsamt hat allerdings jederzeit die Möglichkeit eine Überprüfung des Gesundheitszustandes zu beantragen, um die unbefristete Berechtigung des Schwerbehindertenausweises dennoch zu überprüfen.

Antrag auf Schwerbehindertenausweis abgelehnt – was tun?

Wurde Ihr Antrag oder der eines Angehörigen abgelehnt, kann man innerhalb einer Frist von einem Monat einen Widerspruch erheben. Gleiches gilt, wenn der Grad der Behinderung nicht mit dem übereinstimmt, was man eigentlich erhalten sollte.

Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden. Am besten ist es, einen solchen Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Behörde immer mit einem Einschreiben zu versenden. So ist das entsprechende Datum zum Widerspruch fest fixiert und kann nicht als Problem ausgelegt werden.

Ein einfacher Widerspruch, in dem man mitteilt, dass man nicht mit der Begutachtung einverstanden ist, wird in der Regel wenig nutzen. Deshalb sollte man sich ärztlichen Rat einholen, wodurch auch eine bessere Einschätzung der Einstufung der Behinderung erreicht werden kann. Daraufhin kann man den Widerspruch besser begründen und am besten mit einem ärztlichen Gutachten weiter bekräftigen.

Pflegekraft finden

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt erneut eine Frist von einem Monat, um den Klageweg über das Sozialgericht anzustreben.

Kosten bei Widerspruchsklage

Für gewöhnlich trägt der Verlierer eines Gerichtsprozesses in Deutschland die Kosten für diesen. Glücklicherweise ist das in diesem Fall aber anders geregelt. Für den Widerspruch und auch für den Gang vor das Sozialgericht entstehen für den Kläger keinerlei Kosten. Selbst dann nicht, wenn der Fall vor Gericht gegen den Kläger entschieden wird. Diese Besonderheit macht klar, dass auch der Staat den Weg zum Schwerbehindertenausweis nicht mit monetären Hürden verbauen will.

Wie stehen Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad zusammen?

Ein erfolgreicher Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellt noch keine Bewandtnis für den Pflegegrad dar. Dieser muss gesondert festgestellt werden. Allerdings ist klar, dass eine Schwerbehinderung in vielen Fällen zu einer notwendigen Pflege führt. Deshalb sollte neben dem Schwerbehindertenausweis auch ein Pflegegrad beantragt werden, um sich selbst und Angehörige mit finanzieller und pflegender Unterstützung zu entlasten.

Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis bietet verschiedene Vorteile, die man mit einer Schwerbehinderung auch nutzen sollte. Dadurch findet auch ein Nachteilsausgleich statt:

  • Kostenlose Nutzung des ÖPNV (mit Merkzeichen B und Bl)
  • Nutzung von Behindertenparkplätzen
  • 2 Jahre früherer Rentenbeginn (sofern 35 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt wurde)
  • 5 zusätzliche Urlaubstage
  • Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (weitere Voraussetzungen RF mit Grad 80 oder Sehbehinderung mit Grad 60)
  • Besonderer Kündigungsschutz

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

 

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