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Betreuungsverfügung

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Eine Betreuungsverfügung, wer braucht diese? Nun, jedem kann es passieren, dass er selber nicht mehr entscheiden kann. Sei es, Sie haben einen Unfall erlitten, einen Schlaganfall bekommen, oder erkranken im Alter an Demenz. Aus diesem Grund sollten Sie vorsorgen. Eine Betreuungsverfügung sollten Sie schreiben, solange Sie es noch können. In dieser werden Ihre Vorstellungen und Wünsche festgehalten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld festhalten, wie Sie betreut werden möchten, wenn dieser Fall eintritt. Sie können Ihren Betreuer festlegen und auch entscheiden, wer auf keinen Fall für die Betreuung zuständig sein soll. Auch dürfen Sie darüber entscheiden wo und wie Sie wohnen wollen. Bestimmte medizinische Eingriffe können Sie im Vorfeld ablehnen. Wer also zum Beispiel nicht künstlich beatmet werden möchte oder eine Magensonde ablehnt, kann dies im Vorfeld in der Betreuungsverfügung festhalten.

Sie können die Betreuungsverfügung sogar so detailliert formulieren, dass in dieser festgehalten wird, dass zum Beispiel der Betreuer von Ihrem Geld zum Geburtstag oder zu Weihnachten Geschenke für die Verwandten kauft.

Halten Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich fest. Für den Betreuer sind sie bindend. Er muss sich daran halten.

Das Betreuungsgericht kontrolliert sowohl den Betreuer als auch die Betreuungsverfügung. Soll zum Beispiel der Bruder auf keinen Fall Ihr Betreuer werden, so muss sich das Gericht daran halten. Eine Betreuungsverfügung dürfen Sie auch dann noch unterschreiben, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Dies ist anders als bei der Vorsorgevollmacht. Diese dürfen Sie nur bei vorhandener kompletter Geschäftsfähigkeit unterschreiben.

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Wofür braucht man eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist vonnöten, damit Sie für den Fall, dass Sie betreut werden müssen, zumindest im Vorfeld darüber entscheiden können, wer für Sie als Betreuer da sein soll. Sie haben die große Chance, eine Person Ihres Vertrauens selber dafür einzusetzen. Diese wird in Ihrem Sinne handeln und muss sich an die von Ihnen gegebenen Vorgaben halten.

Vieles können Sie im Vorfeld klären. Sowohl den Umgang mit Ihrer Person kann in einer Betreuungsverfügung festgehalten werden, als auch der Aufenthalt, medizinische Angelegenheiten und die Verwaltung der eigenen Finanzen.

So können Sie über alles Wesentliche, was Ihr Leben betrifft, bereits entscheiden, solange Sie noch entscheidungsfähig sind. Sie geben sich und Ihr leben nicht einfach aus der Hand. Für den Notfall, der hoffentlich nicht eintreten wird, entscheiden Sie, bevor es soweit ist!

Was passiert, wenn es keine Betreuungsvollmacht gibt?

Für den Fall, dass Sie keine Betreuungsvollmacht abgeschlossen haben, wird in dem Fall, dass Sie nicht mehr selber für sich sorgen können, ein Betreuer durch ein Betreuungsgericht eingesetzt. Dies kann sowohl ein ehrenamtlicher Betreuer sein, zum Beispiel ein Verwandter, als auch ein Berufsbetreuer oder ein Vereinsbetreuer, der die Betreuung professionell übernimmt.

Ohne Betreuungsverfügung haben Sie kein oder zumindest wenig Mitspracherecht darüber, wer eingesetzt werden soll. D.h. im Klartext: sind Sie noch ansprechbar dürfen Sie einen vom Gericht vorgeschlagenen Betreuer auch ablehnen. Sind Sie nicht mehr ansprechbar, wird ein Betreuer für Sie eingesetzt.

Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, wird es ein Professioneller werden.

Auch werden Sie da untergebracht, wo man es am besten für Sie hält.

Medizinische Eingriffe werden im vollen Umfang durchgeführt, denn für die Ärzte gilt die Pflicht, Leben so lange wie möglich zu erhalten.

Ihre Finanzen werden von den Betreuer ebenfalls nach seinem besten Wissen und Gewissen verwaltet. Er wird ihr Geld so anlegen, wie er es für richtig hält.

Dementsprechend geben Sie ohne Betreuungsverfügung Ihr Leben für den Fall, dass Sie nicht mehr selber entscheiden können, komplett aus der Hand.

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Wen kann ich mit einer Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht bevollmächtigen?

Für eine Betreuungsverfügung können Sie eine erwachsene Person Ihres Vertrauens einsetzen. Weitere Vorschriften diesbezüglich gibt es nicht. Überlegen Sie gut, wem Sie so vertrauen können, dass dieser Mensch für Sie sorgen darf, wenn Sie es selber nicht mehr können. Sprechen Sie dies auch mit diesem Menschen im Vorfeld ab! Denn schließlich sollte dieser auch mit der Betreuung einverstanden sein und darum wissen, dass er in der Betreuungsverfügung als Betreuer festgehalten wird.

Haben Sie niemanden Ihres Vertrauens in Bekannten- oder Verwandtenkreis, können Sie sich auch an einen Betreuungsverein wenden oder an einen Berufsbetreuer. Im Betreuungsverein arbeiten verschiedene Betreuer. Ihnen wird jemand vorgeschlagen, den Sie im Vorfeld kennenlernen dürfen. Sind Sie einverstanden, können Sie diesen Menschen als Betreuer in der Betreuungsverfügung einsetzen.

Ein Berufsbetreuer ist ein selbstständig arbeitender, professioneller Betreuer, der keine Anbindung an ein Betreuungsverein hat. Auch diesen können Sie kennenlernen, bevor Sie ihn für Ihre Zwecke einsetzen.

Wie formuliere ich eine wirksame Betreuungsverfügung?

Es ist ratsam, zu diesem Zweck, auf geprüfte Exemplare zurückzugreifen, die als Vordrucke im Internet erhältlich sind. Geben Sie einfach den Satz "Wie formuliere ich eine wirksame Betreuungsverfügung?," in die Suchmaschine ein und Sie werden einige Vorschläge bekommen, die Sie größtenteils kostenlos herunterladen können. Diese Vordrucke werden Ihnen helfen, eine rechtswirksame Betreuungsverfügung zu erstellen.

Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich nicht nötig, kann jedoch zweckmäßig sein, da hierdurch noch mal bestätigt wird, dass der Verfasser seine Unterschrift auch tatsächlich eigenhändig geleistet hat. Besonders zu empfehlen ist die notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung, wenn anhand von bestehenden oder sich anbahnenden körperlichen oder geistigen Einschränkungen eine tatsächliche Betreuung immer mehr in den Vordergrund rückt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Auf den ersten Blick erscheinen beide ähnlich. Die Unterschiede sind jedoch gravierend. Was eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht gemeinsam haben ist die Tatsache, dass vom Vollmachtgeber ein Bevollmächtigter (bei der Vorsorgevollmacht) bzw. Betreuer (bei der Betreuungsverfügung) gestellt wird, für den Fall, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden.

Eine Vorsorgevollmacht gilt ab sofort. D.h., der Bevollmächtigte kann direkt handeln. Ab dem Zeitpunkt der Unterschrift ist die Vorsorgevollmacht gültig. Bei einer Betreuungsverfügung muss erst eine Prüfung durch das zuständige Betreuungsgericht erfolgen. Dieses stellt sicher, dass der vorgeschlagene Betreuer für die Betreuung geeignet ist. Auch muss der Betreuer dem Gericht Rechenschaft über sein Tun ablegen.

Bei der Erstellung des jeweiligen Dokumentes gibt es ebenfalls Unterschiede. Für eine Vorsorgevollmacht muss der Vollmachtgeber uneingeschränkt geschäftsfähig sein. D.h., dass er seinen Willen und seine rechtsgeschäftlichen Handlungen selber beurteilen, verstehen und treffen kann.

Für eine Betreuungsverfügung muss derjenige, der sie ausstellt, nur einsichtsfähig sein. Eine Geschäftsfähigkeit muss nicht vorliegen. Unter Einsichtsfähigkeit ist zu verstehen, dass die Person, die die Betreuungsverfügung ausstellt, in der Lage ist, die Folgen ihres Handels einzuschätzen.

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Zehn wichtige Punkte zur Betreuungsverfügung

  1. Eine Betreuungsverfügung sollten Sie abschließen, solange Sie noch dazu in der Lage sind.
  2. Anders als die Vorsorgevollmacht muss die Betreuungsverfügung vom zuständigen Gericht genehmigt werden.
  3. Um die Betreuungsverfügung richtig zu erstellen, ist es ratsam, sich entsprechende, geprüfte Vordrucke aus dem Internet herunterzuladen.
  4. Inhaltlich können in einer Betreuungsvollmacht der Umgang mit der eigenen Person, der Aufenthalt, Regelungen zu medizinischen Angelegenheiten sowie die Verwaltung der Finanzen festgelegt werden.
  5. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Sie kann jedoch Vorteile haben, denn sie unterstreicht noch einmal, dass die Unterschrift wirklich eigenhändig geleistet wurde.
  6. Für die Betreuung kann jede erwachsene Person eingesetzt werden. Dementsprechend können Sie jede Person ihres Vertrauens wählen.
  7. Wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens haben, können Sie sich an einen Betreuungsverein oder einen Berufsbetreuer wenden. Selbstverständlich haben Sie die Gelegenheit, diesen im Vorfeld kennen zu lernen.
  8. Der Betreuer muss sich an Ihre Anweisungen, die Sie in der Betreuungsverfügung gegeben haben, halten.
  9. Der Vorteil daran ist, dass Sie in dem Fall, dass Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, im Vorfeld regeln, wie mit Ihnen umgegangen werden soll. Es bleibt nichts dem Zufall und den Entscheidungen anderer Menschen überlassen.
  10. Summa summarum: Es macht Sinn, eine Betreuungsverfügung abzuschließen, gerade wenn sich ein geistiger oder körperlicher Verfall anbahnt. Der Abschluss sollte erfolgen, solange Sie noch in der Lage sind für Ihre Angelegenheiten selber aufzukommen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
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