Vilena - wir sind Familie

Krankentransporte und Krankenfahrten

Bildquelle: iStockphoto.com, monkeybusinessimages

Pflegebedürftige Personen müssen sich aufgrund ihrer Erkrankung häufig bei einem Arzt, bei einem Therapeuten oder im Krankenhaus vorstellen. Wenn der Patient selbst nicht mehr mobil ist, nicht die Möglichkeit hat von Angehörigen gebracht und abgeholt zu werden und durch etwaige Einschränkungen auch die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, kann ein Krankentransport eine Hilfe sein.

Doch wie wird ein Krankentransport organisiert? Wer trägt die Kosten einer Krankenfahrt? Und von wem kann ein solcher Krankentransport in Anspruch genommen werden?

Pflegekraft finden

Was ist ein Krankentransport / eine Krankenfahrt?

Ein Krankentransport ist eine Krankenbeförderung, die meist durch eine Fachkraft betreut wird. Dies benötigen all diejenigen, die durch eine Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit den Weg zum Arzt oder zur Therapiestätte nicht mehr selbst zurücklegen können. Ihr Arzt kann Ihnen hierfür die notwendige Verordnung ausstellen. Diese Verordnung wird auch Krankentransportschein oder Transportschein genannt. Die Kosten hierfür übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse, am besten erfragen Sie dies aber nochmal bei Ihrer zugehörigen Krankenkasse.

Wann kann ein Krankentransport / eine Krankenfahrt in Anspruch genommen werden?

Eine Krankenfahrt oder ein Transport kann in Anspruch genommen werden, wenn dies durch Ihren Arzt verordnet wird. Wenn eine Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist und Sie selbst eingeschränkt sind, steht Ihnen eine solche Fahrt zu.

Beispiele für eine Krankenfahrt sind Fahrten zu oder von einer medizinischen Einrichtung nach Hause oder in die Betreuungseinrichtung. Mit medizinischen Einrichtungen können Dialysezentren gemeint sein oder auch ambulante Operationen.

Ein weiteres Beispiel für die Inanspruchnahme eines Krankentransportes sind Entlassungsfahrten vom Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung oder in eine andere Klinik.

Als Letztes ist noch der Krankentransport vom Krankenhaus ins eigene Zuhause oder in ein anderes Krankenhaus zu nennen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Patient häusliche Pflege oder ambulante Pflege erhält oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen wohnt.

Unterschied Krankentransport / Krankenfahrt

Sowohl die Krankenfahrt, als auch der Krankentransport können mit verschiedenen Arten des Transports stattfinden:

Dies hängt von der Mobilität des Patienten ab und davon, welche Art von Transport vom Arzt verordnet wurde.

Krankentransport

Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn während der Fahrt eine qualifizierte Betreuung anwesend sein sollte. Auch die Einrichtung der hierfür benötigten Fahrzeuge unterscheidet sich von einer Krankenfahrt. Die speziell für den Krankentransport ausgerichteten Transportwagen verfügen über eine Krankenwagen-ähnliche Ausstattung. Ein Krankentransport muss vor Fahrtantritt von der Krankenkasse genehmigt werden. Nicht nur durch die Ausstattung und Art des Transportfahrzeugs unterscheidet sich der Krankentransport von der Krankenfahrt, auch die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind unterschiedlich. Es muss vor allen Dingen eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Eine solche Fahrt wird nur erstattet, wenn eine Beförderung mit einem privaten PKW oder einem Taxi unmöglich ist.

Krankenfahrt

Krankenfahrten können grundsätzlich mit einem privaten Fahrzeug, einem Mietwagen, einem Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Anders als bei dem Krankentransport, ist hier die Anwesenheit einer medizinisch-fachlichen Betreuung nicht notwendig. Damit man auch hier nicht in Vorkasse treten muss, empfiehlt sich die vorherige Absprache mit dem eigenen Arzt und die Einholung der Genehmigung für die Fahrt. Der Krankenfahrt muss eine medizinische Notwendigkeit zugrunde liegen, wie beispielsweise die Fahrt zum Therapeuten oder einem anderen Facharzt.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Wie und wo bestellt man einen Krankentransport / eine Krankenfahrt?

Ein Krankentransport und eine Krankenfahrt können telefonisch bestellt werden. Ob Sie eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet bekommen, entscheidet Ihr Arzt. Je nachdem, sind auch verschiedene Anlaufstellen die Richtigen für Sie.

Mögliche Beförderungsmittel bei einem Krankentransport:

  • Krankentransportwagen
    Wenn eine spezielle medizinische Ausrüstung notwendig ist oder medizinisches Fachpersonal beim Transport anwesend sein muss, ist dies die richtige Wahl. Den passenden Krankenfahrdienst erfragen Sie bestenfalls bei Ihrem Hausarzt oder bei einer Rettungsleitstelle.
  • Rettungswagen / Rettungshubschrauber
    Bei Notfällen ist es möglich einen Rettungswagen oder Hubschrauber über die allgemein gültige Notrufnummer 112 zu ordern.

Mögliche Beförderungsmittel bei einer Krankenfahrt:

  • Mietwagen mit Fahrer
    Im Internet finden Sie eine Vielzahl an privater Unternehmen, die diese Dienstleistung in Kombination mit einer Kassenabrechnung anbieten.
  • Taxi
    Ein Taxi kann bei einem Taxiunternehmen Ihrer Wahl bestellt werden. Vor Fahrtantritt sollte abgeklärt werden, welche Unterlagen für eine Krankenfahrt notwendig sind. Diese sind dem Fahrer vorzulegen. Im Regelfall begleitet der Taxifahrer den Patienten bis zur Tür und hilft beim Ein- und Aussteigen. Klären Sie vor der Fahrt mit Ihrem Arzt ab, ob für die jeweilige Fahrt eine Verordnung ausgestellt werden kann.
  • Bus oder eigener PKW
    Für die Krankenfahrt mit dem PKW oder dem Bus ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Stattdessen muss die Kostenübernahme direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Wo und wie Sie also einen Krankentransport beziehungsweise eine Krankenfahrt bestellen, hängt von der Art des Transports ab. Im Zweifelsfall können Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse Auskunft geben.

Wie hoch sind die Kosten für einen Krankentransport / eine Krankenfahrt?

Die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt können unterschiedlich hoch sein. Hierbei muss man in dreierlei Kategorien unterteilen.

Pflegekraft finden

Gesetzlich Versicherte

Eine Kostenübernahme der Krankenkasse oder eine Verordnung des Arztes sind immer Voraussetzung, dass die Kosten (teilweise) von der Krankenkasse übernommen werden. Als gesetzlich Versicherter beträgt der Eigenanteil zehn Prozent, aber höchstens 10 Euro beziehungsweise mindestens 5 Euro pro Fahrt. Ist der Fahrtgrund eine stationäre Behandlung, muss der Eigenanteil lediglich für die erste Hinund die letzte Rückfahrt bezahlt werden. Liegt ein Pflegegrad vor, entfällt der Eigenanteil komplett.

Privatversicherte

Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung sind generell in erster Instanz Selbstzahler. Die meisten privaten Krankenversicherungen kommen für die Fahrtkosten eines Krankentransportes oder einer Krankenfahrt komplett auf. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie dies vorher bei Ihrer privaten Krankenversicherung erfragen.

Selbstzahler

Die Kosten für Selbstzahler sind regional verschieden. Auch die Art des Transportmittels spielt hierbei eine Rolle, weshalb nicht pauschalisiert werden kann wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden. In der Regel fällt ein Grundbetrag an, zusätzlich zu einer pro Kilometer abgerechneten Pauschale. Auch ob die Fahrt an einem Werk- oder Feiertag stattfindet, hat Einfluss auf die Kosten. Empfehlenswert ist es, sich bei den regionalen Anbietern zu erkundigen und mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund