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Patientenverfügung

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Über schwere Krankheit und die daraus entstehenden Folgen, will niemand nachdenken. Viele Menschen schieben dieses Thema vor sich her, meist mit der Begründung, man sei noch zu jung. Doch ein Unfall ist schnell passiert und vor Krankheiten ist auch niemand sicher.

Was, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können? Wenn Sie nicht einmal mehr entscheiden können, welche Behandlung Sie wünschen? Ihre Angehörigen wären in diesem Fall die nächsten Ansprechpartner. Sie hätten eine schwere Last zu tragen, doch eines dürfen sie nicht – sie dürfen nicht bestimmen, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden dürfen.

Eine Patientenverfügung kann passend auf Ihre Wünsche zugeschnitten werden und nimmt Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ab.

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Was ist eine Patientenverfügung?

Hierbei handelt es sich um ein Vorsorgedokument. Sie können darin bestimmen, ob und welche Maßnahmen bezüglich der Pflege und medizinischen Behandlung Sie erlauben und was Sie nicht möchten. Die Patientenverfügung ist Ihr Wille, wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Haben Sie keine Patientenverfügung, so muss der Arzt alles in seiner Macht stehende machen, um Sie am Leben zu erhalten. Das bedeutet, Sie würden lebenserhaltende Maßnahmen erhalten und künstlich durch Maschinen am Leben erhalten.

Die Patientenverfügung kann jede einwilligungsfähige volljährige Person machen und sie ist in schriftlicher Form festzulegen. Laut §19011a Abs. 1 BGB ist dies sogar geregelt.

In welchen Situationen braucht man eine Patientenverfügung?

In dem Moment, in dem Sie nicht mehr selbstständig über eine medizinische Behandlung entscheiden können, ist die Patientenverfügung wichtig. Somit kann es ratsam sein, vor operativen Eingriffen eine Patientenverfügung zu erstellen. Sollte während der Operation der Krisenfall eintreten, ist geregelt, wie die Ärzte zu verfahren haben.

Auf keinen Fall darf ein Arzt eine aktive Sterbehilfe leisten. Falls Sie aber nur noch mittels Geräten am Leben erhalten werden können, so darf der Arzt Ihnen leiden lindernde Maßnahmen ermöglichen und Sie laut Ihrem Wunsch auf der Patientenverfügung hinübergehen lassen.

Falls Sie einen Beruf haben, der ein hohes Risiko für Sie birgt oder beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind, kann eine Patientenverfügung ebenfalls nicht verkehrt sein.

Nimmt man es ganz genau, so sollte jeder Erwachsene eine Patientenverfügung besitzen, denn selbst auf dem Weg zum Bäcker können schlimme Unfälle passieren.

Was kann man in einer Patientenverfügung festlegen?

Sie legen in der Patientenverfügung fest, welche medizinischen Behandlungen aber auch pflegerische Behandlungen Sie wünschen. Nehmen Sie sich beim Ausfüllen viel Zeit und denken Sie über ein paar Punkte genau nach. Natürlich können Sie die Patientenverfügung aber jederzeit ändern.

Folgende Punkte sind von Belang, weshalb Sie hier eine Entscheidung treffen sollten:

  • Möchten Sie, dass der Arzt alles in seiner Macht Stehende tut, um Sie am Leben zu erhalten?
  • Möchten Sie lebenserhaltende Maßnahmen, auch wenn Sie nicht mehr aufwachen werden oder eventuell stark behindert sein könnten?
  • Ist es Ihnen wichtig, ein unabhängiges Leben führen zu können, und ist Ihnen die Vorstellung zuwider gepflegt werden zu müssen?
  • Möchten Sie Organe spenden und wenn ja, welche?
  • Möchten Sie an einem bestimmten Ort sterben?
  • Haben Sie eine Glaubensrichtung, die beim Sterben von Belang ist?

Ihre persönliche Werte sind in der Patientenverfügung wichtig. Es geht nicht darum, was Ihr Partner oder Ihre Kinder möchten, sondern nur um Ihre eigenen Wünsche.

Bedenken Sie auch, dass all Ihre Wünsche im gesetzlichen Rahmen liegen müssen. Sie können darin nicht festlegen, dass Sie eine aktive Sterbehilfe möchten. Alles, was laut Gesetz verboten ist, kann auch in einer Patientenverfügung nicht berücksichtigt werden.

Ein paar Dinge sollte die Patientenverfügung unbedingt enthalten. Hierzu gehören:

  • Bei lebenserhaltenden Maßnahmen sollten Sie konkrete Angaben machen. So können Sie bestimmen, dass Sie nach einem Unfall oder einer Operation auf jeden Fall diese Maßnahmen möchten. Bei einer schweren Erkrankung, die ohnehin zum Tode führt, aber nicht.
  • Legen Sie fest, welche Schmerzbehandlung Sie möchten. Morphium zum Beispiel trübt auch das Bewusstsein. Geben Sie unbedingt auch hier an, wann Sie welche Schmerzbehandlung möchten.
  • Eine künstliche Beatmung und Ernährung verlängern Ihr Leben. Treffen Sie auch hierzu eine Entscheidung, ob Sie das möchten oder nicht.
  • Ein Arzt muss Sie wiederbeleben, doch Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, dass Sie genau das nicht möchten.
  • Spielt es bei Ihrem Glauben eine Rolle, ob Sie eine Bluttransfusion bekommen? Dann legen Sie fest, ob Sie dies ablehnen oder zulassen.
  • Sie entscheiden in der Patientenverfügung ob Sie im Krankenhaus, in einem Hospiz oder im in den eigenen vier Wänden sterben möchten. In diesem Fall, würden Sie, wenn es soweit ist, an den Wunschort verlegt werden.
  • Geben Sie an, wer Ihre Bevollmächtigten sind und, dass Sie über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfügen. Diese Person ist dann für die Ärzte der Ansprechpartner, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung gibt?

Wenn der Ernstfall eintritt und Sie keine Patientenverfügung haben, so muss der Arzt so handeln, wie es Ihr mutmaßlicher Wille wäre. In erster Linie werden Sie also auch künstlich am Leben gehalten.

Im Anschluss wird per Gericht ein Betreuer für Sie bestellt werden. Dieser bespricht sich dann mit Ihrer Familie oder nahen Angehörigen, was denn Ihr Wille sein könnte.

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Grundsätzlich ist es einfacher, wenn Sie zumindest eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben. In diesem Fall könnten diese Personen für Sie entscheiden. Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Formulare auch richtig ausgefüllt sein müssen. Doch das ist ein anderes Thema.

Wie formuliere ich eine wirksame Patientenverfügung?

Unabhängig davon, ob Sie ein Muster verwenden oder die Patientenverfügung selbst erstellen, so müssen ein paar Dinge unbedingt enthalten sein.

Diese sind:

  • Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse
  • Beschreibung, wann die Patientenverfügung genutzt werden soll (Koma, letzte Tage vor tödlicher Erkrankung...)
  • Klare Formulierungen, was Sie wünschen
  • Wünschen Sie einen religiösen Sterbebegleiter, einen bestimmten Ort zum Sterben...
  • Ort, Datum, Unterschrift

Grundsätzlich ist es ratsam, ein Muster als Vorlage zu verwenden. Sie können aber auch Anwalt oder Notar beauftragen. Selbst Ihr Hausarzt ist eine gute Anlaufstelle.

Das Hauptproblem ist, dass viele Mustervorlagen oder auch selbst erstellte Patientenverfügungen sehr allgemein geschrieben sind. Im Zweifel können diese von den behandelnden Ärzten abgelehnt werden. Jedoch bietet das Justizministerium ein Muster an, mit dem Sie Ihre eigene Patientenverfügung sehr gut erstellen können. Lassen Sie aber unbedingt einen Notar oder Anwalt drüber schauen, damit dieser eventuelle Anpassungen vornehmen kann.

Bei selbst erstellten Patientenverfügungen ist es ganz wichtig, dass Sie ganz konkret erläutern, was Ihre Wünsche sind. Es dürfen keine Widersprüche in dem Formular zu finden sein. Oftmals sind die handgeschriebenen Ausführungen eben nur sehr oberflächlich formuliert, was im Ernstfall nicht ausreichend ist. Immerhin geht es um Ihr Leben und der Arzt muss sich auch absichern, dass er richtig gehandelt hat.

Anwälte und Notare verlangen für das Erstellen der Patientenverfügung Geld, doch Sie können hier sicher sein, dass die Verfügung auf jeden Fall rechtsgültig ist und von keinem Arzt angezweifelt wird.

Nutzen Sie einen Rechtsdienstleister, so müssen Sie online einige Fragen beantworten. Daraus erstellt der Dienstleister dann Ihre Patientenverfügung, die Sie nur noch ausdrucken müssen.

Denken Sie unbedingt daran, dass die Patientenverfügung von Ihnen persönlich unterschrieben sein muss.

Ist eine Patientenverfügung ausreichend zur Vorsorge?

Diese Frage kann mit Ja und Nein beantwortet werden. Es kann Situationen geben, in denen die Patientenverfügung nicht greift. Sie sind vielleicht nach einem Unfall schwer behindert und können Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern oder sind nicht mehr entscheidungsfähig. Hier hilft die Patientenverfügung nicht.

In jedem Fall sollten Sie deshalb zur Patientenverfügung auch eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen. Hierin bestimmen Sie, wer Ihre Vertrauensperson ist und Ihren Willen vertritt, wenn Sie es nicht mehr können.

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10 wichtige Punkte zur Patientenverfügung

  • Lassen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren. Es gibt zwar keine Vorgabe zu bestimmten Fristen, doch sollten Sie immer wieder überprüfen, ob Ihre Wünsche noch aktuell sind. In diesem Fall unterschreiben Sie auch immer wieder neu mit aktuellem Datum, damit jeder Arzt gleich sieht, wie aktuell Ihre Wünsche sind.
  • Die Patientenverfügung muss gewisse Dinge unbedingt enthalten und Sie muss bei vollem Bewusstsein erstellt werden. Schreiben Sie alles so präzise wie nur möglich.
  • Bewahren Sie die Patientenverfügung an einem sicheren Ort auf und teilen Sie einer Vertrauensperson mit, wo diese liegt. Geben Sie eine Kopie bei Ihrem Hausarzt ab. In Ihrem Geldbeutel können Sie einen kleinen Zettel tragen, auf dem vermerkt ist, dass Sie über eine Patientenverfügung verfügen.
  • Die Patientenverfügung tritt nicht in Kraft, wenn Sie nach erfolgter Behandlung noch am Leben sind, aber keinen freien Willen mehr äußern können.
  • Legen Sie zur Patientenverfügung unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht an und bestimmen Sie darin eine Vertrauensperson.
  • Sprechen Sie mit der Vertrauensperson, die Sie in der Patientenverfügung angeben. Diese muss Ihre Wünsche akzeptieren können.
  • Wenn Sie ein Muster aus dem Internet nutzen, so verwenden Sie nur geprüften Formulare. Im Idealfall beauftragen Sie einen Notar oder Anwalt, damit die Patientenverfügung auch rechtsgültig ist.
  • Tragen Sie nur Wünsche ein, von denen Sie auch wirklich überzeugt sind. Es ist egal, was andere denken oder sagen, nur Ihre Wünsche zählen.
  • Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Hausarzt beraten. Dieser kann mit Ihnen auch alle wichtigen Fragen durchgehen.
  • Weisen Sie in der Patientenverfügung darauf hin, dass Sie auch über eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht verfügen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
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