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Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

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Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurde im Jahr 2014 in Deutschland verabschiedet und soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich um nahe Angehörige zu kümmern, die pflegebedürftig sind. Dieses Gesetz kann seit 2015 von pflegenden Angehörigen als Grundlage für eine entsprechende Pflegeübernahme genutzt werden.

Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Pflegezeit, die eine Arbeitsunterbrechung oder eine Verringerung der Arbeitszeit ermöglicht. Im folgenden Artikel werden wir einen detaillierten Blick auf das Pflegezeitgesetz werfen, seine Bedeutung und Anwendungsbereiche, sowie auf die Vorteile und Herausforderungen, die sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben.

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Die Definition des Pflegezeitgesetz

Seit 2015 gibt es für Berufstätige die Möglichkeit, unter spezifischen Voraussetzungen für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen eine halbjährige Freistellung (Pflegezeit) ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen, welche durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt wird. Zusätzlich können Arbeitnehmer im Falle einer unerwarteten Pflegebedürftigkeit ihrer Angehörigen auch eine bis zu zehntägige Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen.

Wie werden nahe Angehörige laut Gesetz definiert?

Das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz definieren einen "nahen Angehörigen" als eine Person, die eine enge Beziehung zu einer pflegebedürftigen Person hat und in einer bestimmten Verwandtschaftsbeziehung steht. Folgende Personengruppen gelten als nahe Angehörige:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Diese Personengruppen haben das Recht, Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen, um ihre Angehörigen zu pflegen.

Die kurzfristige Pflege und die Arbeitsverhinderung

Berufstätige haben die Möglichkeit, sich für bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzuhalten, um dringende Hilfe für einen pflegebedürftigen Angehörigen zu organisieren. Während der Coronapandemie wurden diese Pflegetage sogar auf 20 verdoppelt. Allerdings ist diese Verordnung mittlerweile wieder zurückgenommen worden. Die Bestimmungen rund um das Pflegezeitgesetz sind in Paragraph 45 SGB V geregelt. Darin finden sich neben den Zeitansprüchen auch weitere gesetzliche Grundlagen um die unentgeltliche Freistellung uvm.

Eine einfache Benachrichtigung des Arbeitgebers über den Notfall per Telefon oder E-Mail ist ausreichend. Der Arbeitgeber kann jedoch einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit verlangen, z. B. vom Hausarzt des Angehörigen. Während dieser Auszeit erhalten Sie als Lohnersatz das Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Netto-Monatslohns. Sie müssen jedoch einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen, da diese Lohnersatzleistung nicht automatisch gewährt wird.

Die längerfristige Pflege und die Arbeitsverhinderung

Eine Auszeit für pflegende Angehörige wird durch das Pflegezeitgesetz ermöglicht. Berufstätige haben die Möglichkeit, sich für bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Beginn eine formlose Anmeldung bei ihrem Arbeitgeber einreichen. In Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern steht alternativ die Familienpflegezeit zur Verfügung, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf 15 Stunden pro Woche reduzieren können. Das Familienpflegezeitgesetz regelt diesen Anspruch. Um den Lebensunterhalt in dieser Zeit besser abzusichern, gewährt der Bund ein zinsloses Darlehen.

Sonderfall: Pflege von Minderjährigen

Beschäftigte haben das Recht, sich bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen, auch bei einer Betreuung außerhalb des häuslichen Umfelds, freistellen zu lassen. Ebenso können sie eine teilweise oder vollständige Freistellung von bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen, um einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase zu begleiten. In beiden Fällen müssen Beschäftigte jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die die entsprechende Erkrankung des Angehörigen bestätigt. Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten sind verpflichtet, diesen Freistellungsanspruch zu gewähren.

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Was ist der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit?

Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind zwei unterschiedliche Arten von Freistellungen für pflegende Angehörige. Die Pflegezeit ist eine kurzfristige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, die genutzt werden kann, um eine pflegebedürftige Person im eigenen Haushalt zu versorgen. Die Familienpflegezeit hingegen ist eine längere Freistellung von bis zu 24 Monaten, die genutzt werden kann, um eine pflegebedürftige Person im eigenen Haushalt zu betreuen oder um eine auswärtige Pflege zu organisieren. Während der Familienpflegezeit arbeiten Beschäftigte in Teilzeit und erhalten dabei ein reduziertes Gehalt. Die Pflegezeit hingegen wird in der Regel unbezahlt gewährt. Beide Arten der Freistellung bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren.

Können Pflegezeit und Familienpflegezeit kombiniert werden?

Pflegezeit und Familienpflegezeit können aufeinanderfolgend genommen werden, solange dies mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Die gesamte Zeit der reduzierten Arbeitszeit aufgrund von Pflege oder Familienpflege darf jedoch insgesamt 24 Monate nicht überschreiten. Wenn der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist, die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder der Angehörige verstorben ist, enden die Pflege- oder Familienpflegezeiten vier Wochen nach Eintritt dieser Umstände. In allen anderen Fällen dürfen Pflege- und Familienpflegezeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Es ist wichtig, den Arbeitgeber sofort zu informieren, wenn die Pflegezeit oder Familienpflegezeit endet oder vorzeitig beendet wird.

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Welche Voraussetzungen sind für den Antrag auf Pflegezeit notwendig?

Das Pflegezeitgesetz bietet pflegenden Beschäftigten bessere Möglichkeiten, Beruf und Pflege eines nahen Angehörigen zu vereinbaren. Um die Pflegezeit zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der pflegebedürftige Angehörige zuhause gepflegt werden, zum anderen muss eine Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nur in Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten. Zudem ist eine schriftliche Anmeldung der geplanten Pflegezeit beim Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn erforderlich.

Finanzielle Unterstützung während der Pflegezeit

Berufstätige, die während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit ihren Angehörigen pflegen, haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Jedoch haben sie die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie in Anspruch zu nehmen, um ihren Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu finanzieren. Während der Pflegezeit sind Berufstätige zudem vor Kündigungen geschützt.

Beantragung und Konditionen des Darlehens

Das zinslose Darlehen während der Pflegezeit können Berufstätige beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln beantragen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 50 Euro monatlich und maximal die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts. Das Darlehen wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt und muss nach dem Ende der Pflegezeit in vereinbarten Raten zurückgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann das Bundesamt auf die Rückzahlung des Kredits verzichten, etwa bei Krankheit des pflegenden Berufstätigen. Eine Abschätzung des möglichen Darlehens können Berufstätige mithilfe des Familienpflegezeit-Rechners auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie vornehmen.

Wie ist man während der Pflegezeit sozialversichert?

Während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit sind Sie auch sozialversichert. Die Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zahlt Beiträge und Zuschüsse für Ihre Sozialversicherungen, damit Sie weiterhin abgesichert sind. Die Pflegezeit ermöglicht es einem Angehörigen, vorübergehend aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszusteigen, um sich um einen nahen Angehörigen zu kümmern.

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Wie wird die Pflegezeit beantragt?

Möchten Sie Pflegezeit in Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. In der Regel müssen Sie Ihren Antrag mindestens 10 Tage vor dem geplanten Beginn der Pflegezeit schriftlich einreichen und dabei angeben, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen und Ihnen binnen 2 Wochen eine Entscheidung mitzuteilen.

Wie beantragt man ein zinsloses Darlehen während der Pflegezeit?

Wenn Sie während der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie dieses beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragen. Das Darlehen ist für Arbeitnehmer gedacht, die sich vorübergehend von ihrer Beschäftigung abmelden, um eine Pflegezeit für einen nahen Angehörigen zu nehmen. Das Darlehen wird für die Dauer der Pflegezeit gewährt und muss nach deren Ende zurückgezahlt werden. Die Höhe des Darlehens ist von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Anzahl der Unterhaltsberechtigten abhängig.

Hat man einen Urlaubsanspruch während der Pflegezeit?

Auch während einer Pflegezeit entstehen grundsätzlich Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer*innen in Anspruch nehmen können. Allerdings kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub kürzen, wenn die vollständige Freistellung für jeden vollen Kalendermonat erfolgt. In diesem Fall darf der Urlaub um ein Zwölftel gekürzt werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
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