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Pflegebett

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Sobald es in der Familie zu einem Pflegefall kommt, stehen die Angehörigen vor vielen Fragen und Problemen. Meist werden auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett benötigt. Doch kaum einer weiß, wie dieses beantragt wird, wo es das gibt und, dass es einen Unterschied zwischen Pflegebett und Krankenbett gibt.

Natürlich wird niemand mit seinen Fragen alleine gelassen und es gibt auch Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können. Hierzu zählt zum Beispiel der MDK der Krankenkassen, aber auch Pflegedienste oder Sanitätshäuser können Sie hier gut beraten. Im Zweifel wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Das Thema Pflegebett wird aber nun hier behandelt.

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Unterschied zwischen Pflegebett und Krankenbett

Wenn Sie bisher dachten, dass es sich hier um zwei ganz verschiedene Betten handelt, irren Sie sich. Im Grund sind beide Betten gleich, lediglich die Ausstattung kann variieren und wird je nach Bedürfnis angepasst.

Doch einen Unterschied gibt es und der liegt beim Kostenträger. Bezahlt die Krankenkasse das Bett, so wird es Krankenbett genannt. Zahlt dagegen die Pflegekasse, so nennt man es Pflegebett. Grundsätzlich ist es egal, wer die Kosten trägt, wichtig ist nur, dass diese überhaupt übernommen werden, denn ein Pflegebett oder Krankenbett kann sehr teuer sein.

Fakt ist, dass das Pflegebett ein ganz spezielles Bett ist, das Menschen benötigen, die vorübergehend oder dauerhaft eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit haben. Das Bettsystem hat Vorrichtungen wie eine Einstellung des Neigungswinkels, eine Verstellbarkeit der Liegefläche, Seitengitter, Bettgalgen und vieles mehr. Sie können es sich wie ein Krankenhausbett vorstellen. Es soll dem Pflegebedürftigen jeglichen Komfort bieten, damit er besser aufstehen und sich hinlegen kann und natürlich dem Pflegepersonal die Arbeit erleichtern.

Kosten eines Pflegebettes

Wenn es um die Kosten geht, so kommen hier schnell hohe Summen zusammen. Ein günstiges Pflegebett bekommen Sie schon ab etwa 600 Euro ohne Matratze. Soll das Bett aber sehr viele Funktionen haben, wie eine elektrische Verstellung der Liegefläche und eine Matratze oder diverses Zubehör, so bezahlen Sie auch schnell einen Preis ab 2000 Euro aufwärts.

Sie sehen schon, das Bett alleine zu bezahlen, ist für viele nicht möglich, da die Preise wirklich hoch sind. Dazu kommt, dass Zubehör extra kostet. So benötigen manche Pflegebedürftige eine Wechseldruckmatratze oder ein Bett in Übergröße. All dies kostet und das nicht wenig.

Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett

Sie können das Bett selbst bezahlen, doch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bezahlen auch die Krankenkasse oder die Pflegekasse das Bett. Somit wäre es sinnlos, wenn Sie so viel Geld ausgehen, wenn es dem Pflegebedürftigen doch zusteht.

Es gilt vorab immer zu klären, wer die Kosten übernimmt und eine Genehmigung abzuwarten. Machen Sie dies nicht und bestellen Sie das Bett voreilig, so können Ihnen hohe Kosten entstehen, die dann von den Kassen nicht im Nachhinein übernommen werden.

Pflegebett selbst bezahlen

Bezahlen Sie das Pflegebett selbst, so können Sie es einfach in einem Sanitätshaus in Auftrag geben. In manchen Fällen ist es vielleicht sogar möglich, dass Sie das Bett in Raten bezahlen, wobei Sie hier sicherlich nicht viel Spielraum haben. Bedenken Sie jedoch, dass die Preise hoch sind und somit durchaus eine finanzielle Belastung darstellen.

Wenn der Pflegebedürftige aber ein Anrecht auf ein Pflegebett hat, wäre es sinnlos, das Geld selbst zu bezahlen. Es sei denn, Sie möchten ein ganz bestimmtes Modell haben, denn wenn die Kranken- oder Pflegekasse bezahlt, so haben Sie keine Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen.

Kostenübernahme durch Pflegekasse oder Krankenkasse

Sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse können die Kosten übernehmen. Der Unterschied liegt hier bei der Pflegebedürftigkeit und somit dem Pflegegrad.

Zahlt die Krankenkasse das Krankenbett, so benötigen Sie lediglich eine Verordnung vom Arzt und natürlich muss das Bett eine Behinderung ausgleichen oder vorbeugen. Die Krankenkasse sieht in dem Bett nur einen Sinn, wenn das Bett auch einen Behandlungserfolg sichert. Als Beispiel: Hat ein Patient nach erfolgter Hüftoperation Probleme aus seinem niedrigen Bett aufzustehen, so kann die Krankenkasse das Krankenbett bezahlen, da der Versicherte hier die Höhe passend einstellen kann.

Die Pflegekasse dagegen bezahlt das Pflegebett dann, wenn der Versicherte auch eine Pflegebedürftigkeit und somit einen Pflegegrad hat. Jedoch muss das Pflegebett eine Pflegeerleichterung bieten, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen dienen. Als Beispiel hier auch wieder der Patient mit der künstlichen Hüfte. Sollte seine Selbstständigkeit stark eingeschränkt sein und er dadurch einen Pflegegrad haben, so wird die Pflegekasse die Kosten für das Pflegebett übernehmen.

Manchmal will ein Kostenträger die Kostenübernahme auf den anderen Kostenträger abschieben. In diesem Fall kann es sein, dass ein wenig Schreibarbeit oder telefonieren nötig ist. Am Ende wird aber einer der beiden die Kosten übernehmen, weil dem Pflegebedürftigen das Bett zusteht, wie in dem Fall der künstlichen Hüfte.

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Voraussetzungen damit die Kosten für das Pflegebett übernommen werden

Wie oben schon erwähnt, muss das Pflegebett oder Krankenbett auch einen Sinn ergeben. Nur weil ein Mensch alt ist, steht ihm das Bett nicht zu. In diesem Fall können Sie es zwar kaufen, müssen es jedoch selbst bezahlen.

Im §40 SGB XI ist genau geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Pflegekasse das Bett bezahlt. Diese sind:

  • Erleichterung der Pflege
  • Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen
  • Erhaltung der selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen

Wie Sie bereits wissen, benötigt die Krankenkasse lediglich eine Verordnung vom Arzt. Doch auch dieser muss sich an die Tatsachen halten und kann das Bett nur verordnen, wenn auch die nötigen Erkrankungen vorliegen. Es reicht hier jedoch schon, dass das Pflegebett zum Beispiel eine beginnende Erkrankung verlangsamen oder verbessern kann. Hier sprechen Sie im Idealfall mit dem behandelnden Hausarzt.

Bedenken Sie, dass Sie kein Anrecht auf ein neues Pflegebett haben. Es kann sein, dass Sie ein bereits gebrauchtes bekommen, was nicht immer erwünscht ist. Möchten Sie unbedingt ein Neues, so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ebenso ist zu bedenken, dass Pflegebetten nicht gerade schön aussehen. Legen Sie Wert darauf, dass das Bett auch ansprechend ist oder zu den Möbeln passt, so müssen Sie auch hier die Kosten selbst übernehmen.

Bezahlt die Kranken- oder Pflegekasse das Pflegebett, so müssen Sie nehmen, was Ihnen das Sanitätshaus anbietet, auch wenn dies nicht unbedingt das schönste Modell ist. Natürlich mag Ihnen das nicht gefallen, jedoch müssen Sie einfach wissen, dass die Kranken- und Pflegekassen nur einen Mindestbetrag bezahlen. Besonders ansprechende Betten kosten meist mehr Geld und diese übersteigen in der Regel die Finanzierungsmöglichkeiten der Kassen.

Wo muss das Pflegebett beantragt werden?

Bevor Sie sich an das Sanitätshaus wenden, sprechen Sie erst mit dem behandelnden Hausarzt. Sobald dieser ein Rezept vor das Pflegebett ausgestellt hat, reichen Sie dieses in der Krankenkasse ein. Im Idealfall genehmigt die Krankenkasse das Bett und sobald Sie die Genehmigung haben, können Sie sich an das Sanitätshaus wenden.

Sollte die Krankenkasse das Pflegebett ablehnen, versuchen Sie es bei der Pflegekasse. In diesem Fall wenden Sie sich an den MDK der Krankenkasse. Sollte bereits ein Pflegegrad vorhanden sein, so wird in dem Gutachten des MDK vielleicht bereits ein Pflegebett empfohlen. Dann ist die Genehmigung eigentlich kein Problem mehr.

Auf jeden Fall sollten Sie vor der Bestellung des Pflegebettes immer auf eine Genehmigung der Krankenkasse oder der Pflegekasse warten. Sollten nämlich beide ablehnen oder sich die ganze Sache hinziehen, bis geklärt ist, wer die Kosten übernimmt, müssen Sie das Bett erst einmal aus eigener Tasche bezahlen.

Falls nun beide Kostenträger das Pflegebett ablehnen, so legen Sie einen Widerspruch ein. Sie haben hierfür 4 Wochen Zeit, die Sie nicht verstreichen lassen sollten. Damit der Widerspruch auch etwas bringt, holen Sie sich hier die Hilfe des behandelnden Hausarztes, denn dieser kann anhand von Befunden plausible Punkte erwähnen, damit einer der beiden Kostenträger die Kosten auf jeden Fall übernimmt.

Bedenken Sie, dass es sich bei dem Pflegebett um eine Leihgabe handelt. Nach dem Ableben des Pflegebedürftigen oder seinem Umzug in ein Pflegeheim geht das Pflegebett wieder in den Besitz des Sanitätshauses über. Beachten Sie bei der Beantragung unbedingt, dass Sie ein Leihpflegebett wünschen. Machen Sie das nicht, so kann es sein, dass Sie die Kosten komplett selbst bezahlen müssen.

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Vor- und Nachteile eines Pflegebettes

Ein Pflegebett ist sehr praktisch und für den Pflegebedürftigen aber auch seine Pflegepersonen eine Erleichterung. Jedoch hat das Bett nicht nur viele Vorteile, sondern auch ein paar Nachteile, die viele nicht bedenken. Spätestens wenn das Pflegebett da ist, werden diese Nachteile erst so richtig bewusst.

Vorteile:

  • Elektrische Verstellmöglichkeiten
  • Erleichtert das Ein- und Aussteigen
  • Unterstützung für Pflegepersonen
  • Bietet Pflegebedürftigen durch Bettgitter Schutz vor Stürzen
  • Auch ab Pflegegrad 0 Verordnung möglich

Nachteile:

  • Benötigt viel Platz
  • Bettgitter kann als Einschränkung empfunden werden

Gerade die Größe ist ein Problem. Meist muss das Pflegebett dann im Wohnzimmer stehen und hierfür muss das Sofa weichen, weil es in ein Schlafzimmer mit Doppelbett nicht passt. Gerade Ehepaare empfinden das als Beeinträchtigung, weil sie nicht mehr in einem Zimmer schlafen können.

Sofern die Anschaffung eines Pflegebettes ansteht, überlegen Sie unbedingt vorher, wo es Platz hat, und räumen Sie hierfür ein Zimmer um.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
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