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Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

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Ob allmählich durch eine Krankheit oder unerwartet durch ein plötzliches Ereignis: Wird ein Angehöriger zum Pflegefall, gilt es enorm viel zu organisieren und zu regeln. Die meisten Menschen wünschen sich, auch in dieser Situation zu Hause im gewohnten Umfeld bleiben zu können, was die Familie vor große Herausforderungen stellt. Zu der psychischen Belastung und dem Zeitaufwand kommt ein nicht unerheblicher finanzieller Aspekt hinzu. Selbst wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen können, müssen Hilfsmittel und Pflegemittel angeschafft werden.

Vor allem dann, wenn die Familie unvorbereitet vor der Aufgabe steht, dem oder der Angehörigen die bestmögliche Betreuung im eigenen Zuhause zukommen zu lassen, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Während in einem Altersheim oder im Krankenhaus diese Dinge vor Ort geregelt werden, müssen Sie zu Hause selbst aktiv werden. Wir haben deshalb die wichtigsten Informationen und hilfreiche Tipps nachfolgend für Sie zusammengefasst.

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Die Hilfsmittel, die für die häusliche Pflege kranker und betagter Menschen benötigt werden, lassen sich in mehrere Kategorien zusammenfassen:

  • Verbrauchsmaterial, das heißt: Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc.
  • Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern
  • Pflegehilfsmittel für die tägliche Hygiene und Körperpflege
  • Pflegehilfsmittel, welche Beschwerden lindern sollen
  • Pflegehilfsmittel, die für mehr Mobilität sorgen und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen sollen.

Wann Pflegekassen einen Beitrag an die Pflegehilfsmittel leisten

Alle Pflegebedürftigen, also nicht ausschließlich Senioren, welche 24 Stunden zu Hause versorgt werden, können bei ihrer Kasse einen Antrag zur Kostenbeteiligung an Pflegehilfsmitteln stellen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Es muss eine Pflegestufe, bzw. ein Pflegegrad vorliegen.
  • Die Pflege muss zu Hause von Privatpersonen übernommen werden, dabei spielt es keine Rolle, ob eine einzelne Person die Pflege übernimmt, oder ob sich mehrere die Aufgabe teilen.
  • Der pflegebedürftige Mensch lebt in seiner Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.

Auch bei Betreuung durch eine von Vilena vermittelte sogenannte 24-Stunden-Pflege kann ein Beitrag an Pflegemittel beantragt werden.

Wie beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für Pflegehilfsmittel?

Oft zahlen Betroffene zu viel aus der eigenen Tasche, weil ihnen ganz einfach die nötigen Informationen fehlen. Es ist empfehlenswert, bereits bevor ein Pflegefall eintritt, in Erfahrung zu bringen, mit welchen Vertragspartnern die gewählte Pflegekasse zusammenarbeitet und wie die gebrachten Leistungen im Bedarfsfall aussehen werden.

Möglicherweise kann es sinnvoll sein, einen höheren Beitrag an die Kassenprämien zu zahlen und im Gegenzug bessere Pflegehilfsmittel zu erhalten.

Ein Beispiel: Wer sogenannte 24-Stunden-Pflege benötigt, ist oft auf ein Pflegebett angewiesen. Je nach Vertragspartner der Kasse wird dieses zur Verfügung gestellt, ohne, dass Sie ein Mitspracherecht haben. Wünschen Sie ein anderes Modell, werden Sie, je nach gewählter Pflegeversicherung, zuzahlen müssen. Darüber sind Versicherte oft überrascht, weil sie einfach zu wenig informiert wurden, welche Leistungen die gewählte Versicherung eigentlich abdeckt.

Das bezieht sich natürlich auch auf Pflegehilfsmittel die mehr Mobilität und eine selbstständigere Lebensführung unterstützen.

Angehörige zahlen mitunter Verbrauchsartikel für die häusliche Pflege selbst, dabei werden monatlich 40 Euro von der Kasse übernommen. Lassen Sie sich, wenn möglich, rechtzeitig von der Pflegekasse beraten!

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Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, vereinbarte Leistungen zu erfüllen. In der Regel beträgt der Beitrag an Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial. Für andere Hilfsmittel gelten Zusatzregelungen, die Sie in Ihren Versicherungsunterlagen ersehen können.

Beziehen Sie die Pflegehilfsmittel von den Zulieferern direkt, kümmern diese sich normalerweise um die notwendigen Formalitäten. Ist alles abgeklärt, erfolgt jeden Monat automatisch die Lieferung. Aber aufgepasst: diese ist befristet! Behalten Sie unbedingt die Laufzeit im Auge, um gegebenenfalls rechtzeitig eine neue zu beantragen.

Möchten sie die Pflegehilfsmittel selbst besorgen, sollte vorher bei der Pflegekasse die Kostenübernahme beantragt werden. Zuständig ist übrigens die Kasse der zu pflegenden Person, nicht jene der Pflegekraft.

Wenn Sie unsicher sind, wie der Antrag gestellt werden kann, rufen Sie am besten die Pflegekasse an und erkundigen sich. Die meisten Kassen bieten die Möglichkeit, ein Online-Formular auszufüllen.

Ein ärztliches Attest benötigen Sie für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie zum Beispiel eine Sitzhilfe, Gehstöcke, Pflegebetten etc. anschaffen müssen. Die Notwendigkeit muss in dem Fall zwingend vom Arzt bescheinigt werden.

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Kann ein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt werden?

Tatsächlich kann es vorkommen, dass ein Antrag abgelehnt wird. Wichtig ist dann, dass Sie schnell reagieren: Möchten Sie Widerspruch erheben, muss dies innerhalb eines Monats geschehen. Sollte keine Pflegestufe vorliegen, ist die Ablehnung des Antrags gerechtfertigt. In dem Fall müsste zuerst eine mögliche Pflegestufe geprüft werden.

Wenn ein Angehöriger 24 Stunden in seiner gewohnten Umgebung gepflegt werden muss, kommen auf die Angehörigen teilweise enorme Kosten zu. Deshalb sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse kennen und wahrnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Betreuung und Pflege selbst übernehmen können, oder ob Sie eine Pflegekraft, zum Beispiel aus Polen oder der Ukraine, beauftragen möchten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

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