In Deutschland können Personen, die auf ständige Hilfe im täglichen Leben angewiesen sind, finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegegeldes erhalten. Das Leistungsbezugsrecht besteht, wenn die Pflege des Seniors zu Hause erfolgt – meist übernehmen dies Angehörige oder Freunde. Prüfen Sie, wem ein Pflegegeld für die Pflege einer älteren Person zusteht und wie man es effektiv erhält.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflegegeld bzw. Pflegeunterstützungsleist zu erhalten, um eine ältere Person zu betreuen?
Das Pflegegeld in Deutschland ist eine monatliche Leistung aus der gesetzlich oder privat versicherten Pflegeversicherung. Es steht Personen zu, die auf ständige Hilfe im täglichen Leben angewiesen sind oder eine rund-um-die-Uhr-Pflege eines Senioren benötigen, wobei die Pflege meist von Angehörigen, Freunden oder Freiwilligen übernommen wird. Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist das Vorliegen mindestens der Pflegestufe 2 (Pflegegrad 2).
 Der Name der Leistung – Pflegegeld für eigenständige Pflegenhilfe – deutet darauf hin, dass es dem Ziel dient, einer älteren Person das Verbleiben zu Hause und die in Einzelbetreuung gewährte Pflege zu ermöglichen. Die erhaltenen Mittel können beliebig verwendet werden, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen, was äußerst hilfreich ist angesichts der Kosten der Altenpflege. In der Praxis kommt das Pflegegeld oft einem Familienmitglied zugute, als Form der Entschädigung für die aufgewendete Zeit für die Pflege.
Der Name der Leistung – Pflegegeld für eigenständige Pflegenhilfe – deutet darauf hin, dass es dem Ziel dient, einer älteren Person das Verbleiben zu Hause und die in Einzelbetreuung gewährte Pflege zu ermöglichen. Die erhaltenen Mittel können beliebig verwendet werden, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen, was äußerst hilfreich ist angesichts der Kosten der Altenpflege. In der Praxis kommt das Pflegegeld oft einem Familienmitglied zugute, als Form der Entschädigung für die aufgewendete Zeit für die Pflege.
Die Leistungsberechtigten haben jedoch bestimmte Pflichten. Gemäß § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) müssen Personen, die Pflegegeld beziehen, an kostenlosen Beratungsterminen teilnehmen, deren Ziel die Qualität der häuslichen Pflege zu überprüfen und die Pflegepersonen bei alltäglichen Aufgaben zu unterstützen.
Die Häufigkeit solcher Besuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
- bei Pflegestufen 2 oder 3 – alle sechs Monate,
- bei Pflegestufen 4 oder 5 – alle drei Monate.
Die Nichtteilnahme an den Terminen kann zu einer Herabsetzung des Pflegegeldes führen und im Extremfall zu dessen vollständiger Aussetzung. Regelmäßige Beratungen sind daher nicht nur eine formale Pflicht, sondern auch eine reale Unterstützung, die dazu beiträgt, den hohen Standard der Pflege eines Seniors im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten.
Wer kann Pflegegeld für eine ältere Person beziehen?
Beim Beantragen der Unterstützung sollte man sich genau informieren, wem ein Pflegegeld für die Betreuung einer älteren Person zusteht. Anspruch haben Personen, die gesetzlich oder privat kranken- bzw. pflegeversichert sind und mindestens die zweite Pflegestufe (Pflegegrad 2) zuerkannt bekommen haben. Die Leistung wird gezahlt, wenn der/die Senior/in zu Hause Hilfe erhält. In Ausnahmefällen kann auch der Arbeitsort der Person, die Unterstützung benötigt, als Pflegeort anerkannt werden.
Das Pflegegeld für eine ältere Person kann mit sogenannten Sachleistungen kombiniert werden, also ambulante Pflegedienste. Dadurch lässt sich die Hilfe flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen – ein Teil der Leistung kann an den/die Pflegeperson weitergegeben werden, ein anderer Teil wird für professionelle medizinische oder pflegerische Unterstützung verwendet. Es ist immer sinnvoll, sich genau zu informieren, wo man in Deutschland eine Pflegeperson für eine ältere Person finden kann, um dem Senior die bestmögliche Unterstützung zu sichern.
Wem steht kein Pflegegeld für die Pflege einer älteren Person zu?
Es lohnt sich nochmals hervorzuheben, wer Pflegegeld für die Pflege einer älteren Person beziehen kann, denn es steht nur der pflegebedürftigen Person zu und nicht denjenigen, die die Pflege leisten. Selbst wenn die Pflege des Seniors von Verwandten, Freunden oder Nachbarn übernommen wird, wird die Leistung direkt dem Versicherten gezahlt – dieser entscheidet, wie er die Mittel verwendet. Er kann sie dazu verwenden, die Kosten für alltägliche Hilfe zu decken, das Gehalt einer nahestehenden Person zu bezahlen oder andere pflegebezogene Bedürfnisse zu decken.
 Pflegepersonen können nicht eigenständig in ihrem Namen einen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen, da sie nicht die Begünstigten sind. Ausnahme ist die Situation, in der der Pflegeperson eine Vollmacht zur Verwaltung der Finanzen der Seniorin / des Seniors vorliegt oder sie zum gesetzlichen Vormund ernannt wurde. In diesem Fall kann sie/er formal über die zugewiesenen Mittel verfügen, doch weiterhin im Namen der pflegebedürftigen Person.
Pflegepersonen können nicht eigenständig in ihrem Namen einen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen, da sie nicht die Begünstigten sind. Ausnahme ist die Situation, in der der Pflegeperson eine Vollmacht zur Verwaltung der Finanzen der Seniorin / des Seniors vorliegt oder sie zum gesetzlichen Vormund ernannt wurde. In diesem Fall kann sie/er formal über die zugewiesenen Mittel verfügen, doch weiterhin im Namen der pflegebedürftigen Person.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Pflegegeld in erster Linie die Bedürfnisse der Seniorin / des Seniors unterstützen soll und nicht als Einkommenquelle für die Pflegepersonen dient. Sein Hauptzweck ist es, der älteren Person eine stabile, sichere und würdevolle Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Wie lange kann man Pflegegeld für eine ältere Person beziehen?
Das Pflegegeld in Deutschland wird so lange gezahlt, wie der Senior die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt – also einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause Unterstützung erhält. Es gibt keine festgelegte zeitliche Obergrenze; die Auszahlung dauert so lange, wie die häusliche Pflege tatsächlich gewährleistet ist. Der Anspruch erlischt, sobald die ältere Person in ein Pflegeheim umzieht oder keine häusliche Pflege mehr erhält.
Im Todesfall des Seniors wird das Pflegegeld bis zum Ende des Monats ausgezahlt, in dem der Todesfall eintrat. Außerdem ist zu beachten, dass das Versäumnis verpflichtender Beratungstermine die Auszahlung zeitweise stoppen kann. Durch diese Regelung bietet das System Flexibilität – das Leistungsbezug läuft so lange, wie echter Bedarf besteht und reale Pflege zu Hause erfolgt.
Die Pflege einer nahestehenden älteren Person ist eine große Verantwortung, aber auch ein Zeichen von Fürsorge und familiärer Bindung. Das deutsche System unterstützt dieses Engagement durch das Pflegegeld, das hilft, die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Es lohnt sich, die Regeln für die Gewährung und die Laufzeit zu kennen, damit man die Zukunft des Seniors ruhiger und mit mehr Sicherheit planen kann.
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