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Kombinationsleistung für Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung

Bildquelle: iStockphoto.com, monkeybusinessimages

Pflegebedürftige, die ausschließlich zu Hause von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Häufig ist es jedoch auch so, dass das private Umfeld die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen nicht vollständig übernehmen kann oder der Pflegebedürftige dies gar nicht wünscht. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, einen professionellen Pflegedienst zu beauftragen.

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Es ist jedoch auch möglich, beides zu kombinieren, so dass die Angehörigen und ein ambulanter Pflegedienst je einen Teil der Pflege übernehmen und der Pflegebedürftige eine optimale Versorgung erhält. Hierfür kann die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Kombinationsleistung eigentlich ist, wer Anspruch hierauf hat und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Leistung zu erhalten.

Was ist die Kombinationsleistung?

Viele Pflegebedürftige erfahren im häuslichen Umfeld Pflege. Unter bestimmten Bedingungen können sie von der Pflegeversicherung die sogenannte Kombinationsleistung erhalten. Die Kombinationsleistung ist auch unter der Bezeichnung Kombinationspflege oder Kombipflege bekannt. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich dabei um eine Kombination aus mehreren Leistungen, in diesem Falle sind das Pflegesachgeldleistungen und Pflegegeld.

Die Kombinationsleistung dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Zugleich soll diese Leistung eine bestmögliche und individuell abgestimmte Versorgung und Pflege für den Pflegebedürftigen ermöglichen. Eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf die Kombileistung ist, dass dem zu Pflegenden mindestens der Pflegegrad 2 anerkannt wurde.

Wer bekommt die Kombinationsleistung?

Benötigen pflegende Angehörige Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst, dann kommt die Pflegeversicherung dafür auf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nach § 38 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) kann jeder Pflegebedürftige, der einen Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachgeldleistungen hat, die Kombinationsleistung erhalten. Dies sind pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Wenn der Pflegebedürftige also mindestens über Pflegegrad 2 verfügt, kann er sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld beanspruchen.

Die Höhe der Kombinationsleistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird anteilig berechnet. Je höher der Betrag der beanspruchten Pflegedienstleistungen, umso niedriger fällt das Pflegegeld aus. Nimmt der Pflegebedürftige nur wenige Pflegesachleistungen in Anspruch, dann fällt das Pflegegeld höher aus.

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Wie setzt sich die Kombinationsleistung zusammen?

Die Kombinationsleistung setzt sich aus den folgenden zwei Leistungen zusammen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen gewährt für die Pflege durch Angehörige in der häuslichen Umgebung. Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld von der Pflegekasse. Dieser Betrag ist nicht zweckgebunden, der Pflegebedürftige kann daher frei darüber verfügen. Jedoch dient die Leistung dazu, um pflegende Angehörige zu entlohnen. In der Regel gibt der Pflegebedürftige das Pflegegeld daher dann an den pflegenden Angehörigen weiter. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Pflegesachleistungen erfolgen durch einen ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Pflege. Dazu zählen sind zum Beispiel die Unterstützung bei der Körper- und Hautpflege. Über die Pflegesachleistungen können die Pflegebedürftigen nicht frei verfügen.

Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat in Euro Pflegegeldleistung pro Monat in Euro
1 - -
2 689,00 316,00
3 1.289,00 545,00
4 1.612,00 728,00
5 1.995,00 901,00

Die Kombinationsleistung errechnet sich anteilig. Je höher die ausgeschöpften Pflegesachleistungen, desto geringer das Pflegegeld. Und umgekehrt gilt: Je weniger Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto höher das Pflegegeld. Wird kein Pflegedienst in Anspruch genommen, erhält der Pflegebedürftige den vollen Betrag des Pflegegeldes.

Beispiel:

Ein Pflegebedürftiger hat Pflegegrad 3, er hat einen Anspruch auf Pflegesachgeldleistungen von 1289,00 Euro pro Monat.  70 Prozent, also 902,30 Euro davon, nimmt er für die Leistung des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Es bleiben also 30 Prozent Anspruch auf Pflegegeld. 30 Prozent von 545,00 Euro sind 163,50 Euro Pflegegeld, welches der Pflegebedürftige von Pflegekasse erhält.

Voraussetzungen für die Beantragung der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung können nur Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 bis 5 erhalten. Es gibt zudem noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Leistung zu erhalten:

  • Der Pflegebedürftige muss einen Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse stellen
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
  • Der Pflegebedürftige muss Pflegesachleistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen, diese aber nicht voll ausschöpfen

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie oder Ihr pflegender Angehöriger prüfen, ob die Pflegesachleistungen nicht im vollen Maß ausgeschöpft werden. Den Antrag auf die Kombinationsleistung stellen Sie formlos und schriftlich bei der Pflegekasse. Reichen Sie die Belege des Pflegedienstes für die erbrachten Leistungen bei der Pflegekasse mit ein. Alternativ kann der Pflegedienst die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse errechnet dann den prozentualen Anteil an Sachleistungen, den Sie nicht in Anspruch nahmen und zahlt Ihnen dieses als Pflegegeld aus.

Übrigens: Wenn die Kombinationsleistung bewilligt wurde, dann ist der Pflegebedürftige sechs Monate an diese Leistung gebunden. Sollte sich die Pflegesituation jedoch enorm verändern, dann lässt sich die Betreuung entsprechend anpassen.

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Vorteile der Kombipflege

Die Kombinationspflege bietet dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen einige Vorteile, und empfiehlt sich daher für viele Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden.

Zu den Vorteilen zählen:

  • Mit der Kombinationsleistung wird eine hohe Pflegequalität für den Pflegebedürftigen gesichert.
  • Die professionellen Pflegekräfte können dem pflegenden Angehörigen wertvolle Tipps geben, was eine optimale Betreuung des Pflegebedürftigen ermöglicht.
  • Die pflegenden Angehörigen erledigen nur die Aufgaben, die sie sich zutrauen und bewältigen können, was für Entlastung sorgt.

Alles in allem erhalten durch die Kombinationsleistung sowohl der Pflegebedürftige als auch der pflegende Angehörige im Alltag Unterstützung.

Fazit

Die Kombinationsleistung setzt sich aus dem Pflegegeld und den Leistungen, die für die ambulanten Pflege im häuslichen Umfeld in Anspruch genommen werden, zusammen. Ist es pflegenden Angehörigen nicht möglich, die Pflege zuhause allein zu bewerkstelligen, dann können sie unterstützend einen Pflegedienst beauftragen. Wird die Kombinationsleistung beantragt, dann erhält der Pflegebedürftige die nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen des ambulanten Pflegedienstes in Form von Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt. Das Pflegegeld dient letztendlich als Entlastung und Aufwandsentschädigung für die pflegenden Angehörigen.

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