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Die Pflegeversicherung – ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

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Die Pflegeversicherung gilt in Deutschland seit ihrer Einführung im Jahre 1995 als 5. Säule der Sozialversicherung. Ihr Ziel ist es, alle Bürger für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Damit soll vermieden werden, dass Menschen, die über keine sehr großen finanziellen Mittel verfügen, im Pflegefall nicht zum Sozialfall werden. Es besteht eine Versicherungspflicht. Somit ist gewährleistet, dass jeder in Deutschland automatisch auch für den Pflegefall versichert ist. Ob eine private Pflegezusatzversicherung Sinn macht, ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss.

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Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt Sachleistungen, Geldleistungen, Kombinationsleistungen und Kostenerstattungen. Nachfolgend finden Sie zu allen vier Punkten eine Erklärung:

  • Sachleistungen sind zu zahlen, sobald ein Pflegebedürftiger auf einen Pflegedienst angewiesen ist oder in einem Pflegeheim untergebracht werden muss.
  • Geldleistungen werden dann von der Pflegeversicherung erbracht, wenn Privatpersonen wie Familie, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Der Betrag wird in der Regel anfangs Monat überwiesen. Der Pflegebedürftige kann darüber frei verfügen.
  • Kombinationsleistungen bestehen sowohl aus Sach- als auch aus Geldleistungen. Die Pflegekasse überweist einen Teil direkt an den Pflegedienst. Es wird individuell festgelegt, das heißt, Pflegedienst und Pflegebedürftiger sprechen sich miteinander ab, welche Leistungen erbracht werden. Pflegekassenverbände und Pflegedienst schließen über die Kosten der verschiedenen Leistungen einen Rahmenvertrag ab.
  • Kostenerstattungen gibt es für Hilfsmittel und Heilmittel. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob Pflegeversicherung oder Krankenversicherung zuständig sind. Grundsätzlich übernimmt die Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Betteinlagen, Pflegebetten etc.

Wann besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit von weniger als sechs Monaten ist nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Sobald sich abzeichnet, dass Sie oder Ihr Angehöriger längere Zeit auf Hilfe angewiesen sein werden, sollten Sie sich unverzüglich um einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung kümmern. Das Alter des Betroffenen spielt dabei keine Rolle. Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen für Babys, Erwachsene und Senioren gleichermaßen.

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Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die bereits erwähnten Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden bedeutende Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeführt. Die ehemaligen Pflegestufen wurden abgeschafft und stattdessen fünf Pflegegrade eingeführt. Für Versicherte ein klarer Vorteil: Nun können auch Demenzkranke ebenso wie Pflegebedürftige mit körperlicher Einschränkung Leistungen beziehen. Dank Pflegegrad 1 erhalten jetzt auch jene Personen finanzielle Hilfe, die durch einen Gutachter als Person mit geringen Einschränkungen eingestuft werden.

Wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?

Möchten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, müssen Sie selbst den ersten Schritt tun: Der Antrag muss zunächst bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen. Erledigen Sie das unbedingt so bald als möglich, denn das Datum des Antrags ist entscheidend für die erste Auszahlung der Leistungen. Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem MDK in Verbindung. Dieses stellt einen Gutachter, der entweder zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie zu einem Gespräch einlädt.

Sie müssen grundsätzlich keine Angst oder gar Scham haben, wenn der Gutachtertermin ansteht. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit, damit in der Aufregung nichts vergessen geht oder ungesagt bleibt. Es ist wichtig, dass alle Probleme und Einschränkungen offen ausgesprochen werden. Ansonsten riskieren Sie, zu tief eingestuft zu werden und weniger finanzielle Hilfe zu bekommen.

Um die Pflegebedürftigkeit, bzw. den Pflegegrad, zu ermitteln, schaut der Gutachter des MDK sechs Bereiche an:

  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Mobilität
  • Psyche und Verhalten allgemein, wie beispielsweise Ängste, Depressionen, Aggressionen
  • Gestaltung des alltäglichen Lebens
  • inwieweit die Selbstversorgung gewährleistet ist
  • selbstständige Medikamenteneinnahme und Bewältigung anderer therapeutischer Maßnahmen

Der Gutachter spricht gegenüber der Kasse eine Empfehlung bezüglich Pflegegrad und Pflegemaßnahmen aus. Die endgültige Entscheidung liegt spätestens nach fünf Wochen vor. Sind sie mit dieser nicht einverstanden, haben Sie das Recht, schriftlich Einspruch zu erheben. Das sollte so bald als möglich, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats, geschehen.

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Was tun, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen?

Auch nach der Pflegereform müssen Betroffene einen Teil der Kosten selbst zahlen. Die wenigsten Pflegebedürftigen können es sich leisten, Hunderte Euro pro Monat aufzubringen. Oft bleibt nur, Sozialleistungen zu beantragen. Bevor jedoch der Staat zum Zuge komme, wird geprüft, ob eventuell Kinder oder Eltern über ausreichend Mittel verfügen, die zusätzlichen Pflegekosten zu übernehmen. Die Sozialhilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen erst dann, wenn sie oder die nächsten Angehörigen über ein zu geringes Einkommen sowie kein Vermögen verfügen.

Vor allem für ältere Menschen ist es schwer, den eigenen Kindern auf der Tasche zu liegen. Aber was tun? Eine Alternative bietet die Vermittlung von qualifizierten, deutschsprechenden Pflegekräften aus Osteuropa, vor allem aus Polen und der Ukraine. Vilena vermittelt ausgebildete, erfahrene und herzliche Pflegekräfte, die regelmäßig geprüft werden. Die Vermittlung ist legal und eine Beratung kostenlos. Setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder wenn sich abzeichnet, dass einer Ihrer Angehörigen in absehbarer Zeit auf Pflege angewiesen sein wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung können auch für ausländische Pflegekräfte genutzt werden. Wir finden gemeinsam die für Sie optimale Lösung!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

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