Vilena - wir sind Familie

Pflegegrad 4

Bildquelle: iStockphoto.com, monkeybusinessimages

Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit benötigen Tag und Nacht Hilfe in den verschiedensten Lebensbereichen. Die Leistungen, welche die Kasse erbringt, sind natürlich höher als bei niedrigeren Pflegegrade. Wir informieren Sie nachfolgend über alles Wissenswertes zum Pflegegrad 4.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Welchen Pflegegrad ein Patient oder eine Patientin erhält, legt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einem ausgeklügelten Punktesystem fest. Bei privat Versicherten ist, unabhängig der Pflegestufe, MEDICPROOF zuständig. Wie weit ein Betroffener noch selbstständig ist wird anhand verschiedener Kriterien, wie Mobilität, kommunikative und kognitive Fähigkeiten, psychische Probleme und Bewältigung der täglichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme etc. festgestellt. Auch die Gestaltung des Alltags und das Pflegen sozialer Kontakte spielen eine Rolle. Liegen die ermittelten Punkte zwischen 70 und weniger als 90, bedeutet das Pflegegrad 4. 

Pflegekraft finden

Was ist unter schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu verstehen? 

Menschen, die keinerlei kognitive Einschränkungen in Bezug auf die Gestaltung des Alltags haben, jedoch körperlich nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können ebenso Pflegegrad 4 erhalten wie jene, die körperlich kaum beeinträchtigt, aber psychisch eingeschränkt sind. Zu Krankheiten, die früher oder später dazu führen können, dass schwerste Beeinträchtigungen vorliegen, gehören zum Beispiel Multiple Sklerose (MS) oder Alzheimer. Auch kann unerwartet ein Unfall dazu führen, dass ein Mensch plötzlich dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr fähig ist, den Alltag allein zu meistern. Hilfe wird zum Beispiel beim Umbetten, Umsetzen oder Gehen benötigt, bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden und natürlich bei der medizinischen Versorgung. Mit Pflegegrad 4 können Betroffene nicht mehr rund um die Uhr alleine in einer Wohnung oder in einem Haus leben. 

Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 4?

Ist die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt, werden besonders umfangreiche Leistungen benötigt, um den Alltag lebenswert zu gestalten. Die verschiedenen Pflegeleistungen werden entsprechend finanziell unterstützt: Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen betragen monatlich 125 Euro. Damit sollen leichte Hilfeleistungen, wie Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlt werden. Für Kurzzeitpflege, zum Beispiel in Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wird ein Zuschuss von 1.612 Euro gewährt. Gut zu wissen: Wurde im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege genutzt, hat man Anspruch auf jährlich acht Wochen Kurzzeitpflege, bzw. auf 3.224 Euro. Zusätzlich kann in dieser Zeit die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes ausbezahlt werden. Auch für die Verhinderungspflege gibt es einen Zuschuss, dieser wird für maximal vier Wochen jährlich gezahlt und beträgt ebenfalls 1.612 Euro. Verhinderungspflege wird grundsätzlich von professionellen Pflegern geleistet, die pflegende Angehörige vertreten, falls diese vorübergehend ausfallen sollten.

Weitere Unterstützungen bei Pflegegrad 4 gibt es in Form von Wohnraumanpassungen, Pflegekursen für Angehörige, Förderung von Wohngruppen und anderen Hilfen, die den Alltag erleichtern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach den genauen Beträgen und Voraussetzungen.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Abklärung und Beantragung von Pflegegrad 4 

Betroffene können die Abklärung nicht allein in die Wege leiten und benötigen Unterstützung. Ein bevollmächtigter Angehöriger oder sonstiger gesetzlicher Vertreter kann dies im Auftrag übernehmen. Es genügt dazu ein, möglichst per Einschreiben verschicktes, formloses Schreiben an die Pflegeversicherung. Der MDK vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch für die Begutachtung, an dem die pflegebedürftige Person ebenfalls nicht allein gelassen werden sollte. Wenn kein Familienmitglied während des Gutachtens dabei sein kann, kann eine vertraute Pflegeperson dies übernehmen. Bereiten Sie sich umfangreich auf das Gutachten vor.

Am besten schreiben Sie alles auf, was für die Einschätzung relevant ist. Lassen Sie keine Punkte aus Scham weg, es ist wichtig, die individuelle Pflegesituation ehrlich darzulegen. Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt mit dem neuen Begutachtungsassessment.


Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung – das können Sie tun

Vor allem bei Depressionen kommt es relativ häufig vor, dass die Pflegeversicherung nicht den richtigen Pflegegrad gewährt. Sie müssen dies nicht einfach so hinnehmen und haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Die gesetzliche Widerspruchsfrist liegt bei vier Wochen nach Eingang des Bescheids. Nehmen Sie sich Zeit, Ihren Einspruch zielgerichtet zu begründen und legen Sie, sofern vorhanden, weitere Unterlagen als Beweis bei. In begründeten Fällen wird es ein zweites Verfahren mit einem anderen Gutachter geben. Sie sollten keine Scheu haben, auf Ihrem Recht zu bestehen, alle Mitarbeiter des MDK sind verpflichtet, respektvoll und freundlich mit den Antragstellern umzugehen und Ihr Anliegen ernst zu nehmen.

Übrigens: Sind seit der letzten Einstufung merkliche Verschlechterungen eingetreten, können Sie eine Höherstufung beantragen. Ihr Ansprechpartner ist wiederum die Pflegekasse, die Ihr Begehren an einen Gutachter weiterleitet.

Was tun, wenn ein Aufenthalt im Pflegeheim notwendig wird?

Mit Pflegegrad 4 kann eine stationäre Pflege die beste Lösung sein. Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich mit 1.775 Euro an den Kosten. Da damit die Kosten für ein Pflegeheim nicht gedeckt sind, muss ein gewisser Eigenanteil geleistet werden. In Pflegeheimen ist dieser nicht grundsätzlich für alle Betroffenen gleich, er kann von Heim zu Heim unterschiedlich sein, weshalb es empfehlenswert ist, sich im Vorfeld gut zu informieren. Abweichungen sind vor allem von Kosten für Unterkunft und Verpflegung abhängig. Es gilt auch zu beachten, ob eine ständige Betreuung im Pflegeheim notwendig wird, oder ob es sich um eine befristete Zeit handelt.

Pflegekraft finden

Kostengünstige, liebevolle Pflege in Ihrer gewohnten Umgebung 

Auch Menschen mit kleinem Budget sollen im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall Wertschätzung erfahren und eine qualitativ hochwertige, liebevolle Pflege erhalten. Dass dies möglich ist, dafür setzen sich Vermittlungen von polnischen und ukrainischen Pflegekräften ein. Gut ausgebildete Pflegerinnen aus Osteuropa übernehmen Pflegeaufgaben, erledigen den Haushalt und begleiten die betreffende Person im Alltag. 

Ist ein stationärer Aufenthalt unumgänglich, ist es eine Überlegung wert, ein Zimmer in einem Pflegeheim in Polen zu beziehen. Hier kümmern sich qualifizierte und deutschsprechende Ärzte, Therapeuten und Pfleger herzlich und geduldig um alle Patienten.

Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich über dieses Angebot und die bestmögliche Betreuung bei Pflegegrad 4. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund