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Vorsorgevollmacht

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Niemand will in diese Richtung denken und doch kann es bittere Wahrheit werden – ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind selbst zu entscheiden. Nun müsste Ihnen vom Gesetz her ein Betreuer zugeteilt werden, doch ob dieser immer in Ihrem Sinne handelt, ist eine andere Frage.

Sie können dies umgehen, indem Sie so bald wie möglich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. In dieser bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die im Fall der Fälle, für Sie die Entscheidungen treffen darf.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Hierbei kann man auch von einem Vertrag sprechen. Sie machen einen Vertrag, mit einer Vertrauensperson, dass diese für Sie alle Entscheidungen treffen darf. Die Vorsorgevollmacht tritt aber erst in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, so zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder einer missglückten Operation. Der Bevollmächtigte, darf dann zum Beispiel in medizinischen Dingen aber auch in finanziellen Angelegenheiten Entscheidungen treffen.

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Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass es sich um eine Person handelt, der Sie vollkommen vertrauen. Im Idealfall besprechen Sie das mit der Person, denn auf ihr lastet dann eine große Verantwortung. Falls auch mit dieser Person etwas passieren sollten, können Sie in der Vorsorgevollmacht auch noch einen Stellvertreter benennen.

Wofür braucht man eine Vorsorgevollmacht?

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine missglückte Operation, können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Sie können eine geistige Behinderung erfahren oder im Koma liegen. Auch ein Schlaganfall kann Sie stark beeinträchtigen.

Egal was Ihnen passiert, Sie sind nicht mehr in der Lage banale Dinge, wie die Überweisung der Miete zu übernehmen. Rechnungen und Versicherungen müssen bezahlt werden. Hierfür ist dann die Versorgungsvollmacht wichtig, da die bevollmächtigte Person, ab dann, diese Dinge für Sie machen darf. Der Bevollmächtigte, kann für Sie alle Entscheidungen treffen. Leider aber auch   Entscheidungen, die vielleicht nicht in Ihrem Sinne sind.

Was passiert, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?

Falls Sie dagegen keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, so wird Ihnen ein Betreuer vom Betreuungsgericht gestellt. Diese fremde Person kennt Sie aber nicht und hat deshalb eine schwere Aufgabe, wenn er Entscheidungen treffen muss. Ob diese dann immer in Ihrem Sinne sind, ist in diesem Fall leider nicht gewährleistet.

Ihre Kinder oder Ihr Partner sind laut Gesetz leider nicht befugt, Entscheidungen über Sie zu treffen, sofern Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte bestellt sind.

Wen kann ich mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen?

Sie können jede Person wählen, die volljährig und geschäftsfähig ist. Somit können das Ihre Kinder, Ihr Partner, aber auch einfach ein guter Freund sein. Grundsätzlich sollte es eine Person sein, die Sie gut kennt und weiß, was Sie sich wünschen.

Besprechen Sie mit der Person die Situation gut und setzen Sie auch eine Patientenverfügung auf. In dieser können Sie Ihren Willen in medizinischen Belangen regeln. Doch das ist ein anderes Thema.

Möchten Sie eines Ihrer Kinder bevollmächtigen und lebt dieses im Ausland, mag das nicht immer praktisch sein. Manchmal ist es wichtig, schnell vor Ort zu sein und das wäre in diesem Fall ein Problem. Sie können aber im Zweifel einfach zwei Personen bevollmächtigen, dann können Sie sicher sein, dass eine immer in greifbarer Nähe ist.

Falls Sie in einem Pflegeheim leben, können Sie keinen Pfleger mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.
Grundsätzlich hat der Bevollmächtigte aber nicht alle Rechte. Das Gesetz regelt hier auch noch und manche Rechte sind deshalb untersagt.

So darf der Bevollmächtigte sich kein Geld aus Ihrem Vermögen schenken. Für Bankgeschäfte braucht er meist eine extra Bankvollmacht. Das Betreuungsgericht darf jederzeit einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn es den Verdacht hat, der Bevollmächtigte nutzt seine Berechtigungen aus.

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Wie formuliere ich eine wirksame Vorsorgevollmacht?

Sie können sich zwar ein Muster aus dem Internet holen, doch davon raten Fachmänner ab. Das Problem liegt hier im Detail. Sollte sich in der Vorlage ein Fehler befinden und übernehmen Sie diesen, so haften Sie auch dafür.

Wenn Sie eine Vorlage verwenden, so lassen Sie diese von einem Fachmann gegenprüfen. Diese Art der Vorsorgevollmacht ist aber nur sinnvoll, wenn Sie keine Besitztümer haben. Viele Banken akzeptieren diese aber nicht.

Lassen Sie sich eine Vorsorgevollmacht einem Notar beglaubigen, so ist dies sinnvoll, wenn Sie Immobilien oder Besitz haben. Diese Vollmacht ist deshalb wichtig, da hier vermieden werden kann, dass der Bevollmächtigte sich an Ihrem Eigentum bereichert.

Die Vollmacht muss wie ein Vertrag aufgesetzt sein. Somit müssen Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse und aktueller Ort, Datum und Unterschrift enthalten sein.

Diese Daten müssen auch von dem Bevollmächtigten im Vertrag stehen.

Sie können nun ganz genau aufschreiben, was Ihr Bevollmächtigter regeln darf, beachten Sie aber, das für manche Belange eine notarielle Beurkundung gemacht werden muss. Der Bevollmächtigte darf zum Beispiel entscheiden:

  • Kontoführung
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsangelegenheiten
  • Postverkehr
  • Behörden und Gerichte
  • Todesfall

Je genauer und detaillierter Sie die Vorsorgevollmacht erstellen, umso besser ist das später, wenn Sie ein Pflegefall sein sollten. Sie haben natürlich die Möglichkeit jederzeit Änderungen vorzunehmen, müssen dies dann aber auch auf der originalen Vollmacht des Bevollmächtigten ändern.

Es ist sogar ratsam, sich die Vorsorgevollmacht von Zeit zu Zeit durchzulesen, denn manchmal sind es die Umstände, die Sie zu Änderungen zwingen. Beachten Sie aber, dass diese Änderungen nur durchgeführt werden können, sofern Sie noch voll geschäftsfähig sind.

Achtung! Geben Sie in der Vorsorgevollmacht unbedingt an, dass diese mit Ihrem Ableben endet. Wenn Sie das nicht machen, hat der Bevollmächtigte auch noch nach Ihrem Ableben das Entscheidungsrecht über Ihr Hab und Gut und das kann zu Problemen mit den Erben führen.

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Ist eine Vorsorgevollmacht ausreichend zur Vorsorge?

Es ist ratsam, wenn Sie zur Vorsorgevollmacht auch noch eine Patientenverfügung besitzen. Darin können Sie zum Beispiel bestimmen, wie Sie im Sterbeprozess behandelt werden möchten. Das ist eine Entscheidung, die Ihr Betreuer aus der Vorsorgevollmacht nicht treffen darf.

Zusätzlich ist es ratsam, auch noch eine Untervollmacht zu erstellen. Diese bevollmächtigt neben dem Hauptbevollmächtigten noch eine weitere Person, die dann den Hauptbevollmächtigten vertreten darf. Damit sind Sie praktisch doppelt abgesichert, denn auch Ihrem Hauptbevollmächtigten könnten einmal etwas passieren.

10 wichtige Punkte zur Vorsorgevollmacht

  • Die Vorsorgevollmacht muss einen Passus enthalten, dass Sie mit Ihrem Tod endet.
  • Ihre Kinder oder Partner dürfen ohne Vorsorgevollmacht keine Entscheidungen treffen.
  • Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist wichtig, wenn Sie über Besitz wie Immobilien oder Geld verfügen.
  • Machen Sie unbedingt auch eine Patientenverfügung, da der Betreuer nicht entscheiden darf, was mit Ihnen im Sterbeprozess passiert.
  • Unternehmen müssen in einer Vorsorgevollmacht unbedingt den privaten und unternehmerischen Bereich regeln.
  • Überlegen Sie gut, wenn Sie als Bevollmächtigten einsetzen. Sie müssen dieser Person voll und ganz vertrauen können.
  • Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, müssen dem Bevollmächtigten dann aber auch seine Vollmacht abnehmen und Ihrer Bank und den Versicherungen bescheid geben.
  • Sie können vom Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen. Dieser kontrolliert, ob der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handelt. Das macht Sinn, wenn Sie viel Geld besitzen und im Betreuungsfall nicht mehr selbst agieren können. Der Kontrollbetreuer passt hier auf, indem er einen Blick auf Ihre Finanzen behält und somit einen Missbrauch mit Ihrem Geld verhindern kann.
  • Sie können für Vermögensangelegenheiten auch einen anderen Bevollmächtigten beauftragen. Wichtig ist hier immer, dass das in allen Vorsorgevollmachten auch ganz klar geregelt ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

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