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Krankenhausvermeidungspflege

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Die Krankenhausvermeidungspflege ist ein wichtiger Stützpfeiler im deutschen Pflegesystem. Durch die Möglichkeit der Krankenhausvermeidungspflege kann ein Krankenhausaufenthalt in manchen Fällen verkürzt oder sogar gänzlich vermieden werden. Dies bietet viele Vorteile, denn ein heimisches Umfeld verspricht eine schnellere Genesung, zudem wird eine Überlastung der Krankenhäuser vermieden. Was genau die Krankenhausvermeidungspflege ist und in welchen Fällen sie beantragt werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist die Krankenhausvermeidungspflege?

Die Krankenhausvermeidungspflege wird auch Krankenhausverkürzungspflege genannt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems, um die ambulante Pflege zu unterstützen und zu erleichtern. Die ambulante Pflege besteht aus drei Pfeilern: der Krankenhausvermeidungspflege, der Sicherungspflege und der Unterstützungspflege. Während die Sicherungspflege und die Unterstützungspflege in der Regel während der Genesungszeit verordnet werden, dient die Krankenhausvermeidungspflege dazu, einen Krankenhausaufenthalt gänzlich zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Dadurch kann das Gesundheitssystem entlastet und der Patient im heimischen Umfeld medizinisch betreut werden.

Die Krankenhausvermeidungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss von einem Arzt verordnet werden. In der Regel übernehmen Krankenkassen die Kosten dieser Leistung für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen. Sie wird vom Arzt dann verordnet, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht durchgeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Patient die Aufnahme in ein Krankenhaus ausdrücklich ablehnt oder das Krankenhaus zum benötigten Zeitraum kein freies Bett zur Verfügung stellen kann. Auch wenn der Krankenhausaufenthalt durch eine häusliche Pflege verkürzt werden kann, kann die Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden. So kann in manchen Fällen beispielsweise eine Versorgung von Wunden nach einer Operation auch im häuslichen Umfeld stattfinden und der Krankenhausaufenthalt so verkürzt werden.

Zusätzlich zur Behandlungspflege können im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege auch grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgungen übernommen werden. Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die von einem Arzt verordnet werden, wie zum Beispiel das Verabreichen von Spritzen, das Wechseln von Verbänden und Kathetern oder die Blutdruck- oder Blutzuckermessung. Nach Ermessen des Arztes können darüber hinaus auch die Grundpflege, also die Körperpflege wie zum Beispiel Hilfe beim Waschen und Duschen und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen oder Putzen, verordnet werden.

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Das Pflegepersonal kommt also während der Krankenhausvermeidungspflege in der Regel zur Versorgung des Patienten nach Hause und übernimmt die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld.

Wann kann die Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden?

Eine Krankenhausvermeidungspflege kann dann vom Arzt verordnet werden, wenn eine ärztliche oder pflegerische Behandlung notwendig ist, die in der Regel in einem Krankenhaus stattfindet, aber grundsätzlich auch im häuslichen Umfeld stattfinden kann. So kann sie beispielsweise dann verordnet werden, wenn ein Patient mit einer Lungenentzündung medizinische Unterstützung braucht. Während die Bettruhe auch im eigenen Zuhause eingehalten werden kann, kommt für die medizinische Behandlung täglich der Pflegedienst ins Haus und kann zum Beispiel Infusionen verabreichen oder Werte überprüfen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um vom Arzt die Krankenhausvermeidungspflege verordnet zu bekommen, muss der Patient in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Der Arzt kann die Pflege zudem nur bei einem akuten Krankheitsgeschehen verordnen, bei dem ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten, aber aktuell nicht durchführbar wäre. Dies kann zum Beispiel bei einer Verweigerung des Patienten ins Krankenhaus zu gehen der Fall sein. Aber auch bei einem Mangel an freien Krankenhausbetten oder zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts kann ein Arzt die Krankenhausvermeidungspflege verordnen. Ein Pflegegrad wird dafür nicht benötigt.

Die Krankenhausvermeidungspflege wird zur Unterstützung der ärztlichen Maßnahmen eingesetzt, die Leistungen müssen durch eine examinierte Pflegekraft erbracht werden. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn kein Angehöriger die medizinische Pflege übernehmen kann. Allerdings müsste auch ein Angehöriger eine medizinische Ausbildung haben. Auch die zusätzliche Grund- und Versorgungspflege können nur dann im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege übernommen werden, wenn kein Angehöriger diese durchführen kann.

Wie lange kann die Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden?

Die Krankenhausvermeidungspflege wird in der Regel für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen verschrieben. Nur in Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum verlängert werden, indem man diese ausreichend begründet. Die Entscheidung über eine Übernahme der Krankenhausvermeidungspflege liegt bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse übernimmt dann den überwiegenden Anteil der Kosten. Allerdings müssen Sie, wie bei einem Krankenhausaufenthalt auch, eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten, mindestens 5 Euro pro Tag, maximal 10 Euro pro Tage. Diese Zuzahlung muss im Kalenderjahr maximal für 28 Tage geleistet werden.

Wie kann ich die Krankenhausvermeidungspflege beantragen?

Die Krankenhausvermeidungspflege wird aufgrund einer ärztlichen Verordnung verschrieben. Der Pflegedienst, der die häusliche Pflege übernimmt, reicht dann in der Regel den Antrag bei der Krankenkasse ein. Sie müssen sich nicht darum kümmern. Allerdings muss der Antrag zunächst geprüft werden und gestattet werden.

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Leider wird die Krankenhausvermeidungspflege nur selten von den Krankenkassen bewilligt, da diese aus einer Zeit stammt, als Krankenhausbetten weniger verfügbar waren. Häufig kann also ein Krankenhausaufenthalt nicht vermieden werden. Möchten Sie Angehörige im heimischen Umfeld medizinisch versorgen, so können Sie ab Pflegegrad 2 Pflegegeld beantragen. Für die Unterstützung bei häuslichen Aufgaben und bei der Grundpflege kann eine sogenannte 24 Stunden Pflegekraft alternativ hilfreich sein.

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