Vilena - wir sind Familie

Unterstützungspflege

Bildquelle: iStockphoto.com, monkeybusinessimages

Ein Patient, der aus dem Krankenhaus entlassen wird, ist oft noch lange nicht vollständig genesen. Oftmals fällt es vor allem Alleinstehenden schwer, sich nach einer schweren Krankheit oder nach einer Operation zu erholen und gleichzeitig sich selbst und den Haushalt zu versorgen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, wurde 2018 die Unterstützungspflege eingeführt. So können auch kurzzeitig Pflegebedürftige Hilfe über die Krankenkasse beantragen. Was genau die Unterstützungspflege ist, wer diese beantragen kann und welche Leistungen im Rahmen der Unterstützungspflege übernommen werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Pflegekraft finden

Was ist die Unterstützungspflege?

Die Grundlage für die Unterstützungspflege bietet der Paragraph 37 Abs. 1a des Sozialgesetzbuchs. Demnach sollen auch Versicherte, die keinen Pflegegrad erhalten nach einer schweren Krankheit oder nach einer ambulanten Operation Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege erhalten.

Die Unterstützungspflege wird vom Arzt verordnet und kann vor allem von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht mit weiteren Personen im Haushalt leben, welche die pflegerische Versorgung übernehmen könnten. Die betrifft also vor allem alleinstehende Personen oder Personen, die mit weiteren pflegebedürftigen Personen zusammenleben. Die Unterstützungspflege wird nur dann verschrieben, wenn der Patient noch keinen Pflegegrad hat und kein Pflegegeld erhält.

Gerade nach einer schweren Krankheit oder nach einer ambulanten Operation bietet die Unterstützungspflege Hilfe bei der Grundpflege oder im Haushalt und stellt eine Überbrückung bis zur Genesung dar. Sie dient zur Erleichterung der Rehabilitation. Die pflegerische Nachbetreuung kann auch über das Krankenhaus im Rahmen des Entlassungsmanagements organisiert werden. Nach der Verschreibung vom Arzt oder durch das Krankenhaus muss sie von der Krankenkasse genehmigt werden. Zudem bietet die Unterstützungspflege die Möglichkeit den Übergang zu sichern, bis ein Platz im Pflegeheim frei geworden ist.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Patient, der sich auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten OP krankheitsbedingt nicht selbst versorgen kann, hat die Möglichkeit, sich vom Arzt Unterstützungspflege verschreiben zu lassen. Es muss ein medizinischer Grund vorliegen. Da die Unterstützungspflege eine Kassenleistung ist, muss der Patient zwingend gesetzlich krankenversichert sein, um diese in Anspruch zu nehmen.

Die Krankenkassen übernehmen die Unterstützungspflege nur für Personen, die keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben. Personen, die Pflegegrad 2 oder höher haben, können die Leistungen der Sozialversicherungen in Anspruch nehmen.

Zudem wird die Unterstützungspflege nur dann übernommen, wenn kein weiteres Haushaltsmitglied die Pflege übernehmen kann.

Nach der ärztlichen Verordnung muss die Unterstützungspflege von der Krankenkasse bestätigt werden.

Welche Leistungen übernimmt die Unterstützungspflege?

Die Unterstützungspflege wird nach Bedarf verschrieben und so sind auch die Leistungen unterschiedlich. Im Grunde genommen gibt es drei verschiedene Bereiche, die durch die Unterstützungspflege abgedeckt werden können:

  1. Grundpflege: Zur Grundpflege gehören die Körperpflege, also zum Beispiel Hilfe beim Duschen oder der Körperhygiene, wie Zähneputzen, Rasieren etc. Aber auch die Zubereitung von Mahlzeiten oder auch die Hilfe bei der Einnahme dieser Mahlzeiten gehört mit in diesen Bereich. Zudem wird Unterstützung bei der Mobilität angeboten. So kann eine Hilfe beim Transport, beim An- und Ausziehen, beim Treppensteigen oder bei der Benutzung eines Rollstuhls erfolgen.
  2. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden im Rahmen der Unterstützungspflege von den Krankenkassen übernommen. So kann eine Pflegekraft Hilfe beim Wäsche waschen, beim Putzen, bei der Reinigung der Wohnung, beim Einkaufen oder bei Apothekengängen bieten.
  3. Behandlungspflege: Der Bereich der Behandlungspflege umfasst vor allem die medizinische Versorgung. Hierzu zählen beispielsweise Verbandswechsel, das Verabreichen von Spritzen oder Medikamenten, Blutdruckmessen etc. Für die Behandlungspflege ist zwingend ausgebildetes medizinisches Personal notwendig.

Wird die Unterstützungspflege vom Arzt verordnet, müssen nicht alle drei Bereiche verordnet werden. Die Entscheidung, wo Hilfe benötigt wird, wird individuell getroffen.

In der Regel wird die Unterstützungspflege vom Pflegedienst durchgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine eigene Pflegekraft aus dem privaten Umfeld zu suchen. Die Krankenkasse unterstützt diese Leistung mit einer Pauschale zwischen 5 und 9,50 Euro pro Stunde und ist in diesem Fall als Aufwandsentschädigung zu sehen.

Wie lange kann die Unterstützungspflege verordnet werden?

Die Unterstützungspflege wird zunächst für maximal 15 Tage verordnet. Nach der Erstverordnung wird überprüft, ob der Zeitraum verlängert werden muss. Durch eine Folgeverordnung kann der Zeitraum auf maximal vier Wochen verlängert werden. Aber auch nach den vier Wochen gibt es noch Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen. So kann auch eine Verordnung der Sicherungspflege anschließend sinnvoll sein. Diese soll sicherstellen, dass eine Behandlung zum gewünschten Erfolg führt.

Wie kann ich die Unterstützungspflege beantragen?

Die Unterstützungspflege muss nicht selbst beantragt werden. Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt eine Verordnung aus, welche von der Krankenkasse anschließend überprüft wird. Nach einem Krankenhausaufenthalt wird das meiste bereits durch das Krankenhaus geregelt.

Pflegekraft finden

Für die Unterstützungspflege fällt in der Regel ein geringer Eigenanteil an. Dieser beträgt in etwa 10% der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Zudem gibt es hierfür eine Höchstgrenze von maximal  28 Tagen pro Jahr.

Welche Alternativen gibt es?

Alternativ zur Unterstützungspflege kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Allerdings läuft hier die Beantragung über die Krankenkassen meist schleppend. Für Patienten mit mindestens Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit Kurzzeitpflege über die Pflegekasse zu beantragen. Diese übernimmt die Kosten für eine maximale Dauer von 56 Tagen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

Kostenlose Beratung

Montag bis Freitag 8:30 - 17:30

0800 65 86 225

Sie sind ein Geschenk

für pflegebedürftige Menschen, die jetzt Unterstützung brauchen,
wie von einem guten Freund