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Pflegegrad 3

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Wie alle Pflegegrade, so erfolgt auch die Einstufung in Pflegegrad 3 durch das neue Begutachtungsassessment des MDK. Besteht bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, können sie diese Pflegestufe beantragen. 

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Zeigt die Punkteskala des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bei der Einstufung mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte, haben Sie Anspruch auf Pflegegrad 3. Bewertet werden unter anderem der Ablauf des Alltags, inkl. sozialer Kontakte, psychische Probleme, kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Mobilität und Selbstständigkeit, bzw. Selbstversorgung.

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Was ist unter schwerer Beeinträchtigung zu verstehen?

Bei Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung ist die selbstständige Gestaltung des Alltagslebens ohne Unterstützung kaum noch möglich. Dementsprechend stehen ihnen verschiedene Leistungen zu. Bei diesen wird nicht unterschieden, ob eine Demenzerkrankung vorliegt oder nicht: Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie auf jeden Fall entsprechend dem Pflegegrad. Gutachter schauen darauf, ob zum Beispiel Zwangsverhalten oder Angstzustände vorliegen, wie weit der Betroffene im Alltag eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen ist und ob die Selbstversorgung im Bereich Körperpflege, die Zubereitung der Nahrung und die selbstständige Medikamenteneinnahme noch ganz oder teilweise möglich sind.

Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 3?

Antragsteller mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf  folgende Leistungen: Kann die Pflege daheim durch Freunde oder Angehörige sichergestellt werden, wird ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro ausgezahlt. Übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Betreuung und Pflege oder findet eine teilstationäre Betreuung statt, hat der Betroffene Anspruch auf Pflegesachleistung von 1.298 Euro im Monat. Des Weiteren werden Betreuungs- und Entlastungleistungen mit 125 Euro monatlich unterstützt. Mit diesen Leistungen können gelegentliche Hilfeleistungen wie beispielsweise Putzen, gemeinsam Spazieren gehen oder Kurzzeitpflege bezahlt werden. Menschen mit Pflegegrad 3 haben erhalten außerdem 1.612 Euro jährlich für maximal 28 Tage professionelle Kurzzeitpflege. Um pflegende Privatpersonen zu entlasten, bezuschusst die Kasse bis zu monatlich 1.298 Euro für Tages- und Nachtpflege. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, bzw. jener der pflegebedürftigen Person, nach weiteren Leistungen, wie Zuschüssen zur Wohnraumanpassung, Förderung von Wohngemeinschaften, Pflegekursen etc. sowie Leistungen bei vollstationärer Pflege. 

Abklärung und Beantragung von Pflegegrad 3

Wer Pflegegrad 3 beantragen muss, sollte unbedingt von Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen dabei unterstützt werden. Der Antrag kann formlos schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese leidet das Gesuch an den MDK weiter und beauftragt diesen mit der Pflegebegutachtung. Per Post erhalten Sie einen Termin und wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen für die Begutachtung benötigt werden. 

Es ist empfehlenswert, sich Notizen zu machen oder ein Pflegetagebuch zu führen, damit nichts vergessen geht und genau dokumentiert werden kann, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Hilfe und Pflege benötigt wird. Falsche Eitelkeit ist hier fehl am Platz: Beschönigen Sie nichts und machen Sie ehrliche Angaben, ansonsten riskieren Sie, zu tief eingestuft zu werden und entsprechend geringere finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es ist empfehlenswert, Berichte von Haus- und Facharzt oder den Entlassungsbericht vom Krankenhaus, sofern vorhanden, vorzulegen.

Zur Begutachtung sollten die Personen anwesend sein, die die Pflege übernehmen und falls es einen gesetzlichen Vertreter gibt, sollte auch er anwesend sein. Sofern bereits ein Pflegedienst regelmäßig nach Hause kommt, halten Sie bitte die Pflegedokumentation zur Abklärung ebenfalls bereit.

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Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung – das können Sie tun

Falls Sie mit der Entscheidung des MDK nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids erfolgen. Wenden Sie sich damit direkt an Ihre Pflegekasse, sie wird entscheiden, ob ein neues Gutachten gestellt wird. Erklären Sie die Einwände und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen ein. Mitunter genügen diese, um sich ein genaueres Bild zu machen. Es kann aber auch sein, dass ein weiterer Hausbesuch erfolgt. Grundsätzlich wird für ein Widerspruchsgutachten ein anderer Gutachter beigezogen und jede
Abklärung, ganz gleich ob erstmals oder wiederholt, geht freundlich und wertschätzend vonstatten.

Was tun, wenn ein Aufenthalt im Pflegeheim notwendig wird?

Viele Menschen haben Angst, dass ein Aufenthalt im Pflegeheim endgültig ist. Das muss aber nicht der Fall sein. Mitunter empfiehlt es sich, nach einer stationären Behandlung in der Klinik eine Zeitlang in ein Pflegeheim zu gehen, da dort eine professionelle Versorgung gewährleistet ist. Aber auch ein Daueraufenthalt kann, je nach Fall, die beste Lösung sein.

Letztendlich geht es immer darum, was für die betroffene Person das Beste ist. Je nach Pflegebedürftigkeit kommen die Angehörigen möglicherweise irgendwann an ihre Grenzen. Dann gilt es, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf 1.262 Euro im Monat für vollstationäre Pflege. zu vergleichen.

Pflegekraft finden

Kostengünstige, liebevolle Pflege in Ihrer gewohnten Umgebung 

Natürlich möchte jeder für seine Angehörigen die beste Pflege, aber nicht jeder Familie ist es möglich, rund 1.500 Euro monatlich zusätzlich aufbringen. Dann kann eine Pflegekraft aus Polen oder der Ukraine die beste Alternative sein. Sehr gut ausgebildet, erfahren und liebevoll arbeiten osteuropäische Pflegerinnen absolut legal in Deutschland. Die Kosten sind vergleichsweise tief, der Qualitätsstandard ist dagegen sowohl fachlich als auch menschlich hoch. 

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, eine Pflegekraft aus Osteuropa einzustellen, in einem persönlichen Gespräch. Dieses ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

Kostenlose Beratung

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