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Entlastungsbetrag

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Entlastungsbetrag – Eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung, die im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland gewährt wird. Er dient dazu, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Entlastungsbetrag, wer Anspruch darauf hat, wie hoch der Betrag ist und wie er genutzt werden kann.

Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag wurde im Jahr 2015 eingeführt und ist Teil des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Er soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu verringern. Der Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden, die darauf abzielen, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Menschen, die in einem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) eingestuft sind. Auch deren Angehörige können von dieser Leistung profitieren. Wichtig ist, dass der Entlastungsbetrag nicht nur für die eigentliche Pflege, sondern auch für zusätzliche Unterstützungsangebote genutzt werden kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Haushaltshilfen: Unterstützung im Haushalt, um den Pflegebedürftigen zu entlasten.
  • Betreuungsangebote: Angebote zur sozialen Teilhabe, die dazu beitragen, die Isolation von Pflegebedürftigen zu verhindern.
  • Kurzzeitpflege: Temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, um den Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.

Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag nicht angespart werden kann. Unbenutzte Beträge verfallen am Ende des Monats.

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Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Pflegeantragsstellung. Die Pflegekasse prüft die Ansprüche und informiert die Antragsteller über die bewilligten Leistungen.

Verwendung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden. Hier sind einige Beispiele für die Nutzungsmöglichkeiten:

  1. Einkaufshilfen: Angehörige können den Entlastungsbetrag nutzen, um Unterstützung beim Einkaufen zu erhalten, damit die pflegebedürftige Person gut versorgt ist.
  2. Reinigungsdienste: Eine professionelle Reinigungskraft kann engagiert werden, um den Haushalt in Schuss zu halten und den Pflegebedürftigen zu entlasten.
  3. Betreuungsangebote: Der Betrag kann auch für Betreuungsangebote verwendet werden, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren oder Menschen mit Demenz abgestimmt sind.
  4. Transportdienste: Für Arztbesuche oder andere wichtige Termine können Transportdienste in Anspruch genommen werden, um die Mobilität der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
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Fazit

Der Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Er fördert die häusliche Pflege und trägt dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und den Entlastungsbetrag gezielt für unterstützende Leistungen einzusetzen. So können Pflegebedürftige und deren Angehörige von einer finanziellen Entlastung profitieren und die Herausforderungen der Pflege besser bewältigen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Entlastungsbetrag oder zur Pflegeversicherung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.

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