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Haushaltshilfe für Senioren

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Mit fortschreitendem Alter oder durch Pflegebedürftigkeit kann der Haushalt schnell zur Herausforderung werden. Senioren und ältere Menschen benötigen in diesen Fällen häufig Unterstützung im Haushalt, um den Alltag zu bewältigen und eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Eine Haushaltshilfe kann hierbei Abhilfe schaffen und die anfallenden Aufgaben im Haushalt übernehmen. Dabei reicht das Spektrum von einfachen Tätigkeiten wie Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten bis hin zu komplexeren Tätigkeiten wie der Reinigung der Räumlichkeiten oder der Gartenarbeit.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Besonders für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kann eine Haushaltshilfe eine enorme Entlastung darstellen. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann von der Pflegekasse Unterstützung erhalten und somit einen Teil der Kosten für die Haushaltshilfe begleichen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert dabei je nach Pflegegrad und kann von einem Entlastungsbetrag bis hin zur Verhinderungspflege reichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für eine Haushaltshilfe nur von Anbietern in Anspruch genommen werden kann, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Daher ist es empfehlenswert, sich vor Anstellung einer Haushaltshilfe bei der zuständigen Pflegekasse zu informieren.

Pflegekraft finden

Eine Haushaltshilfe kann somit eine wertvolle Unterstützung im Alltag von Senioren und Pflegebedürftigen darstellen und eine eigenständige Lebensführung ermöglichen. Mit der Unterstützung der Pflegekasse können die Kosten für eine Haushaltshilfe reduziert und somit auch für finanziell eingeschränkte Personen zugänglich gemacht werden.

Unterstützung der Haushaltshilfe durch einen Pflegegrad

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, haben Sie Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß Paragraf 45b SGB XI. Diese Leistungen, auch Entlastungsbetrag genannt, belaufen sich auf 125 Euro im Monat und können ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Sie können den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Haushaltshilfe einzustellen und so im Alltag entlastet zu werden.

Allerdings sollten Sie beachten, dass die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Anbietern zahlt, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Bevor Sie also eine Haushaltshilfe einstellen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Pflegekasse informieren.

Wenn Sie einen höheren Pflegegrad haben, gibt es weitere Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Mithilfe der sogenannten Umwandlung von ambulanten Sachleistungen gemäß Paragraf 45a SGB XI können Sie einen Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu tragen. Dies gilt für Pflegegrade 2 bis 5.
Die Höhe der Pflegesachleistung, die Sie für eine Haushaltshilfe umwandeln können, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Hier sollten Sie jedoch auch wieder darauf achten, dass der Leistungserbringer der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein muss, damit Sie einen Anspruch auf eine Umwandlung von ambulanten Sachleistungen haben.

Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie einen Pflegegrad 2 haben, belaufen sich die Pflegesachleistungen auf 724 Euro monatlich. Wenn Sie und Ihre Angehörigen sich bereits umfangreich um die Pflege kümmern und keine weiteren pflegerischen Tätigkeiten von einem ambulanten Dienst benötigen, können Sie 40 Prozent dieser Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe nutzen. Das wären in diesem Beispiel maximal 289,60 Euro im Monat.

Regelungen für pflegende Angehörige

Als pflegender Angehöriger haben Sie auch Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege für Pflegebedürftige. Wenn Sie für eine gewisse Zeit nicht in der Lage sind, die Pflege zu Hause zu übernehmen, können Sie eine Haushaltshilfe als Teil der Verhinderungspflege beantragen. Der Betrag beläuft sich in den Pflegegraden 2 bis 5 auf 1.612 Euro im Jahr und umfasst neben der Grund- und Behandlungspflege auch eine Haushaltshilfe für maximal sechs Wochen.

Darüber hinaus können auch Pflegebedürftige selbst eine Haushaltshilfe als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen, wenn ihre Angehörigen weniger als acht Stunden am Tag an der Pflege verhindert sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekassen bei der Verhinderungspflege eine Begrenzung von insgesamt 1.612 Euro pro Kalenderjahr festgelegt haben. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf die Verhinderungspflege in diesem Umfang ausgeschöpft werden kann. Wenn also bereits eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde, steht für eine weitere Inanspruchnahme nur noch ein entsprechend reduzierter Betrag zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit, eine Haushaltshilfe in der Pflege zu finanzieren, ist die Kombination mehrerer Leistungen. So können beispielsweise der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege gemeinsam genutzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Summe der beiden Leistungen den Höchstbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Finanzierung der Haushaltshilfe über Pflegehilfsmittel

Es ist auch möglich, eine Haushaltshilfe über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln zu finanzieren. So können beispielsweise ein höhenverstellbares Pflegebett oder ein Badewannenlifter die Arbeit der pflegenden Angehörigen erleichtern und somit eine Haushaltshilfe entbehrlich machen. Hierfür gibt es einen eigenen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, der von der Pflegekasse gewährt wird.

Letztendlich ist es jedoch wichtig zu betonen, dass die Finanzierung einer Haushaltshilfe nicht für alle Pflegebedürftigen möglich ist. Hierbei spielen sowohl der individuelle Pflegebedarf als auch die finanzielle Situation eine entscheidende Rolle. Eine professionelle Pflegeberatung kann helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln und die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu erläutern.

Insgesamt gibt es also verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe in der Pflege zu finanzieren. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind hierbei die bekanntesten und meistgenutzten Leistungen. Aber auch die Kombination mehrerer Leistungen oder der Einsatz von Pflegehilfsmitteln können eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe darstellen. Eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin ist hierbei empfehlenswert.

Pflegekraft finden

Kann man eine Haushaltshilfe ohne festgesetzten Pflegegrad einstellen?

Wenn ältere oder alleinstehende Menschen aufgrund von Krankheit, Operation oder einem Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können, benötigen sie in der Regel Unterstützung. Eine Haushaltshilfe kann in diesem Fall eine große Entlastung sein, aber viele Menschen scheuen die Kosten, die damit verbunden sind. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Eine Haushaltshilfe kann für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden und die Kosten werden direkt mit dem Vertragspartner abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die bestätigt, dass die Unterstützung im Haushalt aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, Anspruch auf eine Haushaltshilfe zu haben: Zum einen wenn eine schwere Erkrankung vorliegt und zum anderen, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein Kind auf Hilfe angewiesen ist.

Falls die Krankenkasse jedoch keine Haushaltshilfe stellen kann, müssen Betroffene selbst eine professionelle Haushaltshilfe finden. In diesem Fall kann die Krankenkasse jedoch die Kosten für den Zeitraum von vier Wochen übernehmen. Allerdings müssen sie in diesem Fall auch zehn Prozent der täglichen Kosten selbst tragen, was mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag entspricht.

Es ist wichtig zu wissen, dass eine Haushaltshilfe keine Pflegekraft ist und somit keine medizinischen Aufgaben übernehmen darf. Ihre Aufgabe ist es, bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt zu unterstützen, beispielsweise bei der Reinigung, beim Einkaufen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Eine Haushaltshilfe kann jedoch eine große Unterstützung darstellen und dazu beitragen, dass ältere Menschen oder Alleinstehende länger selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

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Haushaltshilfe privat beschäftigen: Was Sie beachten müssen

Wenn Sie sich für eine Haushaltshilfe als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber entscheiden, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal hängen die Kosten für eine Haushaltshilfe von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Qualifikation der Hilfskraft und der Region, in der Sie leben. Es gibt jedoch auch preisliche Orientierungshilfen: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde. Bei einer Beschäftigung über einen längeren Zeitraum sollten Sie jedoch einen höheren Stundenlohn einkalkulieren, um die Motivation und Zufriedenheit der Haushaltshilfe zu gewährleisten.

Eine Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu finden, ist die Beauftragung einer Agentur für Haushaltshilfen. Diese stellt Ihnen eine passende Haushaltshilfe zur Verfügung und kümmert sich um administrative Aufgaben wie Steuer- und Sozialabgaben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe über eine Agentur im Vergleich zur privaten Beschäftigung in der Regel höher ausfallen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Agentur für Haushaltshilfen von der Pflege- oder Krankenkasse anerkannt ist, um eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

Alternativ können Sie auch eine Haushaltshilfe als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber beschäftigen. Hierbei müssen Sie jedoch einige rechtliche Vorschriften beachten. So sind Sie verpflichtet, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten von Ihnen und der Haushaltshilfe regelt. Dazu gehört auch die Festlegung des Stundenlohns, der mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen muss. Sie müssen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zudem Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zahlen. Hierbei kann Ihnen ein Steuerberater oder eine Lohnbuchhaltung helfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung der Haushaltshilfe. Sie sollten sicherstellen, dass die Haushaltshilfe krankenversichert ist und sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anmelden. Auch Urlaubs- und Krankheitstage sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Pflegekraft finden

Zusammenfassend ist es wichtig, sich vor der Beschäftigung einer Haushaltshilfe als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber über die rechtlichen Vorschriften und Kosten zu informieren. Eine Haushaltshilfe über eine Agentur zu beauftragen, bietet Ihnen den Vorteil der Entlastung bei administrativen Aufgaben, jedoch zu höheren Kosten.

Haushaltshilfe als Minijob abrechnen

Alternativ zur Festanstellung können Sie eine Haushaltshilfe auch als Minijobber einstellen. Dabei dürfen Sie monatlich bis zu 520 Euro an Lohnkosten zahlen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Sie müssen jedoch weiterhin den Mindestlohn zahlen und eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale durchführen. Beachten Sie, dass die Haushaltshilfe in diesem Fall nicht über Sie versichert ist und gegebenenfalls eine eigene Krankenversicherung benötigt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
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