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Pflegegrad 5

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Ist die Selbstständigkeit so weit eingeschränkt, dass eine schwerste Beeinträchtigung vorliegt und werden an die Pflege und Versorgung besondere Anforderungen gestellt, vergeben Pflegekassen den Pflegegrad 5. 

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Gutachter, die von dem MDK beauftragt werden, das Prüfverfahren in Bezug auf den Pflegegrad vorzunehmen, nutzen ein seit 2017 gültiges Prüfverfahren, welches sechs Module umfasst. Sie beurteilen Mobilität, Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen und Verhaltensweisen, ob und in welchem Umfang die Selbstversorgung gewährleistet ist sowie die allgemeine Bewältigung der mit der Krankheit oder Therapien einhergehenden Belastungen und Anforderungen. Mithilfe eines Pflegegradrechners werden Punkte vergeben: Liegen diese zwischen 90 und 100, wird der Pflegegrad 5 festgelegt.

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Was heißt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen? 

Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen rund um die Uhr Betreuung und Pflege. Sie können nicht mehr alleine aufstehen oder die Lage im Bett wechseln. Es wird Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und dem Kleiderwechsel benötigt. Die regelmäßige und korrekte Einnahme von Medikamenten muss durch Pflegepersonal oder durch geschulte Angehörige überwacht werden. Pflegegrad 5 bedeutet zusammengefasst, dass der Betroffene ständig und für alle Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 5?

In dieser Pflegegradstufe fallen teilweise enorme Kosten an. Die Patientin oder der Patient kann nur bedingt daheim gepflegt werden. Angehörige oder Freunde kommen meistens nicht komplett ohne externe professionelle Pflegehelfer aus. Folgende Leistungen stehen Ihnen, bzw. Ihrem betroffenen Angehörigen bei Pflegegrad 5 zu: Das Pflegegeld beträgt monatlich 901 Euro, für Pflegesachleistungen werden 1.995 Euro im Monat ausgezahlt. Neben Pflegeleistungen muss auch die Hilfe im Haushalt, Garten, Haustiere betreuen, beim Erledigen von Einkäufen, Rechnungen zahlen etc. gewährleistet sein. Die Helfer können mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro entlohnt werden. Werden die monatlichen Sachleistungen von 1.995 Euro nicht voll ausgeschöpft, können davon maximal 40 Prozent für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Diese Möglichkeit ist nicht allen bekannt. Lassen Sie sich deshalb gut beraten, wenn Sie unsicher sind, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen, bzw. Ihrem Angehörigen zustehen. Das betrifft auch die Zuschüsse für die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Diese betragen jährlich maximal 1.612 Euro, wird jedoch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, das heißt, müssen pflegende Angehörigen während eines Jahres nicht durch einen Pflegedienst während Krankheit oder Urlaub abgelöst werden, erhöht sich der Anspruch für die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen, bzw. 3.224 Euro.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bekommen zudem während der Kurzzeitpflege zusätzlich weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 450, 50 Euro monatlich.

Die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 5 erfordert sehr viel Einsatz. Pflegende Freunde oder Familienmitglieder benötigen zumindest nach längerer Zeit einmal eine Pause, um neue Energie zu tanken. Möchten die privaten Pflegepersonen Urlaub nehmen oder werden sie selbst einmal krank, kommt die Verhinderungspflege zum Zug. Pro Jahr gibt es für 28 Tage insgesamt einen Zuschuss von 1.612 Euro, um eine professionelle Pflegekraft einzustellen. 

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Werden Versicherte mit Pflegegrad 5 in der eigenen Wohnung versorgt, sind verschiedene Maßnahmen und Hilfsmittel unverzichtbar. Auch hier stehen Ihnen Beiträge zu, beispielsweise für ein spezielles Pflegebett, ein Hausnotrufsystem, für Treppenlift, einen barrierefreien Umbau im Badezimmer etc. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Pflegekasse und beantragen Sie die Beträge, sobald Sie wissen, dass diese benötigt werden. 

Pflegekassen sind seit Januar 2017 verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für ehrenamtlich Pflegende, wozu auch Angehörige zählen, anzubieten. 

Vollstationäre Versorgung bei Pflegegrad 5

Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, die besondere Anforderungen an die Pflege stellen, können nicht immer dauerhaft zu Hause betreut werden. Der Umzug in ein Pflegeheim stellt Betroffene und Angehörige vor viele Entscheidungen und Fragen. Dazu kommen hohe Kosten, die Privatpersonen kaum aufbringen können. Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 mit monatlich 2.005 Euro.

Nach der Pflegereform ist der pflegebedingte Eigenanteil für alle Bewohner, unabhängig vom Pflegeaufwand, gleich hoch. Die Kosten variieren je nach Unterkunft, Verpflegung etc. Es lohnt sich, mehrere Pflegeheime anzuschauen und neben professioneller und freundlicher Pflege auch auf ein ansprechendes Zimmer wert zu legen, vor allem dann, wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von Dauer sein wird.

Abklärung und Beantragung von Pflegegrad 5

Patienten, die Pflegegrad 5 benötigen, sind nicht in der Lage, den Antrag selbst zu stellen. Es ist deshalb die Aufgabe der Familie oder des gesetzlichen Vertreters. Senden Sie den formlosen Antrag möglichst per Einschreiben und fassen Sie alle wichtigen Punkte ehrlich und detailliert zusammen. Legen Sie die Kopien von Gutachten und anderen relevanten Schriftstücken bei. Es kann sich als nützlich erweisen, eine Zeitlang ein Pflegetagebuch zu führen oder auf einem extra Blatt über mehrere Tage alle notwendigen Pflege- und Hilfsmaßnahmen mit der dafür aufgewendeten Zeit zu notieren. Ist bereits ein niedrigerer Pflegegrad vorhanden, gilt es, eine Höherstufung zu beantragen. Ansonsten sollten Sie so schnell wie möglich einen Erstantrag stellen. Die Begutachtung durch den MDK wird zu Hause stattfinden, Sie erhalten rechtzeitig einen Terminvorschlag. 

Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung – das können Sie tun

Ein Erstantrag wird, wenn Sie Pflegegrad 5 beantragen, nicht abgelehnt, aber möglicherweise zu niedrig beschieden. Dann gilt es, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen, ansonsten erhalten Pflegebedürftige nicht die ihnen zustehenden Leistungen. Sind Sie also der Ansicht, dass man Ihren Angehörigen falsch beurteilt hat, reichen Sie einen formlosen Widerspruch ein. Der neue Begutachtungstermin wird in der Regel durch einen anderen Gutachter wahrgenommen. 

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Professionelles, herzliches Pflegepersonal aus Polen und der Ukraine 

Eine schwerste Beeinträchtigung, die besondere Anforderungen an die Pfleger stellt, bringt Angehörige oft an ihre psychischen, körperlichen und finanziellen Grenzen. Es gibt aber zum Glück eine Alternative zu Pflegeheimen und teuren Pflegediensten: Ausgesuchtes, geprüftes Pflegepersonal aus Polen und der Ukraine betreut Ihre Angehörigen liebevoll und mit viel Erfahrung. Nehmen Sie jederzeit mit uns unverbindlich für eine Beratung Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne auch über die Möglichkeiten von Pflegeheimen in Polen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
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  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
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