Die zunehmende Lebenserwartung und der demografische Wandel stellen unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Eine der zentralen Fragen, die sich dabei stellt, betrifft die Langzeitpflege. Die Langzeitpflege umfasst die Betreuung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Beeinträchtigung oder altersbedingten Einschränkungen auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Angesichts der steigenden Zahl von Senioren und Seniorinnen gewinnt die nachhaltige und qualitativ hochwertige Langzeitpflege immer mehr an Bedeutung.
Allerdings kann die Langzeitpflege auch Personen jüngeren Alters treffen, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ebenso eine langzeitliche Pflege benötigen.
Was versteht man unter der Langzeitpflege?
Die Langzeitpflege umfasst sämtliche Pflegemaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft erbracht werden müssen. Dieser umfassende Begriff bezieht sich auf die kontinuierliche Betreuung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Beeinträchtigung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr eigenständig den Alltag bewältigen können. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages definieren Langzeitpflege in einer Information für die Abgeordneten als eine Form der Pflege, die auf Dauer angelegt ist. In Deutschland wird die Sicherstellung der Langzeitpflege durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung gewährleistet, die im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt sind. Dabei geht es darum, den pflegebedürftigen Personen eine adäquate Unterstützung und Versorgung über einen längeren Zeitraum hinweg zu ermöglichen. Die Langzeitpflege stellt somit einen wesentlichen Bestandteil der sozialen Absicherung im Pflegebereich dar und ist von hoher Bedeutung für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen.
Worin unterscheiden sich die Langzeit- und die Kurzzeitpflege
Die Langzeitpflege und die Kurzzeitpflege sind zwei verschiedene Formen der Pflege, die sich in Bezug auf Dauer, Zielsetzung und Umfang deutlich voneinander unterscheiden.
Diese Langzeitpflege bezieht sich auf die kontinuierliche und langfristige Betreuung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Sie umfasst sämtliche Pflegemaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum oder sogar auf Dauer erbracht werden müssen. Das Hauptziel der Langzeitpflege besteht darin, den pflegebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihre Lebensqualität zu verbessern und sie in ihren individuellen Bedürfnissen zu unterstützen. In Deutschland wird die Langzeitpflege durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt, die im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt sind.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die Kurzzeitpflege auf eine vorübergehende, zeitlich begrenzte Pflegesituation. Sie wird in Anspruch genommen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise aufgrund eines Krankenhausaufenthalts des Pflegebedürftigen oder wenn die pflegenden Angehörigen eine Auszeit benötigen. Die Kurzzeitpflege kann auch nach einem Krankenhausaufenthalt zur weiteren Stabilisierung und Rehabilitation genutzt werden. Ziel der Kurzzeitpflege ist es, die Pflegebedürftigen vorübergehend zu versorgen und ihre Selbstständigkeit sowie ihre Genesung zu fördern. Sie wird in speziellen Einrichtungen wie Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen angeboten und kann für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden.
Ein weiterer Unterschied zwischen Langzeitpflege und Kurzzeitpflege besteht in der Finanzierung. Die Kosten für die Langzeitpflege werden in der Regel über die Pflegeversicherung und gegebenenfalls durch private Eigenanteile abgedeckt. Bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, jedoch ist ein Eigenanteil der pflegebedürftigen Person vorgesehen.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Langzeitpflege auf eine dauerhafte und umfassende Versorgung von pflegebedürftigen Personen abzielt, während die Kurzzeitpflege als temporäre Unterstützung in speziellen Situationen dient. Beide Formen der Pflege haben das Ziel, den Pflegebedürftigen eine adäquate Versorgung und Betreuung zu bieten, um ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Ist die Langzeitpflege das Gleiche wie die Akutpflege?
Die Akutpflege und die Langzeitpflege unterscheiden sich in verschiedenen Aspekten. Deshalb stellen wir Ihnen die Unterschiede der beiden Pflegekategorien vor, damit Sie bestens informiert sind. In der Akutpflege kommt es oft plötzlich zu einer Situation, in der die Angehörigen nicht mehr allein zurechtkommen und eine kurzfristige Unterstützung benötigen. In der Langzeitpflege hingegen bleiben die Angehörigen dauerhaft pflegebedürftig und benötigen eine kontinuierliche Betreuung.
Die Akutpflege kann sowohl zu Hause, im Krankenhaus als auch in einem Pflegeheim stattfinden. Im Gegensatz dazu erfolgt die Langzeitpflege entweder häuslich oder stationär in einem Pflegeheim. Für die Akutpflege ist in der Regel noch kein Pflegegrad erforderlich, während für Leistungen wie stationäre Pflege oder häusliche Pflege in der Langzeitpflege ein Pflegegrad notwendig ist. Ein Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
Die Kosten für die Akutpflege werden von der Krankenkasse übernommen, abhängig von der Art der Unterstützung. Dies kann Übergangspflege im Krankenhaus, Unterstützungspflege zu Hause oder "Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit" ohne Pflegegrad im Pflegeheim sein. Für die Langzeitpflege zu Hause oder im Pflegeheim gibt es hingegen Zuschüsse von der Pflegeversicherung.
Diese Unterschiede verdeutlichen, dass die Akutpflege auf kurzfristige Unterstützung in akuten Situationen abzielt, während die Langzeitpflege eine langfristige Betreuung von dauerhaft pflegebedürftigen Personen sicherstellt. Deshalb kann die Akutpflege eher mit der Kurzzeitpflege verglichen werden.
Kann die Langzeitpflege als häusliche Pflege erfolgen?
Laut offizieller Statistik werden fünf von sechs Pflegebedürftigen in Deutschland in der häuslichen Pflege versorgt. Mehr als die Hälfte dieser Pflegebedürftigen wird von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen betreut. Zusätzlich versorgten ambulante Pflegedienste über eine Million pflegebedürftige Personen in privaten Haushalten. Wenn aus der familiären Kurzzeitpflege eine längere Pflege werden muss, stehen viele Angehörige vor breiten Herausforderungen.
Und möglicherweise stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie nach der Kurzzeitpflege auch die Langzeitpflege zu Hause übernehmen können. Diese Entscheidung hängt nicht nur von Zeit und finanziellen Ressourcen ab, sondern auch von Ihren persönlichen Kapazitäten. Obwohl die Pflegeversicherung gemäß Paragraf 3 SGB XI vorrangig die Bereitschaft von Angehörigen zur Pflege unterstützen soll, ist nicht jeder für diese Aufgabe geeignet. Zudem kann es schwierig sein, neben der eigenen Berufstätigkeit und der Familie genügend Zeit für die Pflege aufzubringen. Andererseits ist es oft der Wunsch der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben. Allerdings sind Pflegeheimplätze begrenzt und daher nicht immer verfügbar.
Die stationäre Langzeitpflege
Die stationäre Langzeitpflege bezieht sich auf die langfristige Betreuung von Menschen im fortgeschrittenen Alter, Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und anderen Pflegebedürftigen in speziellen stationären Einrichtungen. Diese Einrichtungen umfassen Pflegeheime, Altenheime oder Wohngruppen. Das Pflegepersonal steht rund um die Uhr zur Verfügung, um eine professionelle Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Das Hauptziel besteht darin, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen bestmöglich zu erhalten, indem spezielle Therapien und eine individuelle medizinische Versorgung angeboten werden.
Im Gegensatz dazu steht die Kurzzeitpflege, bei der eine ambulante oder stationäre Betreuung nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgt.
Gründe für die stationäre Langzeitpflege
Grundsätzlich gilt in der Pflege der Vorrang der ambulanten Pflege vor der stationären Pflege. Die häusliche Pflege wird in der Regel bevorzugt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann, sei es aufgrund von fehlender Unterstützung durch Angehörige oder aufgrund unzureichender häuslicher Bedingungen. In solchen Fällen kann eine stationäre Pflege in Betracht gezogen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die betroffene Person pflegebedürftig ist, wie es auch bei der ambulanten Pflege der Fall ist.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine vollstationäre Pflege notwendig sein kann:
- Komplexe oder intensive Pflegebedürfnisse, die eine umfassende Betreuung erfordern.
- Schwere Krankheiten oder Behinderungen, die eine spezialisierte medizinische Versorgung notwendig machen.
- Fehlende familiäre Unterstützung oder die Unmöglichkeit der Betreuung durch pflegende Angehörige.
- Soziale Isolation oder Einsamkeit im häuslichen Umfeld.
- Sicherheitsbedenken aufgrund von Stürzen oder Gedächtnisproblemen (z. B. im Zusammenhang mit Demenz).
In solchen Situationen kann die stationäre Langzeitpflege eine geeignete Lösung sein, um den Pflegebedürftigen eine angemessene Versorgung und Betreuung zu bieten.
Kosten für eine Langzeitpflege
Die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Langzeitpflege sind signifikant. Obwohl die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, müssen die Betroffenen einen erheblichen Eigenanteil leisten. Gemäß Angaben des Deutschen Verbandes der Ersatzkassen (DVEK) belief sich der Eigenanteil an den pflegerischen Kosten in der stationären Langzeitpflege im Januar 2023 im Durchschnitt auf 1.139 Euro. Diese Kosten decken jedoch nur die pflegerischen Leistungen ab.
Zusätzlich fallen in der stationären Langzeitpflege noch weitere Ausgaben an, wie beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und möglicherweise auch eine Ausbildungsumlage. Insgesamt müssen Bewohner von Pflegeheimen durchschnittlich 2.468 Euro pro Monat aus eigener Tasche aufbringen. Von diesem Betrag wird noch ein Leistungszuschlag abgezogen, den die Pflegeversicherung seit Anfang 2022 an die Pflegeheime zahlt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim ab:
Dauer des Aufenthalts | Zuschuss in Prozent des Eigenanteils |
Bis zu 12 Monaten | 5 Prozent |
Mehr als 12 Monate | 25 Prozent |
Mehr als 24 Monate | 45 Prozent |
Mehr als 36 Monate | 70 Prozent |
Auch bei der Langzeitpflege zu Hause sind die Kosten in der Regel höher als die Leistungen der Pflegesachleistungen. Abhängig vom Pflegegrad können pflegebedürftige Personen bis zu 2.095 Euro pro Monat für die Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte beantragen.
Mögliche finanzielle Unterstützung bei der Langzeitpflege
Bei der Finanzierung der Langzeitpflege können je nach Fall und Versorgungssituation verschiedene Geldmittel in Anspruch genommen werden. Für eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ist aber ein festgesellter Pflegegrad eine Hauptvoraussetzung. Je nach Pflegegrad können folgende Entlastungsbeträge in Anspruch genommen werden:
- Pflegegrad 1: 125 Euro über den Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Neben Leistungen der Pflegeversicherung können auch andere Geldgeber in Frage kommen. Dies hängt aber stark vom Einzelfall ab und kann nicht pauschalisiert werden.
Pflegezusatzversicherung: Eine Vielzahl an Versicherungsunternehmen bieten private Zusatzversicherungen an, um den Eigenanteil der Langzeitpflege zu finanzieren.
Sozialamt: Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten der Langzeitpflege zu decken, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Angehörige: Die Zahlungspflicht von Angehörigen für die Langzeitpflege hängt von ihrem Jahreseinkommen ab. Seit 2020 werden Kinder von Pflegebedürftigen nur noch für den Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mindestens 100.000 Euro beträgt. Auch als Eltern von erwachsenen Pflegebedürftigen müssen sie nur ab diesem Einkommen für die Langzeitpflege aufkommen, ansonsten übernimmt das Sozialamt. Mit dieser Änderung können auch keine Schwiegerkinder mehr zur Bezahlung herangezogen werden.
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