Vilena - wir sind Familie

Corona & Pflege

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  • Sogenannte 24 Stunden Pflegekräfte trotz Corona-Krise verfügbar
  • Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist nach wie vor die sicherste Betreuungsform!
  • PRIVATE BETREUUNGSPERSONEN können bei unseren Kooperationspartnern unbürokratisch eingestellt werden
  • Alle Betreuungspersonen von Vilena verfügen über eine Krankenversicherung, die auch eine Corona-Infektion abdeckt
  • "24 Stunden Betreuungskräfte" von der Quarantäne Bestimmungen ausgenommen (ausdrückliche Regelung der Bundesregierung vom 14.10.20)
  • ANTIGEN-TESTE werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt (laut Quarantäne-Verordnung)
  • OP-MASKENPFLICHT: Deutschlandweit mindestens OP-Masken in Geschäften, Artzpraxen, Bussen und Bahnen (in Bayern nur FFP2-Masken)
  • NEUE CORONAVIRUS IMPFVERORDNUNG: Betreuungskräfte aus dem Ausland können gem. § 1 Abs. 1 S 2 Nr. 2 als eine von zwei engen Kontaktpersonen im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 3 oder § 4 Absatz 1 Nr.  3 benannt werden und Anspruch auf die Corona - Impfung in Deutschland haben. Anmeldung online unter: www.impfterminservice.de. Weitere Infos hier.
  • Am 24.11.21 tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Da Haushalte in denen unsere Betreuungskräfte arbeiten keine Betriebe sind, gilt keine "3 G am Arbeitsplatz". Es wird jedoch empfohlen, nach der Ankunft der Betreuungsperson eine Testung durchzuführen. 

Bundesweite Corona - Regeln finden Sie hier:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Gesundheit unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html.


Seit Februar 2020 befinden sich alle Länder der Welt in einem Ausnahmezustand. Die durch die Regierungen der Länder eingeführten Maßnahmen zum Schutz der Bürger gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus (COVID-19), stellen jeden Menschen vor ungeahnten Herausforderungen.

Vilena - Pflege zuhause übernimmt von Anfang an die soziale Verantwortung. Die Sicherstellung der sogenannten 24 Stunden Pflege ist für uns daher in dieser schwierigen Zeit die höchste Priorität. Pflegebedürftige Personen zählen zu der größten Risikogruppe und aus diesem Grund sollte unsere Betreuungsform als sicherste betrachtet werden. Eine und die gleiche Betreuungsperson kümmert sich um eine zu betreuende Person. Derartiges Verhältnis kann Ihnen weder ein Pflegeheim noch die ambulante Pflege anbieten.

Wir und unsere starken Partner im EU-Ausland arbeiten Hand in Hand zusammen und haben uns den neuen schwierigen Bedingungen angepasst, dass die häusliche Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann. Vilena steht im ständigen Kontakt mit den ausländischen Kooperationspartnern und beobachtet sehr genau die Situation in Deutschland und Osteuropa in Bezug auf die Pandemie. Wir bitten Sie jedoch im Einzelfall um Verständnis und Kompromissbereitschaft hinsichtlich Deutschkenntnissen, Qualifikationen oder persönlichen Eigenschaften  wie Alter, Rauchverhalten, Geschlecht oder Führerschein der Betreuungskräfte. Bitte beachten Sie auch, dass die Wartezeiten für einen COVID-19 Test und die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus in den jeweiligen Ländern zu einer etwas späteren Anreise als erwartet führen können.

Pflegekraft finden

Wir haben zusammen mit unseren Kooperationspartnern folgende Präventivmaßnahmen eingeführt: 
  •     Telefonische Befragung aller Betreuungskräfte über ihren aktuellen Gesundheitszustand und ihre Reise-Anamnese
  •     Jede Betreuerin/ Betreuer muss vor ihrer/seiner Reise nach Deutschland eine schriftliche Ehrenerklärung unterschreiben, dass sie/er gesund ist, keine Symptome einer Infektion mit dem  Coronavirus aufweist und in den letzten 14 Tagen nicht in den Risikogebieten war
  •     Telefonische Befragung von Transportfirmen, um zu erfahren welche Maßnahmen sie aktuell eingeführt haben, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern
  • Einige Kooperationspartner setzen eigene Minibusse ein um die Reisen für die Betreuungskräfte infektionssicherer zu gestalten

Die Transportunternehmen versichern folgendes:

  •     Die Busse werden vor jeder Fahrt desinfiziert
  •     Der Gesundheitstand des Betreuungspersonals wird bei Verdacht direkt vor dem Einsteigen in den Bus geprüft (Temperaturmessung)
  •     Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz (MNS) sind an Bord während jeder Fahrt verfügbar 

Betreuungspersonen von Quarantänepflicht in Deutschland ausgenommen

Betreuungspersonen, die durch eine legale Vermittlungsagentur vermittelt wurden, gelten als Berufspendler und sind deshalb von der Quarantänepflicht nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgenommen. Das deckt sich mit den Leitlinien der EU-Kommission für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte. Zu denen die von uns vermittelten Betreuungspersonen ausdrücklich gehören. 

Die Bundesregierung verabschiedete am 14. Oktober 2020 Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, die am 8. November 2020 in Kraft getreten ist. Es wird ausdrücklich geregelt (auf Seite 6 ganz oben, in § 2 Abs. 3 S. 1 a), dass u.a. „24-Stunden-Betreuungskräfte“ von den Quarantäne-Bestimmungen ausgenommen sind:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798906/0a2294f4c1310622597ea8a24dad8521/2020-10-14-musterquarantaeneverordnung-data.pdf?download=1.

Betreuungspersonen aus Risikogebieten 

Alle Personen aus Risikogebieten (derzeit: Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Kroatien, Ungarn), die ins Bundesgebiet einreisen möchten, registrieren sich ab sofort im Internet unter: https://www.einreiseanmeldung.de/. Die Aussteigekarte entfällt somit und hat keine Gültigkeit mehr. Eine aktuelle Liste der Risikogebieten finden Sie hier.

Darüber hinaus benötigen die sogenannte 24 Stunden Betreuungskräfte, die aus Risikogebieten einreisen einen negativen „COVID-19-Test“. Dieser wird entweder im Heimatland vor dem Einsatzbeginn oder unmittelbar nach der Einreise in Deutschland durchgeführt. Die Kosten des Tests müssen Sie selbst übernehmen. Sie betragen: ca. 40€ - 60€ für Antigen-Teste und ca. 80€ - 120€ für PCR- Teste.

Bei Betreuungskräften, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, ist laut der aktuellen Gesetzeslage kein "Covid -19-Test" vorgeschrieben. Wenn Sie es jedoch wünschen und die Kosten übernehmen können, veranlassen wir selbstverständlich einen freiwilligen Test im Heimatland oder in Deutschland gleich nach der Anreise der Betreuungskraft.

Vilena prüft ständig, ob die Betreuungskräfte aus einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet einreisen. Alle Kooperationspartner von Vilena versuchen aber trotzdem, die Betreuerinnen und Betreuer 48  Stunden vor Abreise im Heimatland testen zu lassen. In vielen in osteuropäischen Ländern stehen jedoch keine ausreichenden Testkapazitäten zur Verfügung. Daher müssen wir leider davon ausgehen, dass es in vielen Fällen nicht möglich sein wird, alle Betreuungskräfte aus Risikogebieten innerhalb von 48 Stunden vor Anreise ins Bundesgebiet testen zu lassen. Das Betreuungspersonal darf jedoch trotzdem ohne Test anreisen, da es sich um eine systemrelevante Tätigkeit handelt. Wir empfehlen Ihnen daher in dieser Situation die Betreuungsperson noch vor Arbeitsbeginn – testen zu lassen. Vilena und unsere Kooperationspartner bitten Sie DRINGEND freundlich um Ihre Unterstützung (das Hinbringen der Betreuungskraft zur Teststelle). Abstrichzentren und Kosten für den RT-PCR Corona Test finden Sie hier.

Viele Arztpraxen bieten außerdem Corona-Schnellteste an. Diese können Ihre Hausärzte über Apotheken beziehen (PZN 16837473). Mit einem Ergebnis können Sie spätestens nach ca. 30 Minuten rechnen. 

Bitte beachten Sie, dass Antigen-Teste grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt werden, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen.

Transport

Aktuell gibt es massive Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Viele Busverbindungen (Sindbad, Flixbus) wurden gestrichen. Unsere Partner weichen daher auf Minibusse aus. Auf Grund der Infektionsschutzmaßnahmen (u.a. begrentzte Anzahl an Fahrgästen, Desinfektion der Busse, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) ist mit einer Erhöhung der Reisekosten zu rechnen. Transportfirmen melden jedoch keine Wartezeiten an den Grenzen. Die Reisesituation kann sich aber kurzfristig ändern. Bei weiteren Fragen können Sie unsere Hotline: 0800 65 86 225 während unserer Geschäftszeiten kontaktieren.

Sie möchten Ihre private Betreuungskraft legalisieren?

Wir helfen Ihnen dabei. Wie Sie sicherlich wissen, das Schengen-Abkommen wurde vorläufig außer Kraft gesetzt und die Betreuungspersonen müssen während der Kontrolle an der Grenze oder im Landesinneren der Bundespolizei unter anderem einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen. Anderenfalls wird der Betreuungskraft die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Infolgedessen wird sie festgenommen und danach ausgewiesen.

Wenn Sie bereits eine private Betreuungskraft beschäftigen und zu Vilena - Pflege zuhause wechseln möchten, bitten wir Sie das Anfrageformular auszufüllen und abzusenden. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot und kümmern uns dann selbstverständlich um die Anstellung und soziale Sicherheit Ihrer Betreuungskraft.

Pflegeschulungen im Fernlehrgang

Wird die zu betreuende Person von einem Angehörigen gepflegt und benötigt dieser dementsprechend eine Schulung, so wird dieser per Telefon oder Video durchgeführt. In der Regel erfolgt die Schulung im Haushalt der Pflegeperson, doch um diese zu schützen, fallen diese Schulungen im Haushalt vorerst bis zum 30.9.2020 aus.

Rufen Sie gerne an!
Montag bis Freitag 8:30-17:30

Besuche durch den MDK

Möchten Sie eine Höherstufung der Pflegestufe beantragen, so ist es nötig, dass der MDK zu einer persönlichen Begutachtung in die Häuslichkeit oder das Pflegeheim kommt. Jedoch wurden diese Besuche vorerst bis zum 20.9.2020 eingestellt, um die Patienten keinem Risiko auszusetzen. Bis Ende September wird lediglich nach Aktenlage entschieden. Hierfür erfolgt ein Telefoninterview mit der zu betreuenden Person, sofern diese dazu in der Lage ist und mit dem gesetzlichen Betreuer oder einer Pflegekraft.

Das Gleiche gilt im Moment für Beratungsgespräche nach § 37.3. Auch diese entfallen bis zum 30.9.2020 und erfolgen in dringenden Fällen telefonisch. Wichtig ist, dass das Pflegegeld während dieser Zeit nicht geändert, also gekürzt wird.

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag während Corona

Wird die zu betreuende Person von einem Angehörigen gepflegt und erkrankt dieser an dem Coronavirus, so kann er eine Verhinderungspflege beantragen. In der Regel bezahlt die Pflegeversicherung diese Kosten, sofern Sie die Person mindestens die letzten 6 Monate zu Hause gepflegt haben. Auch muss die Pflegeperson den Pflegegrad 2 bis 5 haben.

Bei der Entlastungspflege handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen und sie wurde bei Pflegegrad 1 bis zum 30.9.2020 gewährt.

Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Nachfragen nach diesen Leistungen derzeit sehr hoch sind und dementsprechend auch eine Wartezeit entstehen kann.

Hygienemaßnahmen sind sehr wichtig

Wer einen Pflegebedürftigen betreut muss nun vermehrt auf Hygienemaßnahmen achten, um die zu pflegende Person nicht anzustecken. Pflegedienste und sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte werden eingehend unterrichtet, wie sie sich zu verhalten haben. Da es sich nicht vermeiden lässt, der zu pflegenden Person zu nahe zu kommen, ist es umso wichtiger, sich außerhalb der Pflege so verantwortungsvoll zu verhalten, um sich nicht anzustecken.

Gründliches Händewaschen oder Desinfizieren sind sehr wichtig, wenn der Haushalt der pflegebedürftigen Person betreten wird. Zudem verhindert eine Mund-Nasen-Maske, dass sich die Pflegeperson durch Tröpfchen ansteckt.

Wichtige Hinweise für Ihre Betreuungskräfte

Wir bitten Sie Ihrer Betreuungskraft eine Mund-Nasen-Schutz (MNS) zur Verfügung zu stellen und sie darüber zu informieren, dass beim Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld droht. Wichtig ist es auch, dass Ihre Betreuungsperson nach dem Verlassen des Haushalts ihren Pass bzw. Personalausweis sowie die Arbeitsbescheinigung für eine systemrelevante Tätigkeit mit sich führt, die sie von ihrem Arbeitgeber im Heimatland erhalten hat.

Nachfolgend finden Sie das Merkblatt des Branchenverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) mit Empfehlungen zu Verhalten und Hygiene in der sogenannten 24 Stunden Pflege, welches Sie als PDF in der jeweiligen Landessprache herunterladen können:
 

 VHBP Empfehlungen zu Verhaltens und Hygienamassnahmen während der Corona-Krise
 

Der Vorteil einer sogenannten 24-Stunden-Pflege

Während der Corona-Pandemie bietet die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft einen großen Vorteil. Sie wohnt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person und kommt somit nicht ständig mit anderen Menschen in Kontakt. Sie wird den Haushalt für Besorgungen oder Arztbesuche verlassen, muss sich aber nicht noch um viele weitere Patienten kümmern. Das hat den Vorteil, dass das Risiko relativ gering ist, dass sie eine Ansteckungsgefahr darstellt.

Gerade bei häuslichen Pflegediensten wechseln sich die Pfleger je nach Dienstplan oft ab und somit kommen auch verschiedene Personen zur Pflege. Doch dieser ständige Wechsel birgt auch das Risiko, dass doch einmal das Coronavirus zur pflegebedürftigen Person gebracht wird.

Pflegekraft finden

Eine sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft gehört praktisch zur Familie, und das ist für den Pflegebedürftigen auch von Vorteil. Er kann sich an die Person gewöhnen, Vertrauen aufbauen und muss sich nicht ständig auf neue Pflegekräfte einstellen. Gerade für Personen mit einer Demenz ist dies oftmals sehr wichtig.

Der Weg bis zur sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft

Natürlich ist es nicht immer möglich, gleich eine passende Pflegekraft zu finden und der Weg in die Kurzzeitpflege oder das Pflegeheim ist oftmals die letzte Option. Alternativ haben pflegende Angehörige aber auch die Möglichkeit, eine Arbeitsverhinderung zu beantragen. Hierbei können Sie bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden, um sich um die Person zu kümmern. Während Corona beträgt die Freistellungszeit sogar bis zu 20 Tage, jedoch galt dies vorerst nur noch bis zum 30.9.2020.

Da in dieser Zeit auch kein Lohn vom Arbeitgeber bezahlt wird, haben Sie die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Diese gilt als Lohnersatz für die Zeit, während Sie sich um die Pflegeorganisation kümmern.

Im Zweifel gibt es auch noch die Familienpflegezeit, bei der die Arbeitszeit für 24 Monate reduziert werden kann. Wöchentlich müssen dann 15 Stunden gearbeitet werden und die restliche Zeit kümmern Sie sich um die pflegebedürftige Person. Dies wäre eine gute Alternative, bis dann eine geeignete Pflegekraft gefunden wurde.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100% legale Dienstleistung
  • Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge
  • 14-tägiges Kündigungsrecht ab Kündigungsdatum
  • Erfahrenes und liebevolles Pflegepersonal
  • Starke Kooperationspartner
  • Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsertrages möglich
  • Kompetenzteam und Qualitätssicherung
  • Kompetente Beratung
  • Jährlich über 1000 zufriedene Kunden

 

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